Letzte Aktualisierung: 11.03.2024

 

Betriebshaftpflichtversicherung 2024 - Gewerbehaftpflicht Vergleich

Betriebshaftpflichtversicherung - Inhaltsversicherung - Geschäftsversicherung

Selbstständige, Freiberufler, aber auch kleinere Firmen und größere Unternehmen sollten sich in jedem Fall durch den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Ähnlich wie eine private Haftpflichtversicherung werden dabei Schadensersatzansprüche von dritten Personen abgedeckt. Der Verursacher eines Schadens muss für diesen lebenslang und in voller Höhe haften. Deshalb gehört die Betriebshaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen überhaupt und sollte in jedem Unternehmen vorhanden sein. Der Versicherungsschutz gilt dabei nicht nur für den Versicherten selbst, sondern auch für die beschäftigten Mitarbeiter. Abgeschlossen werden kann eine Betriebshaftpflichtversicherung von allen Selbstständigen, Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Branche.

Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben

Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Für einige Tätigkeitsbereiche ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sogar zwingend vorgeschrieben. Denn je nach Schadenshöhe kann bereits eine Unachtsamkeit die berufliche Existenz gefährden. Da Selbstständige und Freiberufler zumeist auch mit ihrem kompletten Privatvermögen haften, ist dies oftmals gleichbedeutend mit dem finanziellen Ruin. Soweit muss es jedoch nicht kommen. Die meisten Versicherer bieten ein umfassendes Angebot an Betriebshaftpflichtversicherungen, die genau auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten werden.

Betriebshaftpflicht ist auch wichtig für Kredite

Mittlerweile verlangen auch viele Banken den Nachweis über eine solche Absicherung, bevor sie einen Kredit an Selbstständige und Freiberufler vergeben. Abgedeckt werden dabei Schäden, die Dritten aufgrund der betrieblichen Tätigkeit bzw. durch Mitarbeiter entstanden sind. Wie bei anderen Policen sind auch hier vorsätzlich verursachte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Betriebshaftpflichtversicherung Leistungen - Was ist versichert?

Abgeschlossen werden kann eine Betriebshaftpflichtversicherung sowohl von natürlichen Personen (Selbstständige und Freiberufler) als auch von juristischen Personen (Firmen, Unternehmen, Kanzleien, Arztpraxen etc.). Zum Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung gehören sowohl Personenschäden wie auch Sachschäden und Vermögensschäden. Sollten Personen zu Schaden kommen übernimmt die Betriebshaftpflicht Versicherung beispielsweise die Behandlungskosten und falls erforderlich auch Rentenzahlungen oder ein Schmerzensgeld. Zu den versicherten Sachschäden gehören unter anderem Beschädigungen, die beim Be- und Entladen oder durch eine falsche Lagerung entstehen.  Vermögensschäden sind immer dann versichert, wenn sie die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Hierunter fällt beispielsweise der Verdienstausfall nach einem Unfall.

Betriebshaftpflicht: Passiver Rechtsschutz inklusive

Kommt es zu einem Anspruch von Dritten, überprüft die Betriebshaftpflichtversicherung zunächst, ob dieser auch tatsächlich berechtigt ist. Bei einem begründeten Schadensersatzanspruch wird dieser durch die Betriebshaftpflicht übernommen. Unberechtigte Ansprüche werden dagegen abgewehrt. Dabei werden alle anfallenden Kosten der Überprüfung sowie eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Es ist hierfür unerheblich, welche Deckungssumme bei Vertragsschluss vereinbart wurde. In diesem Punkt übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Funktion einer Rechtsschutzversicherung. Neu sind Versicherungspolicen, die spezielle Leistungen anbieten, falls Unternehmen gegen die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder vergleichbarer Gesetze verstoßen.

Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Das Angebot an Betriebshaftpflichtversicherungen ist sehr vielfältig und unübersichtlich. Die Kosten und Leistungen unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander. Deshalb sollten vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung die vorhandenen Angebote genau untersucht werden.

Auch bereits bestsehende Betriebshaftpflichtversicherungen sollten regelmäßig überprüft werden, damit gewährleistet ist, dass die Leistungen und Deckungssummen noch auf dem aktuellen Stand sind.

Durch einen Betriebshaftpflicht Wechsel können häufig auch umfangreichere Leistungen zu einem niedrigeren Beitrag abgeschlossen werden.

 

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