Wer Produkte herstellt, in den Europäischen Wirtschaftsraum importiert oder unter eigener Marke vertreibt, kann für Schäden durch Produktfehler auch ohne Verschulden haften. Diese Übersicht zeigt, welche Versicherer klassische und erweiterte Produkthaftpflicht anbieten und worin sich ihre Konzepte unterscheiden.
Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Hersteller, Importeure und teils auch Händler vor Schadenersatzforderungen, wenn ein in Verkehr gebrachtes Produkt bei einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht. Da die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz verschuldensunabhängig greift, reicht sorgfältiges Arbeiten allein nicht aus, um dieses Risiko auszuschließen – ein wirksamer Versicherungsschutz bleibt für die meisten produzierenden und handelnden Betriebe unverzichtbar.
Die klassische Produkthaftpflicht wird häufig als Bestandteil einer Betriebshaftpflicht angeboten. Die konkret hergestellten oder vertriebenen Produkte und Liefergebiete müssen zum Vertrag passen. Wer zusätzlich als Zulieferer oder Weiterverarbeiter tätig ist, benötigt häufig die erweiterte Variante mit eigenem Vermögensschadenbaustein, die bei den meisten Anbietern gesondert hinzugebucht werden muss.
Im Schadenfall bezahlt die Produkthaftpflichtversicherung berechtigte Entschädigungen und trägt die Kosten eines Rechtsstreits, wenn Forderungen unbegründet sind. Wie schnell fehlerhafte Erzeugnisse zu hohen Schadenersatzforderungen führen, zeigt jede Serienfertigung: Ein einziger Konstruktions- oder Materialfehler kann Hunderte Abnehmer betreffen und damit die Existenz eines Unternehmens gefährden. Absichern sollte sich deshalb jeder Betrieb, der Produkte herstellt, bearbeitet oder unter eigenem Namen verkauft.
Eine Betriebshaftpflicht mit klassischer Produktdeckung zahlt, wenn ein ausgeliefertes Erzeugnis einen Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt. Anders sieht es aus, wenn Ihr Produkt beim Abnehmer weiterverarbeitet, mit anderen Stoffen verbunden oder in eine Anlage eingebaut wurde und der Kunde dadurch einen reinen Vermögensschaden erleidet. Solche Forderungen, etwa für eine unbrauchbare Produktionscharge oder den aufwendigen Austausch eines Bauteils, sichert in aller Regel erst die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ab.
Ein Kunststoffhersteller liefert Granulat an einen Spritzgießbetrieb. Wegen einer fehlerhaften Rezeptur sind die daraus gefertigten Gehäuse spröde und nicht verwendbar. Verletzt wurde niemand, doch der Abnehmer verlangt Ersatz für Material, Maschinenzeit und die Neuproduktion. Genau für solche Ansprüche ist die erweiterte Produkthaftpflicht gedacht.
Die erweiterte Produkthaftpflicht ist modular aufgebaut. Hersteller und Zulieferer vereinbaren die Bausteine je nach Liefergeschäft einzeln oder als Paket. Die darin versicherten reinen Vermögensschäden des Abnehmers stellen die Bedingungen dabei den Sachschäden gleich.
Erfüllt ein Produkt eine vertraglich zugesagte Eigenschaft nicht und entsteht dadurch beim Kunden ein Personen- oder Sachschaden, sind dieser Schaden und seine finanziellen Folgen versichert. Beispiel: Ein als säurebeständig verkaufter Behälter wird undicht und verätzt eingelagerte Ware.
Wird Ihr mangelhaftes Erzeugnis so mit anderen Produkten verbunden oder vermischt, dass sich die Bestandteile nicht mehr trennen lassen, ersetzt dieser Baustein den Schaden am unbrauchbaren Gesamtprodukt. So verdirbt etwa ein verunreinigter Farbzusatz eine komplette Lackcharge.
Presst oder stanzt ein Abnehmer Ihre Bleche und ist das Ergebnis wegen eines Materialmangels minderwertig oder unbrauchbar, sind die vergeblich aufgewendeten Bearbeitungskosten versichert. Voraussetzung ist eine tatsächliche Bearbeitung; das bloße Montieren eines Teils genügt nicht.
Wurde ein fehlerhafter Baustoff, eine Armatur oder ein Maschinenaggregat eingebaut, übernimmt dieser Baustein die Kosten, um das Teil freizulegen, auszubauen und durch ein einwandfreies zu ersetzen. Teile für Luft- und Raumfahrzeuge sind regelmäßig ausgeschlossen, für Kfz-Teile gelten meist gesonderte Vereinbarungen.
Produziert ein Kunde mit einer von Ihnen gelieferten, mangelhaften Maschine fehlerhafte Erzeugnisse, deckt die Maschinenklausel die daraus entstehenden Vermögensschäden, etwa Material- und Fertigungskosten der Ausschussware.
