Mannheimer Produkthaftpflicht: 3, 5 oder 10 Millionen Euro wählen
In der Mannheimer Betriebshaftpflicht mit Produktdeckung stehen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versicherungssummen von drei, fünf oder zehn Millionen Euro zur Auswahl; abweichende Kombinationen sind auf Anfrage möglich. Bei mehreren Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt die Gesamtleistung grundsätzlich das Zweifache der vereinbarten Summe. Für einzelne Erweiterungen gelten eigene Höchstleistungen. Mehrere Ansprüche aus derselben Fehlerursache können als Serienschaden zusammengefasst werden: Die Jahresgrenze verdoppelt nicht automatisch das Limit eines solchen Falls.
Mannheimer Produkthaftpflicht am Beispiel eines Fremdkörpers im Gebäck
Beispiel einer Produktverletzung
Beim Kneten löst sich ein Metallstück aus einer Maschine und gelangt in ein verkauftes Gebäckstück. Ein Kunde verletzt sich daran einen Zahn. Die Mannheimer prüft im versicherten Produktrisiko Ansprüche auf Behandlungskosten und Schmerzensgeld, wehrt unbegründete Forderungen ab und erfüllt berechtigte Ansprüche im Vertragsumfang. Das Beispiel beschreibt die Schadenart; eine konkrete Regulierungszusage ist damit nicht verbunden.
Wann Hersteller die erweiterte Produkthaftpflicht der Mannheimer benötigen
Die erweiterte Produkthaftpflicht der Mannheimer betrifft bestimmte Kosten beim Abnehmer, wenn ein fehlerhaftes Zulieferteil eingebaut oder mit fremden Materialien verbunden wird. Die ausdrücklich zu vereinbarende Erweiterung erfasst dafür bestimmte Vermögensschäden: Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, Weiterbearbeitung, Aus- und Einbau, fehlerhafte Maschinen sowie Prüf- und Sortierkosten. Der Austausch lediglich einzelner Teile eines Erzeugnisses ist gesondert abzustimmen.
Fremdrückruf bei der Mannheimer: eigene Deckung mit eigener Reichweite
Die Mannheimer Haftpflichtbedingungen enthalten einen gesonderten Abschnitt für Fremdrückrufkosten bei Hersteller- und Handelsbetrieben. Gemeint sind erfasste Rückrufe durch Behörden oder Dritte zur Vermeidung von Personen- oder Sachschäden. Das ist keine automatische Kostendeckung für jeden selbst veranlassten Rückruf. Fahrzeugbezogene Erzeugnisse sind in diesem Abschnitt ausgeschlossen; Produktbeschreibung, Höchstleistung und Selbstbeteiligung gehören daher ausdrücklich in das Angebot.
Welche Exporte erfasst die Mannheimer Produkthaftpflicht?
Die Mannheimer berücksichtigt im vorgesehenen Umfang weltweite Exporte; für direkte Lieferungen in die USA, deren Hoheitsgebiete und Kanada gelten Einschränkungen. Auch beim indirekten Export ist relevant, welche Bestimmungsländer bekannt sind. Ein Zulieferer sollte deshalb nicht nur die Adresse seines unmittelbaren Abnehmers nennen, sondern auch bekannte spätere Absatzmärkte und den Einsatz seiner Komponenten.
Welche betrieblichen Risiken ergänzen den Mannheimer Produktschutz?
Die Mannheimer Betriebshaftpflicht umfasst neben dem Produktrisiko unter anderem Miet- und Tätigkeitsschäden sowie vereinbarte Umwelt- und Benachteiligungsrisiken. Mängelbeseitigungsnebenkosten können relevant sein, wenn für die Beseitigung eines Fehlers zunächst fremde Sachen zugänglich gemacht werden müssen. Daraus wird keine Garantie für die eigene mangelfreie Lieferung.
Für Baubetriebe sind besondere Tätigkeits- und Bearbeitungsrisiken zu berücksichtigen. Die verschiedenen Berechnungs- und Branchenzugänge der Mannheimer sind keine allgemeine dreistufige Tarifleiter. Auch die Spezialkonzepte für Instrumente, Schmuck oder Kunst ersetzen nicht die Prüfung des konkreten Produktrisikos eines Herstellers.
Was kostet die Produkthaftpflicht bei der Mannheimer?
Für den Beitrag zur Mannheimer Produkthaftpflicht sind hergestellte oder gehandelte Waren, Jahresumsatz, Eigenfertigung, Import- und Exportanteile sowie die gewählten Erweiterungen entscheidend. Ein allgemeiner Einstiegspreis sagt über einen Zulieferbetrieb mit Aus- und Einbaurisiko wenig aus. Für Betriebshaftpflichtverträge gilt seit Juli 2026 eine Beitragsanpassung mit produktspezifischen Ausnahmen; maßgeblich ist deshalb eine aktuelle Kalkulation.
Beschreiben Sie im Angebotsformular auch, ob Abnehmer Ihre Produkte weiterverarbeiten und welche Rückrufanforderungen sie stellen. So lassen sich Preis und Deckung auf dieselbe Tätigkeit beziehen.
Lieferrisiken im Angebot sichtbar machen
Über die Anfrage können Sie Ihre Erzeugnisse und Lieferwege schildern. Geben Sie insbesondere an, ob eine erweiterte Produktdeckung oder die Absicherung von Rückrufkosten benötigt wird.