Produktrisiken in einer früheren Basler-Betriebshaftpflicht

Unter der Marke Basler gab es gewerbliche Haftpflichtlösungen mit produktbezogenen Deckungen. Der Umfang richtete sich nach Branche, Bedingungen und vereinbarten Erweiterungen. Eine herkömmliche Betriebshaftpflichtsumme beantwortet deshalb nicht allein, ob auch Vermischungs-, Weiterverarbeitungs- oder Austauschkosten eingeschlossen waren.

Prüfen Sie in der Police die Betriebsbeschreibung und besondere Produktvereinbarungen. Bei einem Hersteller können genau diese Klauseln wichtiger sein als die allgemeine Überschrift auf dem Versicherungsschein.

Bei alten Lieferungen ist der Schadenzeitpunkt genau zu prüfen

Wird heute ein Fehler an einer vor Jahren gelieferten Serie entdeckt, können Lieferdatum, Schadeneintritt und Anspruchsmeldung für die Zuordnung zu einem Vertrag relevant sein. Welche Ereignisse den Versicherungsfall auslösen, regelt die jeweilige Bedingung.

Melden Sie einen Anspruch mit den vorhandenen Unterlagen beim zuständigen Versicherer. Hilfreich sind Chargennummern, Lieferbelege, Reklamationen und die Beschreibung der Fehlerursache. Ein neuer Vertrag kann bekannte Mängel oder bereits eingetretene Fälle nicht ohne Weiteres übernehmen.

Neue Eigenmarken und Exportmärkte gehören in die Risikobeschreibung

Ein Betrieb kann sich seit Abschluss des Basler-Vertrags stark verändert haben. Aus einem regionalen Händler wird etwa ein Importeur mit eigener Marke und europaweitem Vertrieb. Dann sind Produktarten, Herkunft und Absatzgebiete neu zu bewerten.

Auch der Wechsel von fertigen Konsumartikeln zu Zulieferteilen verändert die möglichen Schäden. Kosten für die Weiterverarbeitung beim Abnehmer oder für einen Ausbau sollten ausdrücklich in die Prüfung einbezogen werden. Eine unveränderte Umsatzmeldung beschreibt diese Entwicklung nicht ausreichend.

Aktuelle Baloise-Deckungen im gemeinsamen Helvetia-Auftritt

Basler wurde 2022 zur Marke Baloise. Seit Mai 2026 erscheinen die Angebote gemeinsam unter Helvetia; die jeweiligen Versicherungsgesellschaften bleiben zunächst als Risikoträger bestehen. Für einen Vergleich zählt deshalb die konkrete Produktlinie.

Das aktuelle Baloise-Haftpflichtkonzept für Produktrisiken enthält Möglichkeiten für erweiterte Produkthaftung, Rückruf und Vertriebspartner. Diese Leistungen lassen sich gezielt gegen die Altpolice halten. Sie sind nicht allein aufgrund der Markennachfolge Bestandteil jedes früheren Basler-Vertrags.

So wird ein Wechsel für Hersteller und Händler nachvollziehbar

Legen Sie beim Vergleich die bisherige Police einschließlich Sonderklauseln vor. Benennen Sie offene Reklamationen sowie Produkte, die nicht mehr hergestellt werden, aber noch im Umlauf sind. Dann können zeitlicher Anschluss, Deckungsumfang und gegebenenfalls Nachhaftung passend geprüft werden.

Für den Beitragsvergleich sollten dieselben Produktgruppen, Lieferländer und Summen zugrunde liegen. Vergleichen Sie Rückrufkosten und erweiterte Produkthaftung zusätzlich zur allgemeinen Betriebshaftpflicht. Eine höhere Grundsumme gleicht einen fehlenden Austauschkostenbaustein nicht automatisch aus.

Bestehenden Haftpflichtschutz gezielt weiterentwickeln

Nennen Sie im Angebotsformular Ihre Produkte, Vertriebswege und den vorhandenen Basler-Vertrag. So können aktuelle Vorschläge anhand des tatsächlichen Produktrisikos geprüft werden.