Produktdeckung bei Dialog hängt von der Betriebsart ab
Die Haftpflichtlösungen berücksichtigen unter anderem Handel, produzierendes Gewerbe, Bau und Handwerk. Versicherungssummen bis 10 Millionen Euro werden für die allgemeine Haftpflicht beschrieben. Daraus lässt sich jedoch keine einheitliche Deckung aller Produktkosten ableiten.
Für einen aussagekräftigen Vergleich sollte das Angebot Ihre tatsächliche Rolle nennen. Ein Händler mit Montageleistungen ist nicht mit einem reinen Warenverkäufer gleichzusetzen.
Erweiterte Produkthaftpflicht für Handelsbetriebe
Die Handelslösung beschreibt Erweiterungen für Verbindung und Verarbeitung, Weiterbearbeitung, Aus- und Einbau, mangelhafte Maschinen sowie Prüf- und Sortierkosten. Bei mehr als 10 Prozent Umsatzanteil aus den besonders beschriebenen Hersteller- beziehungsweise Importeurkonstellationen ist eine besondere Beitragsvereinbarung erforderlich.
Für die erweiterten Schäden wird ein Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens 500 und höchstens 5.000 Euro genannt. Bei Serien gelten 10 Prozent, mindestens 1.000 und höchstens 10.000 Euro. Die dafür vereinbarte Versicherungssumme bleibt zusätzlich zu beachten.
Produzierendes Gewerbe: Erweiterungen ausdrücklich einschließen
Bei der Lösung für Hersteller sind die erweiterten Produkthaftpflichtbausteine als optional ausgewiesen. Wer Komponenten fertigt, die ein Abnehmer weiterverarbeitet, sollte den Einschluss daher gesondert bestätigen lassen. Eine konventionelle Deckung für Personen- und Sachschäden ersetzt diese Kostenregelungen nicht.
Beschreiben Sie auch die bestimmungsgemäße Verwendung Ihrer Erzeugnisse. Die Austauschkosten eines frei zugänglichen Teils können erheblich von denen einer verbauten Komponente abweichen.
Nacherfüllungsbegleitschäden im Baugewerbe mit eigenen Teilgrenzen
Im Baukonzept werden Nacherfüllungsbegleitschäden bis 250.000 Euro mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung beschrieben. Für selbst verlegte oder angebrachte Sachen sowie Nutzungsausfall infolge solcher Arbeiten gelten jeweils besondere Grenzen von 50.000 Euro. Schäden am Gewerk eines Subunternehmers sind optional bis 50.000 Euro mit 1.000 Euro Eigenanteil vorgesehen.
Daneben betrifft die beschriebene Erweiterung für reinen Handel im Baukonzept einen Handelsjahresumsatz bis 150.000 Euro ohne eigenen Einbau oder eigene Montage. Diese Abgrenzung ist wichtig, wenn ein Handwerksbetrieb zugleich Material verkauft.
Hotel- und Betriebsrisiken bleiben eigene Haftpflichtaufgaben
Die 2025 überarbeiteten Branchenlösungen berücksichtigen auch besondere Risiken von Beherbergungsbetrieben, etwa die Überlassung betrieblicher Freizeitgeräte und bestimmte Schäden an Gästefahrzeugen. Solche Leistungen sind für den Hotelbetrieb sinnvoll, aber kein Nachweis einer Herstellerdeckung für beliebige Erzeugnisse.
Auch Nacherfüllung bedeutet nicht, dass jede mangelhafte eigene Leistung bezahlt wird. Die Beseitigung des ursprünglichen Mangels, zusätzliche Begleitschäden und ein Produktrückruf sind getrennt zu beurteilen.
Preisvergleich mit Sortiment, Umsatzanteilen und Absatzländern
Geben Sie in der Anfrage Herstellung, Handel, Import und Montage mit ihren Umsatzanteilen an. Dazu kommen Produktgruppen, Abnehmer, Lieferländer und Vorschäden. Besondere Kundenanforderungen sollten ebenfalls vorliegen, damit sie mit dem angebotenen Versicherungsschutz abgeglichen werden können.
Dialog arbeitet im Maklervertrieb der Generali-Gruppe. Ein Angebot kann über das Formular angefragt werden; Umfang und Annahme richten sich nach der Prüfung des Betriebs und der gewünschten Erweiterungen.
Produktfolgen nach Ihrer Betriebsart absichern
Beschreiben Sie Herstellung, Handel und Montage im Angebotsformular. Damit lassen sich die passenden Erweiterungen und deren Kosten gezielt vergleichen.