Viele Bedingungswerke ergänzen die fünf Bausteine um die Kosten, die beim Abnehmer entstehen, wenn ganze Lieferungen auf fehlerhafte Stücke untersucht werden müssen, auch wenn sich nur ein Teil davon als mangelhaft erweist.
Muss ein Unternehmen fehlerhafte Produkte vom Markt zurückholen, bevor ein Schaden eintritt, zahlt die Produkthaftpflicht in der Regel nicht. Kosten für die Information von Händlern und Verbrauchern, Rücktransport, Überprüfung, Austausch und Vernichtung der Ware sichert erst eine eigenständige Rückrufkostenversicherung ab. Sie ist vor allem für Hersteller von Lebensmitteln, Spielwaren, Elektrogeräten und Fahrzeugteilen wichtig, bei denen Behörden oder Abnehmer einen Rückruf schnell verlangen.
Die passende Deckungssumme richtet sich nach der Art der Produkte und dem Schaden, den sie im ungünstigsten Fall anrichten können. Ein Händler für Bürobedarf braucht eine andere Absicherung als ein Zulieferer sicherheitsrelevanter Bremsenteile oder ein Hersteller von Medizinprodukten. Dieselben Faktoren bestimmen die Versicherungsprämie, ergänzt um Umsatz, Exportländer und die gewählten Bausteine der erweiterten Deckung.
Fertige Waren für Endkunden und Bauteile zur Weiterverarbeitung können unterschiedliche Deckungen benötigen. Prüfen Sie im Ratgeber zur erweiterten Produkthaftpflicht die Kostenrisiken beim Abnehmer. Für den Angebotsvergleich erläutert der Kostenratgeber zur Produktdeckung, welche Angaben eine belastbare Kalkulation ermöglichen.
Ein Bekleidungs-Webshop beginnt im Hiscox-Beispiel bei 6,68 € netto rechnerisch monatlich für Betriebshaftpflicht einschließlich Produkthaftung: 30.000 € Jahresumsatz, 3 Mio. € Deckung, 100 € Selbstbehalt und jährliche Zahlung. Eine industrielle Produktdeckung muss gesondert kalkuliert werden.
Für Bekleidungsherstellung mit 200.000 € Jahresumsatz ergeben sich im VHV-Tarifbeispiel 550 € netto jährlich ohne bzw. 773 € mit erweiterter Produkthaftpflicht. Grundlage sind 3 Mio. € für Personen- und 1 Mio. € für sonstige Schäden, kein allgemeiner Selbstbehalt und die Mindestbeiträge nach Tarifstand 12/2025.
Der Ratgeber zu Produkthaftpflicht-Kosten und Mehrbeiträgen erläutert die Rechnungen einschließlich Steuer und weiterer Varianten.
Ob klassischer Mittelstandsbetrieb, internationaler Zulieferer oder digitales Start-up: Die einzelnen Versicherer setzen bei der Produkthaftpflicht unterschiedliche Schwerpunkte, von der Risikoprüfung bis zur Verfügbarkeit einer erweiterten Deckung für Vermögensschäden. Die Anbieterporträts zeigen, wo klassische Produktdeckung, erweiterte Zulieferbausteine oder industrielle Lösungen angeboten werden. Historische Marken, Vermittler und Anbieter ohne Gewerbehaftpflicht sind entsprechend eingeordnet.
Vertrag, Risiken und Nachfolge
Barmenia-Deckung und Kostenlimits
Herstellerdeckung und Exportoptionen
Grundschutz, Erweiterung und Rückruf
Produktdeckung für Handel und Herstellung
Erweiterte Deckung für Zulieferer
Business Aktiv und Seriengrenzen
Lösungen für Händler und Hersteller
Profi-Schutz oder Industrie Select?
Produktrisiken bei Zurich
Rückrufdeckung und Lieferketten
Leistungen und Nachhaftung
Alte Lieferungen, neuer Schutz
Produkthaftung über die VKB absichern
Bestehende Deckung weiterentwickeln
Handel, Fertigung und Rückrufkosten
Schutz für Warenabsatz anfragen
Zulieferung und Maschinenrisiken
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KuBuS für Produktfolgeschäden
Warenverkauf richtig absichern
Gewerbliche Haftung bei AXA prüfen
Erweiterte Deckung und Selbstbehalt
Partnerkonzepte für Ihre Lieferkette
Produkthaftpflicht für Apotheken
Lieferungen heute absichern
Bauteile, Lieferfehler und Folgekosten
Privathaftpflicht von gewerblichen Produktrisiken abgrenzen
Handel, Fertigung und Nacherfüllung
Eigenmarken und Zulieferung
KSH-Gewerbeschutz richtig einordnen
Vom Warenverkauf zur Industriedeckung
Gewerbliche Angebote statt Privattarif
Webshops, Eigenmarken und Importe
Betriebshaftpflicht und Produktverkauf
Kein Produkttarif – passende Haftpflicht anfragen
Handel und Fertigung
Deckung, USP-Bonus und Agrarrisiken
Händler- und Herstellerrisiken
TOP-VIT für gewerbliche Erzeugnisse
Produkthaftung für Einzel- und Großhandel
Gewerbliche Produkthaftung separat absichern
Handel, Zulieferer und Industrie
Erweiterungen für Waren und Serien
Produktrisiken im Gewerbetarif
Onlineshops, Eigenmarken und Import
Tarifwahl für Handel und Zulieferer
Lieferungen und Verarbeitung absichern
Gewerbliche Deckung gezielt anfragen
Hofladen, Erzeugnisse und Weiterverarbeitung
Medizinerdeckung und Warenverkauf
Gewerbe, Erzeugnisse und Lieferketten
GewerbePlus oder erweiterte Deckung?
