Welche Produktfehler berücksichtigt der Handelstarif?
Die Produktdeckung umfasst gesetzliche Haftungsrisiken aus den vereinbarten Erzeugnissen und Leistungen. Dazu zählt auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Ein Händler sollte daher neben dem Sortiment angeben, ob er Waren selbst bearbeitet, zusammenstellt oder unter eigenem Namen anbietet.
Die Haftpflichtkasse richtet ihr Handelskonzept an Einzel- und Großhandelsbetriebe, beispielsweise Bäckereien, Baumärkte und Feinkostgeschäfte. Daraus ergibt sich keine automatische Annahme jeder industriellen Herstellung. Zusätzliche Produktionsschritte oder eine veränderte Produktgruppe sollten ausdrücklich bestätigt werden.
Welche Versicherungssummen stehen dem Handel zur Wahl?
Für Personen- und Sachschäden beginnt die Pauschaldeckung bei 3 Millionen Euro; Erhöhungen auf 5 oder 10 Millionen Euro sind möglich. Für Vermögensschäden nennt die Standardberechnung eine gesonderte Summe von 100.000 Euro. Diese Aufteilung ist beim Vergleich mit pauschal über alle Schadenarten angebotenen Tarifen wichtig.
Die Deckung sollte zum möglichen Folgeschaden passen. Ein niedrigpreisiges Lebensmittel kann mehrere Menschen schädigen; ein technisches Bauteil kann einen größeren Sachschaden verursachen. Der Warenwert allein ist daher keine geeignete Messgröße.
Wie unterstützt die Haftpflichtkasse bei einer Kundenforderung?
Sie prüft zunächst Haftung und Anspruchshöhe. Berechtigte Forderungen werden im versicherten Umfang ersetzt; unbegründete Forderungen werden abgewehrt. Dieser passive Rechtsschutz gehört zur Haftpflichtleistung.
Bewahren Sie bei einem behaupteten Produktfehler Chargenangaben, Einkaufsbelege und die Kommunikation mit dem Kunden auf. Eine nachvollziehbare Lieferkette hilft dabei, den betroffenen Artikel und den tatsächlichen Schaden zuzuordnen. Eine eigene Klage wegen einer unbezahlten Rechnung ist dagegen ein anderer Versicherungsbedarf.
Falschlieferung ist nicht gleich Erstattung aller Nachbesserungskosten
Das Handelskonzept nennt Falschlieferungen als Produktrisiko. Ob daraus ein versicherter Anspruch entsteht, hängt jedoch vom Schaden ab. Wird durch falsch geliefertes Material fremdes Eigentum beschädigt, ist das anders zu beurteilen als die bloße Rücknahme und Neulieferung der Ware.
Der Versicherungsvertrag übernimmt nicht automatisch die Erfüllung Ihrer ursprünglichen Lieferpflicht. Auch entgangener Gewinn eines Abnehmers ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden benötigt die dazu passende Vermögensschadendeckung.
Welche Deckung brauchen Händler von Vorprodukten?
Bei Zutaten, Baustoffen und technischen Komponenten können die Kosten erst nach Weiterverarbeitung sichtbar werden. Deshalb sollten Zulieferer klären, ob Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, Aus- und Einbau sowie Prüf- und Sortierkosten versichert werden können.
Die allgemeine Produktdeckung des Handelstarifs belegt für sich allein keine umfassende erweiterte Produkthaftpflicht. Beschreiben Sie die Verwendung beim Abnehmer und lassen Sie die benötigten Kostenarten im Angebot aufführen. Das ist besonders hilfreich, wenn Kunden konkrete Versicherungsnachweise verlangen.
Auslandslieferungen und Rückrufbedarf in die Anfrage aufnehmen
Der Handelsvertrag berücksichtigt auch Auslandsschäden. Für Ihren Vertrieb ist aber entscheidend, welche Zielländer, direkten Exporte und gegebenenfalls ausländischen Niederlassungen tatsächlich erfasst sind. Ein weltweiter Absatz über eine Plattform sollte nicht aus einem allgemeinen Auslandshinweis abgeleitet werden.
Rückrufkosten sind ebenfalls gesondert zu betrachten. Wer Produkte vorsorglich aus dem Markt nehmen muss, benötigt eine Vereinbarung zu den entstehenden eigenen Kosten; eine Schadenersatzforderung eines Kunden ist davon zu unterscheiden.
Wie kalkuliert sich der Beitrag für einen Handelsbetrieb?
Je nach Betriebsart werden die durchschnittlich tätigen Personen oder der Jahresumsatz ohne Mehrwertsteuer zugrunde gelegt. Die Erfassung geht über Vollzeitbeschäftigte hinaus; auch Teilzeitkräfte und Aushilfen sind anzugeben. Mehrere Betriebsstätten werden einzeln aufgenommen.
Für einen fairen Vergleich sollten Sortiment, Liefermärkte und gewünschte Summen in allen Angeboten gleich beschrieben sein. So sehen Sie, welche Deckung sich hinter dem jeweiligen Preis verbirgt.
Ihr Handelsgeschäft vollständig beschreiben
Übermitteln Sie im Angebotsformular Sortiment, Lieferländer und Angaben zur eigenen Bearbeitung der Waren. Damit lässt sich die Produktdeckung anhand Ihrer tatsächlichen Handelsrisiken vergleichen.