Welche Rolle spielen gelieferte Waren in der DEVK-Haftpflicht?
DEVKs gewerbliche Haftpflichtbedingungen trennen Betriebsrisiken, Umweltrisiken und Produkthaftpflichtrisiken. Der Produktbereich betrifft gelieferte Erzeugnisse, abgeschlossene Arbeiten und ausgeführte Leistungen im vereinbarten Tätigkeitsumfang. Eine Werkstatt sollte deshalb nicht nur ihre Räume und Beschäftigten, sondern auch die nach Übergabe ihrer Arbeit entstehenden Risiken betrachten.
DEVK erweiterte Produktdeckung: Verarbeitung, Austausch und Sortierkosten
DEVKs erweiterte Produktbedingungen unterscheiden Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, Weiterbearbeitung sowie Aus- und Einbaukosten. Maschinenbedingte Produktionsschäden und Prüf- beziehungsweise Sortierkosten setzen eine besondere Vereinbarung voraus. Die einschlägigen Deckungen, Grenzen und Eigenanteile sollten im Angebot einzeln erkennbar sein.
Beispiel: Ein fehlerhaftes Bauteil wird in ein fremdes Erzeugnis eingebaut. Der reine Wert des gelieferten Teils kann gering sein, während der Ausbau beim Kunden erhebliche Arbeit verursacht. Genau dieser Unterschied macht die Prüfung der erweiterten Deckung sinnvoll.
DEVK Produkthaftpflicht: Allgemeine Summen von Produktteilgrenzen unterscheiden
Für die allgemeine Betriebshaftpflicht nennt die DEVK 3, 5 oder 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 Euro für mitversicherte Vermögensschäden. Für Produktvermögensschäden sind die dazugehörigen besonderen Vereinbarungen zu prüfen. Die allgemeine Vermögensschadengrenze ist kein Ersatz für fehlende Produktklauseln.
DEVK-Produktserie: Wie wirken Einzelfall und Jahreshöchstleistung zusammen?
DEVKs allgemeine Jahreshöchstersatzleistung wird mit dem Dreifachen der vereinbarten Versicherungssumme angegeben. Mehrere Schäden aus derselben Ursache können jedoch nach der Serienregelung als ein Versicherungsfall behandelt werden. Eine fehlerhafte Charge eröffnet daher nicht automatisch für jeden betroffenen Käufer eine neue volle Versicherungssumme.
Für serienweise gefertigte oder eingekaufte Produkte sollte die mögliche Zahl der Abnehmer in die Bedarfsermittlung einfließen. Entscheidend ist nicht nur der Umsatz eines einzelnen Artikels, sondern der denkbare Gesamtschaden aus einer gemeinsamen Ursache.
Welche Rückruf- und Auslandsrisiken brauchen bei DEVK eine eigene Vereinbarung?
In DEVKs Produktdeckung ist die Lieferung eines mangelfreien Ersatzprodukts nicht pauschal durch Produkthaftpflicht bezahlt. Auch ein Rückruf benötigt eine passende Vereinbarung. Geben Sie Exportmärkte und besondere Verwendungszwecke an, damit der räumliche und sachliche Umfang zum Geschäft passt.
Eine pauschale Angabe „weltweiter Vertrieb“ reicht bei unterschiedlichen Absatzrisiken nicht aus. Nennen Sie direkte Lieferungen und bekannte Weiterlieferungen Ihrer Abnehmer getrennt.
DEVK-Angebote für Handel und Handwerk passend kalkulieren
DEVKs Betriebshaftpflicht richtet sich besonders auch an kleine Betriebe, Selbstständige und Freiberufler. Daraus folgt keine starre Zusage oder Ablehnung allein nach der Unternehmensgröße. Tätigkeitsprofil, Sortiment und benötigte Erweiterungen bestimmen, welche Lösung angeboten werden kann.
Zum betrieblichen Schutz gehören außerdem vereinbarte Regelungen etwa für Bauherren- und Umweltrisiken, Mietsachschäden und Schlüsselverlust. Für den Produktvergleich sollten diese Leistungen die entscheidenden Abnehmer- und Lieferkettenrisiken ergänzen, nicht verdecken. Ein gesonderter Gewerbe-Rechtsschutz kann bei eigenen Rechtsstreitigkeiten hinzukommen.
Die Kosten beim Abnehmer mitdenken
Nutzen Sie das Angebotsformular und beschreiben Sie Ihre Produkte und deren weitere Verwendung. So lässt sich die gewünschte Produkthaftpflicht gezielt prüfen.