Produktabsatz benötigt einen gewerblichen Haftpflichtvertrag

Die Bayern-Versicherung besteht als Lebensversicherer im Konzern Versicherungskammer. Daraus entsteht kein eigener Schutz für Schäden durch verkaufte oder hergestellte Waren. Auch eine dort geführte betriebliche Altersversorgung versichert keine Produkthaftungsansprüche.

Die Versicherungskammer Bayern bietet für solche Risiken eine Betriebs-Haftpflichtversicherung und eine erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung an. Welche Gesellschaft Vertragspartner wird, ergibt sich aus dem Angebot. Einzelheiten finden Sie auch auf der Seite zur Produktdeckung der Versicherungskammer Bayern.

Was das Haftpflichtangebot bei fehlerhaften Waren leisten kann

Beschädigt eine gelieferte Ware fremdes Eigentum oder verletzt sie eine Person, kann die vereinbarte Produktdeckung die gesetzliche Haftung des Betriebs erfassen. Der Haftpflichtversicherer prüft die Forderung, übernimmt berechtigte versicherte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

Die bloße Rückgabe einer mangelhaften Ware und die Erfüllung des eigenen Kaufvertrags sind davon zu unterscheiden. Eine Produkthaftpflicht ist keine allgemeine Garantie für die Qualität oder Absatzfähigkeit Ihres Sortiments.

Wann Verarbeitung und Einbau eine zusätzliche Deckung erfordern

Für Produzenten, Händler und Importeure stellt die Versicherungskammer die erweiterte Produkt-Haftpflicht als Ergänzung bereit. Sie wird besonders relevant, wenn Abnehmer gelieferte Teile einbauen oder weiterverarbeiten. Dann können Kosten entstehen, ohne dass bereits ein klassischer Personen- oder Sachschaden vorliegt.

Beschreiben Sie im Antrag den Verwendungszweck Ihrer Erzeugnisse und ihre Verarbeitung beim Kunden. Aus- und Einbaukosten sowie weitere vereinbarte Vermögensschadenpositionen müssen mit ihren eigenen Grenzen und Selbstbehalten im Angebot erkennbar sein.

Neue Eigenmarke oder Importgeschäft: Die Tätigkeit aktualisieren

Ein Handelsbetrieb kann sein Risiko verändern, wenn er statt fremder Marken eigene Produkte kennzeichnet, erstmals Ware importiert oder Komponenten nach Kundenvorgaben liefern lässt. Der bisherige Eintrag als Einzelhändler bildet diese Entwicklung nicht zwangsläufig vollständig ab.

Für die Risikoprüfung helfen Produktlisten, Herkunftsländer, Absatzmärkte und die Aufteilung zwischen Eigenfertigung und zugekauften Waren. Besondere Exportgebiete sowie Rückrufkosten sollten als eigener Prüfpunkt benannt werden; eine allgemeine Produktdeckung bestätigt beides nicht automatisch.

Versicherungskosten anhand der Lieferkette vergleichen

Der Beitrag lässt sich nicht aus dem Namen Bayern-Versicherung ableiten. Er hängt vom angebotenen Haftpflichttarif, Umsatz, Produktspektrum und gewählten Deckungsumfang ab. Für einen belastbaren Vergleich sollten die Angebote dieselben Tätigkeiten und Absatzgebiete berücksichtigen.

Bei einem vorhandenen Vertrag sind außerdem bereits ausgelieferte Produkte und der zeitliche Übergang wichtig. Lassen Sie die Anschlussdeckung abstimmen, bevor Sie einen bestehenden Vertrag beenden.

Ihre Lieferkette als Grundlage der Anfrage

Über das Angebotsformular können Sie Ihren Bedarf an Betriebs- und Produkthaftpflicht schildern. Nennen Sie auch neue Produkte oder geplante Exportmärkte, damit diese in die Auswahl geeigneter Deckungen einfließen.