Kein automatischer Produktschutz durch einen Familienfürsorge-Vertrag

Unter der früheren Marke wurden insbesondere Lebens- und Rentenversicherungen sowie Lösungen zur persönlichen Existenzsicherung geführt. Ein solcher Vertrag kann für Unternehmer persönlich wichtig sein, reguliert aber keine Forderung eines Kunden wegen einer fehlerhaften Ware.

Auch eine Zugehörigkeit zum kirchlichen Umfeld oder ein anderer Vertrag beim VRK führt nicht automatisch zu einer Betriebshaftpflicht. Für das Unternehmen müssen Tätigkeit und Haftungsrisiken in einem entsprechenden Vertrag vereinbart werden. Eine Produkthaftpflicht sollte daher nicht als bloße Umbenennung eines Familienfürsorge-Vorsorgevertrags dargestellt werden.

Verkauf in Werkstatt, Einrichtung oder Vereinsladen erfassen

Ein sozialer Zweck ändert nichts daran, dass ein Betrieb konkrete Produkte abgeben kann: selbst gefertigte Dekorationen, Lebensmittel oder zugekaufte Handelsware. Für die Versicherung ist zu unterscheiden, ob Sie herstellen, weiterverkaufen oder unter eigenem Namen vertreiben.

Beschreiben Sie zudem, ob Beschäftigte, betreute Personen oder externe Werkstätten an der Fertigung beteiligt sind. Ein Haftpflichtvertrag für einen Träger sollte die tatsächlich angebotenen Produkte und Tätigkeiten umfassen. Ein allgemeiner Hinweis auf Beratung, Betreuung oder Vereinsarbeit reicht für einen ausgeprägten Verkaufsbereich nicht aus.

Welche Leistungen in einem Produkthaftpflichtangebot stehen sollten

Im Mittelpunkt stehen berechtigte Schadenersatzansprüche wegen Personen- oder Sachschäden durch Produkte und die Abwehr unbegründeter Forderungen. Reine Kosten der eigenen mangelhaften Ware sind davon zu unterscheiden. Wenn Ihr Produkt weiterverarbeitet oder eingebaut wird, können zusätzliche Vermögensschäden entstehen.

Für solche Konstellationen sollte das Angebot passende Erweiterungen benennen, etwa für Verbindungs-, Weiterverarbeitungs- oder Aus- und Einbaukosten. Rückrufkosten sind ebenfalls ausdrücklich zu klären. Diese Leistungen werden nicht allein durch die Verwendung des Begriffs Produkthaftpflicht bestätigt.

Gewerbliche Angebote mit dem tatsächlichen Versicherer vergleichen

Der VRK ergänzt sein eigenes Portfolio durch Kooperationen und Vermittlungspartner. Daraus folgt kein einheitlicher Produkthaftpflichttarif für jedes Unternehmen. Im Angebot müssen Risikoträger, versicherte Tätigkeit und Bedingungen erkennbar sein.

Für eine Anfrage über unser Formular helfen Produktbeispiele, Umsatz, Lieferanten- und Absatzländer sowie Angaben zu Eigenmarken. Besteht ein Rahmenvertrag des Trägers, nennen Sie diesen zusätzlich. Auf dieser Grundlage können Sie Schutz für Ihren Warenvertrieb anfragen, auch wenn persönliche Vorsorge bereits unter dem früheren Namen Familienfürsorge abgeschlossen wurde.

Den Warenvertrieb Ihrer Einrichtung absichern

Fordern Sie über das Angebotsformular eine geeignete Haftpflichtlösung an. Beschreiben Sie dabei auch Herstellung und Verkauf neben Ihren sozialen oder beratenden Aufgaben.