Wie erfasst Interlloyd BusinessSecure Schäden durch gelieferte Produkte?
Interlloyds Betriebshaftpflicht BusinessSecure berücksichtigt Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende finanzielle Schäden durch hergestellte oder gelieferte Produkte, Arbeiten und Leistungen. Der Umfang richtet sich nach der vereinbarten Betriebsbeschreibung. Ein Händler mit unveränderten Fertigwaren hat andere Schnittstellen zu seinen Abnehmern als ein Zulieferer, dessen Bauteile weiterverarbeitet werden.
Beispiel: Ein fehlerhaftes Zubehörteil beschädigt das Gerät des Käufers. Dann ist ein Schaden an einer fremden Sache zu prüfen. Muss lediglich das fehlerhafte Zubehör selbst ersetzt werden, liegt zunächst eine Frage der Vertragserfüllung vor. Die Haftpflicht ist keine allgemeine Qualitätsgarantie für die eigene Ware.
Interlloyd-Produktdeckung: Welche Grenzen gelten für Verarbeitung und Einbau?
In Interlloyds BusinessSecure-Ausgestaltung für Produktion, Handel und Handwerk sind für Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, Weiterverarbeitung sowie Aus- und Einbaukosten jeweils Grenzen von 200.000 Euro ausgewiesen. Diese Erweiterungen sind in beiden dort beschriebenen Tariflinien vorgesehen. Die genaue Zuordnung zum eigenen Betrieb und die gemeinsame Ausschöpfung von Vertragssummen müssen im Angebot feststehen.
Ein Zulieferer sollte deshalb schildern, was sein Abnehmer mit der Ware macht. Wird ein Inhaltsstoff beigemischt oder ein Bauteil dauerhaft eingebaut, lässt sich der mögliche Folgeschaden nicht allein am Verkaufspreis Ihrer Lieferung messen.
Welche Haftpflichtleistungen erweitert Interlloyd BusinessSecure Premium?
Bei Interlloyd BusinessSecure für Produktion, Handel und Handwerk steigen die Nachbesserungsbegleitschäden von 50.000 Euro bei 1.000 Euro Selbstbehalt auf 100.000 Euro bei 250 Euro Selbstbehalt. Erweiterte Tätigkeitsschäden sind mit 10.000 beziehungsweise 50.000 Euro ausgewiesen. Solche Leistungen betreffen zusätzliche Fallgruppen; sie erhöhen nicht pauschal jedes Produktrisiko.
Das Bedingungs-Up-Date kann außerdem verbesserte Bedingungen ohne zusätzlichen Beitrag einbeziehen, soweit die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Die subsidiäre Privathaftpflicht für Inhaber beziehungsweise Geschäftsführer bleibt ein ergänzender privater Schutz und ist keine Erweiterung der gewerblichen Produktdeckung.
Rückrufkosten bei Interlloyd gesondert vereinbaren
Interlloyd hat eigene Rückrufkostenbedingungen für Hersteller und Handelsbetriebe. Sie betreffen notwendige Maßnahmen zur Abwendung von Personenschäden, etwa die Benachrichtigung betroffener Kunden, Transporte und Überprüfungen. Dieser Baustein muss zum Vertrag gehören; aus der bloßen Mitversicherung von Produktschäden folgt noch keine Rückrufkostendeckung.
Auch ein versicherter Rückruf finanziert nicht automatisch die Herstellung oder Lieferung mangelfreier Ersatzprodukte. Bei einem verdächtigen Serienfehler sollten Chargen, Lieferwege und Maßnahmen sorgfältig dokumentiert und mit dem Versicherer abgestimmt werden.
Was beeinflusst den Beitrag zur Produkthaftpflicht bei Interlloyd?
Für die Kalkulation der Interlloyd-Produktdeckung sind Produktart, Umsatz, Fertigungstiefe, Abnehmer und Lieferländer wesentlich. Nennen Sie Importware, Eigenmarken und geplante Exportmärkte bereits in der Anfrage. Wird die Ware in Fahrzeugen, medizinischen Anwendungen oder anderen besonders sensiblen Bereichen eingesetzt, gehört auch diese Verwendung in die Beschreibung.
Interlloyd arbeitet mit Maklern und kann über individuelle Deckungskonzepte auf besondere Anforderungen eingehen. Das Angebotsformular bietet Ihnen den Einstieg in eine solche Prüfung. Hilfreich sind Produktunterlagen und Versicherungsanforderungen wichtiger Auftraggeber.
Lieferketten im Angebot berücksichtigen
Von der Fertigung bis zur Verwendung durch den Abnehmer: Beschreiben Sie im Angebotsformular, wo Ihre Produkte eingesetzt werden, und fragen Sie die dafür passende Haftpflicht an.