Eigenmarken und Onlinehandel
Deckung und Rückrufkosten
Pro Handel für Shops, Importe und Eigenmarken
Gewerbe und Agrarrisiken absichern
Silber, Gold und Platin richtig einordnen
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Haftungsrisiken in Druck und Gewerbe
Grundschutz und erweiterte Deckung
AgrarHAFT für Milch und Direktvermarktung
Regionale Haftpflichtkonzepte für Hersteller und Handel
Erweiterter Schutz für Zulieferer und Gewerbe
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Warenhandel und Austauschkosten
FirmenPlus für Zulieferbetriebe
HAI, 3D-Druck und Rückrufschutz
Erweiterungen und Rückrufkosten
Produktdeckung für Handel, Fertigung und Pharma
Produkthaftpflicht im Gewerbeschutz
Handelsschutz und Meisterstück
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Handelsrisiken und Exportgrenzen
Industrie und Zulieferer
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HHD, Hersteller und Einbaukosten
Gewerbliche Risiken separat absichern
Liefergeschäft heute absichern
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10 Mio. Euro und Nachhaftung prüfen
Verkauf durch soziale Träger absichern
Handels- und Fertigungsrisiken im Haftpflichtangebot
Kommunale Betriebe und Lieferleistungen
IP4+ und Rückrufkosten
Erweiterte Deckung und Versicherungssummen
Lieferketten, Rückruf und IT-Produkte
Für die Anfrage zur Produkthaftpflicht sind Produkte, Vertriebswege und Exportländer entscheidend. Ergänzen Sie bei Zulieferteilen die Weiterverarbeitung durch Ihre Abnehmer, damit passende Erweiterungen im Angebot berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage holen wir Angebote mehrerer Haftpflichtversicherer ein.
Produktschutz anfragen →Klassische Produkthaftpflicht wird häufig zusammen mit der Betriebshaftpflicht abgeschlossen. Prüfen Sie, ob die konkreten Produkte und Vertriebswege erfasst sind. Erweiterte Zulieferleistungen und Rückrufkosten benötigen passende Vereinbarungen; sie folgen nicht automatisch aus dem Grundvertrag.
Die klassische Produkthaftpflicht betrifft versicherte Personen- und Sachschäden durch Produkte sowie daraus folgende Vermögensschäden. Die erweiterte Produktdeckung kann bestimmte reine Vermögensschäden beim Abnehmer erfassen, etwa aus Verbindung, Verarbeitung oder Aus- und Einbau. Die einzelnen Bausteine sind im Vertrag festzulegen.
Für industrielle Produkthaftpflicht sind Bauteilfunktion, Abnehmerbranchen, Weiterverarbeitung und Exportmärkte entscheidend. Prüfen Sie bei den Anbietern insbesondere erweiterte Produktdeckung, Serienschadenregelung und gesonderten Rückrufschutz. Ein standardisierter Handelstarif muss diese Risiken nicht abdecken.
Bei Produkthaftpflicht können sicherheitsrelevante Bauteile, neue Fertigungsverfahren oder Exporte nach Nordamerika eine individuelle Prüfung erfordern. Technische Produktbeschreibungen und Angaben zur Qualitätssicherung helfen dem Versicherer bei der Einschätzung. Ein digitaler Abschlussweg ersetzt diese Prüfung nicht.
Die Auslandsdeckung einer Produkthaftpflicht gilt nur im vereinbarten Umfang. Direkte Exporte in die USA oder nach Kanada, dortige Niederlassungen und entsprechende Haftungsansprüche sollten ausdrücklich im Angebot erfasst werden.
Bei der Produkthaftpflicht für Zulieferer zählen insbesondere Verarbeitungs-, Aus- und Einbau- sowie Prüfkosten. Vergleichen Sie die vereinbarten Kostenarten mit ihren Grenzen und Selbstbehalten. Serienfälle, Exportgebiete und Rückrufschutz müssen zusätzlich zum Liefergeschäft passen.