Firmenversicherung Plus für Hersteller und Großhändler
Das beschriebene Zielgruppenkonzept richtet sich an produzierendes Gewerbe und Großhändler mit Sitz in Deutschland bis 30 Millionen Euro Jahresumsatz. Versicherungssummen und Erweiterungen werden auf den Betrieb abgestimmt. Für größere oder international komplexere Risiken bietet AIG daneben individuell konzipierte Haftpflichtprogramme; die KMU-Umsatzgrenze ist deshalb keine allgemeine Grenze sämtlicher AIG-Angebote.
Erweiterte Produktfolgen im Deckungskonzept
Zur Prüfung gehören Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, weitere Bearbeitung, Aus- und Einbaukosten sowie die vereinbarten Prüf- und Sortierkosten. AIG sieht diese Themen im erweiterten Produktbereich vor. Der konkrete Umfang entscheidet, welche Forderung eines Abnehmers tatsächlich versichert ist.
Ein Werkzeughersteller sollte beispielsweise erklären, ob ein Mangel seiner Maschine die damit gefertigten Produkte unbrauchbar machen kann. Ein Großhändler benötigt dagegen eine zutreffende Einordnung von Lieferanten, Importen und Eigenmarken.
Einzelfall, Produktlimit und Jahreshöchstentschädigung unterscheiden
Im beschriebenen Firmenversicherung-Plus-Konzept stehen pauschale Summen von drei, fünf oder zehn Millionen Euro zur Wahl. Für gekennzeichnete Erweiterungen gilt innerhalb dieser Summe eine Grenze von höchstens fünf Millionen Euro. Für den gesamten Vertrag ist eine Jahreshöchstentschädigung von bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen. Die Jahresgrenze ist kein zusätzlicher Betrag für jeden einzelnen Produktschaden. Lassen Sie den konkreten Produktumfang und seine Summen im Angebot ausweisen.
USA und Kanada bei der AIG-Anfrage ausdrücklich nennen
Direkter Export und indirekter Export sind unterschiedliche Risikosituationen. Im beschriebenen Herstellerkonzept sind direkte Exporte beziehungsweise Montagen nach oder in USA und Kanada optional zu vereinbaren. Die internationale Aufstellung von AIG allein begründet keine automatische USA-Deckung.
Geben Sie deshalb Lieferländer und Umsatzanteile an. Wenn ein deutscher Abnehmer Ihre Bauteile später in die USA liefert, gehört auch diese bekannte Weiterlieferung in das Risikoprofil.
Rückrufkosten und Kontamination gesondert absichern
Rückrufkosten-Haftpflicht kann im Herstellerkonzept optional ergänzt werden. Davon zu unterscheiden sind spezielle Produktschutzlösungen, die beispielsweise bei Kontamination auch eigene wirtschaftliche Verluste und Krisenunterstützung betreffen können. Ein bloßer Gewährleistungsfall und ein sicherheitsbedingter Rückruf sind nicht dasselbe. Beschreiben Sie deshalb, welche Produkte betroffen sein könnten und wie eine Rücknahme organisatorisch ablaufen würde.
Die Deckung entlang Ihrer Lieferkette prüfen
Fordern Sie über das Formular Angebote an und nennen Sie Produktgruppen, Weiterverwendung und Auslandsgeschäft. So können Summen und Produktbausteine aufeinander abgestimmt werden.