LSH Betriebshaftpflicht als Ausgangspunkt für Produktgefahren
Die Landesschadenhilfe bietet gewerbliche Betriebshaftpflicht an. Für Produktschäden muss der Vertrag die tatsächlich hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse und die daraus entstehenden Haftungsrisiken erfassen. Nicht jede Tätigkeit ist allein durch den Oberbegriff „Gewerbe“ ausreichend beschrieben.
Die Haftpflicht übernimmt im vereinbarten Umfang die Prüfung von Ansprüchen, wehrt unbegründete Forderungen ab und reguliert gedeckte Schadenersatzverpflichtungen. Schäden an fremden Sachen oder Personen nach einer Lieferung sind dabei von der Nachbesserung der eigenen mangelhaften Leistung zu unterscheiden.
LSH Produkthaftpflicht: Welche Erzeugnisse und Lieferwege müssen angegeben werden?
Für eine LSH Produkthaftpflicht-Anfrage sind Sortiment und Lieferwege hilfreicher als eine sehr allgemeine Branchenangabe. Geben Sie an, ob Sie selbst fertigen, Produkte unverändert weiterverkaufen oder unter eigenem Namen vertreiben. Beschreiben Sie außerdem, ob Abnehmer die Ware sofort nutzen oder in weitere Erzeugnisse einbauen.
Ein Betrieb, der fertige Haushaltswaren verkauft, hat andere Anforderungen als ein Zulieferer für eine Serienfertigung. Im zweiten Fall können neben dem unmittelbaren Schaden auch Aufwendungen bei der Weiterverarbeitung relevant werden. Diese sollten ausdrücklich im Angebot behandelt werden.
Landesschadenhilfe für Erzeugnisse aus Landwirtschaft und Gartenbau
Die LSH betreut auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Obst- und Gemüsebauern, im Haupt- wie im Nebenerwerb. Wer eigene Erzeugnisse vermarktet, sollte Verkaufsform und Verarbeitung mit angeben: Hofverkauf, Marktstand und Belieferung gewerblicher Abnehmer können unterschiedliche Risiken erzeugen.
Erwähnen Sie insbesondere zugekaufte Waren, verarbeitete Lebensmittel oder einen eigenständig betriebenen Hofladen. Eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht muss zum gesamten angemeldeten Betrieb passen. Eine pauschale Zusage für jede gewerbliche Nebentätigkeit wäre dafür nicht ausreichend.
Erweiterte Produkthaftpflicht bei LSH gezielt verhandeln
Verbindungs- und Vermischungsschäden, Weiterverarbeitung sowie Aus- und Einbaukosten können eine erweiterte Produktdeckung erfordern. Ob und bis zu welchen Grenzen solche Leistungen in einer Landesschadenhilfe Lösung angeboten werden, muss das individuelle Angebot ausweisen. Eine allgemeine Beschreibung der Betriebshaftpflicht ersetzt diese Vereinbarung nicht.
Gleiches gilt für Rückrufkosten und internationale Lieferungen. Teilen Sie gewünschte Länder, Umsatzanteile und vertragliche Anforderungen Ihrer Abnehmer mit. Der Austausch einer mangelhaften eigenen Ware und Schadenersatz wegen eines dadurch verursachten Folgeschadens sollten im Vergleich klar getrennt sein.
Wer trägt nach der LSH-Fusion das versicherte Produktrisiko?
Seit der Zusammenführung 2025 gehört die Landesschadenhilfe zur Ostangler Versicherungsgruppe. Die Landesschadenhilfe Versicherungsservice AG übernimmt die Betreuung; für übertragene Versicherungsverträge ist die Ostangler Brandgilde Risikoträger. Prüfen Sie bei einem neuen Haftpflichtangebot deshalb neben der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner auch Versicherer, Bedingungen und versicherte Tätigkeiten. Alte LSH Deckungen werden durch die Fusion nicht automatisch zu erweiterten Produkthaftpflichtverträgen.
Was bestimmt den Preis einer Produktdeckung über die Landesschadenhilfe?
Der Beitrag für eine Produktdeckung über die Landesschadenhilfe hängt wesentlich davon ab, welche Erzeugnisse in welchem Umfang geliefert werden und welche Deckung benötigt wird. Eine Anfrage sollte Umsatz, Lieferländer, Herstellungstiefe, Importanteile und bisherige Schäden enthalten. Gewünschte Selbstbehalte und Anforderungen von Großkunden gehören ebenfalls dazu.
Über das Formular für Gewerbeangebote können Sie Ihren Produktbetrieb beschreiben. Damit lässt sich prüfen, ob eine LSH Lösung passt oder welche Alternative die benötigten Produktbausteine bereitstellt.
Die Haftpflicht an Ihren Warenstrom anpassen
Von der eigenen Fertigung bis zur Direktvermarktung: Nutzen Sie das Angebotsformular, um eine zur Lieferkette passende Produkthaftpflicht anzufragen.