Welche Produktschäden erfasst Generalis gewerbliche Haftpflicht?
Generali verbindet im gewerblichen Haftpflichtangebot Betriebs-, konventionelle Produkt- sowie Umweltdeckung. Die Haftpflicht prüft, ob ein Anspruch besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Schäden im vereinbarten Umfang. Ein Produktfehler kann je nach Haftungsgrundlage auch ohne nachgewiesenes Verschulden zu Ansprüchen führen.
Beispielsweise kann ein mangelhaftes Haushaltsgerät andere Teile einer Küche beschädigen. Zu unterscheiden sind dann der Schaden an der fremden Einrichtung und der Mangel am gelieferten Gerät selbst. Die Produkthaftpflicht ist keine allgemeine Garantieversicherung für die Qualität der eigenen Ware.
Welche Versicherungssummen bietet Generali für die Betriebshaftpflicht?
Generalis allgemeines gewerbliches Haftpflichtangebot nennt 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; wahlweise sind 2, 3 oder 10 Millionen Euro möglich. Daneben gibt es eine Variante mit getrennten Summen für Personen- und Sach-/Vermögensschäden. Der Vertrag muss die für Ihren Betrieb gewünschte Auswahl enthalten.
Generali verzichtet in vielen Deckungserweiterungen auf besondere Selbstbehalte und Sublimits. „Weitgehend“ bedeutet jedoch nicht ausnahmslos. Gerade bei speziellen Produkterweiterungen müssen die konkreten Entschädigungsgrenzen und Eigenanteile geprüft werden.
Wie reduziert Generalis USP-Bonus den Beitrag für kombinierte Gewerbedeckung?
Wer bei Generali die Haftpflicht einschließlich konventioneller Produktdeckung mit dynamischem Sach-Inhalt und den Standardgefahren kombiniert, kann 10 Prozent USP-Bonus erhalten. Mit einem weiteren vorgesehenen Baustein sind insgesamt 15 Prozent, mit zwei oder mehr bis zu 20 Prozent möglich. Dazu zählen etwa Ertragsausfall, Glasbruch, Technik oder Werkverkehr.
Der Bonus bezieht sich auf die passende Kombination und ist kein pauschaler Rabatt auf jede einzelne Produkthaftpflicht. Für den Vergleich bleibt entscheidend, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden. Ein zusätzlicher Baustein sollte ein vorhandenes Risiko lösen, statt allein wegen einer höheren Rabattstufe aufgenommen zu werden.
Generali-Produktdeckung für Zulieferer: Weiterverarbeitung und Rückrufe prüfen
Für ein Generali-Produkthaftpflichtangebot sollten Zulieferer die wirtschaftlichen Folgen fehlerhafter Teile gesondert beschreiben. Ein Bauteil kann fehlerhaft sein, ohne bereits einen klassischen Sachschaden verursacht zu haben. Muss ein Abnehmer es ausbauen oder eine gesamte Fertigungscharge verwerfen, sind besondere wirtschaftliche Folgen zu beurteilen. Dafür reicht der Hinweis auf konventionelle Produkthaftpflicht allein nicht.
Nennen Sie bei der Anfrage, wie Abnehmer Ihre Produkte verwenden. Lassen Sie gegebenenfalls Verbindungs-, Weiterverarbeitungs-, Aus- und Einbaukosten und Rückrufkosten gesondert anbieten. Auch Absatzländer, Eigenmarken und Importware gehören in die Beschreibung, damit der Vertrag den realen Lieferwegen entspricht.
Welche erweiterte Produkthaftpflicht bietet Generali Landwirten?
Generali bietet landwirtschaftlichen Betrieben eine eigene USP-Ausgestaltung mit erweiterter Produktdeckung. Die Betriebshaftpflicht wird dort mit erweiterter Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung kombiniert. Die Produktdeckung berücksichtigt auch bestimmte Vermögensschäden aus der Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Diese Branchenleistung darf nicht ungeprüft auf jeden industriellen Herstellungsbetrieb übertragen werden. Bei einem Hof mit Verarbeitung, Direktverkauf oder zusätzlichen gewerblichen Tätigkeiten sollten sämtliche Tätigkeitsfelder angegeben werden. Die Absicherung von Ernte und Vorräten selbst gehört wiederum zum Sachvertrag.
Generali-Produkthaftpflicht anfragen: Angaben für Herstellung und Handel
Für die Produkthaftpflichtanfrage an Generali halten Sie Produktgruppen, Jahresumsatz, Absatzländer und mögliche Höchstschäden bereit. Bei Zulieferung helfen konkrete Beispiele der Weiterverwendung. Bestehende Versicherungen sind auch für eine mögliche USP-Kombination relevant.
Generali arbeitet für die persönliche Beratung mit der Deutschen Vermögensberatung zusammen. Diese Vertriebskooperation ist von der Zugehörigkeit zu einer Versicherungsgruppe zu unterscheiden. Über unser Formular können Sie Angebote für die tatsächlich benötigte Produkt- und Betriebshaftpflicht anfordern.
Produkthaftpflicht auf Ihre Erzeugnisse abstimmen
Beschreiben Sie im Angebotsformular Herstellung, Vertrieb und Abnehmer. So lassen sich Versicherungssummen, Produkterweiterungen und eine mögliche USP-Kombination passend anfragen.