Praxisinventar zum Neuwert: Welche Werte gehören in die Summe?
Zur abgesicherten Einrichtung können Möbel, medizinische Apparate und betriebliche Vorräte gehören. Die Praxisinhaltsversicherung sieht Neuwertentschädigung beziehungsweise Wiederherstellung vor. Rechnen Sie daher mit der heutigen Ersatzbeschaffung und nicht allein mit steuerlichen Buchwerten. Für geleaste Geräte und Einbauten ist zu klären, wer das Schadenrisiko trägt.
Arzttasche, Kühlgut und Praxisschild sind eigene Schadenpositionen
Zum Angebot gehören Regelungen für mobile Ausstattung, Arzttasche und Notfallkoffer beim Krankenbesuch, Praxisschilder sowie Medikamentenverderb bei Ausfall von Kühlung oder Stromversorgung. Die Entschädigungsgrenzen dieser Positionen sollten im Angebot einzeln ausgewiesen sein.
Gerade bei temperaturempfindlichen Vorräten zählt der höchste Bestand. Einkaufspreis, Haltbarkeit und dokumentierte Lagerung helfen, einen Kühlungsschaden später nachvollziehbar zu beziffern.
Inhaltsdeckung für mehrere Behandlungsorte und Hausbesuche
Die Freizügigkeitsregelung ermöglicht eine Absicherung über mehrere Standorte. Nebentätigkeitsorte und mobile Geräte sollten trotzdem vollständig angegeben werden. Ein regelmäßig im Fahrzeug transportiertes Ultraschallgerät benötigt eine andere Prüfung als ein stationäres Gerät im abgeschlossenen Untersuchungsraum.
Glas, Elementargefahren und Elektronik gezielt hinzunehmen
Ergänzbar sind Glas-, Elementar-, Transport- und Elektronikschutz. Die Elektronik-Pauschalversicherung berücksichtigt auch Software und Dateien im vereinbarten Umfang. Für eine überschwemmungsgefährdete Kellerpraxis reicht die Angabe „Wasserschäden“ nicht: Rückstau und Überschwemmung sind ausdrücklich mitzuprüfen.
Bei Patientendaten ist die Ursache entscheidend. Datenwiederherstellung nach einem versicherten Geräteschaden und Hilfe nach einem Cyberangriff sind verschiedene Leistungen. Dafür kommt ergänzend eine Cyberversicherung infrage.
Apothekeninhaltsversicherung: Waren und Rezepte haben eigene Grenzen
Im Apothekenangebot werden bis zu 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall sowie besondere Grenzen von 25.000 Euro für Medikamentenverderb und 50.000 Euro für Rezepte beschrieben. Diese Werte gehören zum entsprechend vereinbarten Leistungsumfang und sind keine pauschale Zusage für jede Praxispolice.
Eine Apotheke sollte Rezeptbestände, Kühlware und Bargeld getrennt erfassen. Auch Warenfahrten verdienen eine eigene Prüfung: Der Lagerwert in der Offizin sagt wenig darüber aus, welcher Wert sich zeitgleich in einem Lieferfahrzeug befindet.
Den Beitrag mit einem vollständigen Geräteverzeichnis berechnen
Ein belastbarer Preis setzt den Gesamtwert der Einrichtung, die Anschrift und die gewünschten Zusatzgefahren voraus. Listen Sie besonders teure Einzelgeräte separat auf. Prüfen Sie bei zwei Angeboten außerdem die Selbstbeteiligung für Elektronik, die Außenversicherung und die Länge einer mitversicherten Betriebsunterbrechung; eine ähnliche Inventarsumme allein macht die Angebote noch nicht vergleichbar.
Einrichtung und Vorräte vollständig erfassen
Fordern Sie über das Angebotsformular einen Vorschlag für Ihren Geräte- und Warenbestand an. Geben Sie dabei an, ob eine Praxis oder eine Apotheke versichert werden soll.