Wo die Produkterweiterung im ÖSA-Angebot einzuordnen ist
Zum Gewerbeangebot der ÖSA gehören Betriebs- und Berufshaftpflicht, erweiterte Produkthaftpflicht sowie Umwelt- und Vermögensschadenschutz. Diese Versicherungsarten erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Fragen Sie die Produkterweiterung ausdrücklich an, statt sie aus dem allgemeinen Begriff GewerbeSchutz abzuleiten. Die tatsächlich versicherten Tätigkeiten und Bausteine müssen im Angebot festgehalten sein.
ÖSA Produkthaftpflicht: Verwendung der Lieferung beim Abnehmer beschreiben
Für eine ÖSA Produkthaftpflicht-Anfrage ist wichtig, ob Ihr Betrieb Endprodukte, einzelne Bauteile oder Rohstoffe liefert. Beschreiben Sie auch eigene Montage, Weiterverarbeitung und zugekaufte Komponenten. Bei einem Vorprodukt lässt sich der mögliche Schaden häufig erst verstehen, wenn bekannt ist, in welches Endprodukt es eingeht.
Beispiel: Ein maßlich fehlerhaftes Gehäuse wird beim Kunden bereits bestückt. Der Fehler fällt erst vor der Auslieferung auf. Klären Sie, welche Kosten für zusätzliche Bearbeitung und unbrauchbar gewordene fremde Teile im gewünschten ÖSA-Angebot berücksichtigt werden können.
Welche Kostenbausteine braucht eine erweiterte ÖSA Produkthaftpflicht?
Lassen Sie bei der ÖSA erweiterte Produktkosten für Verbindung, Vermischung, Verarbeitung und erforderliche Aus- oder Einbauarbeiten passend zu Ihrer Lieferkette prüfen. Die ÖSA nennt erweiterte Produkthaftpflicht als angebotene Versicherungsart, veröffentlicht damit aber keine einheitliche Leistungszusage für jede Kostenposition. Für den Vergleich sollten die tatsächlich angebotenen Erweiterungen mit ihren Grenzen erkennbar sein. Eine eigene mangelhafte Leistung wird nicht allein deshalb zu einem ersatzfähigen Drittschaden, weil ihre Korrektur teuer ist.
Wie prüft die ÖSA die Haftung aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen?
Die ÖSA verfügt auch über ein Gewerbeangebot für Landwirte. Bei Agrarprodukten sind Direktvermarktung, Zulieferung an Verarbeiter und gegebenenfalls zugekaufte Waren zu unterscheiden. Geben Sie Art und Verarbeitung der Erzeugnisse an. Landwirtschaftlicher Inhaltsschutz betrifft eigene Sachen; die Produktfrage bezieht sich dagegen auf mögliche Ansprüche von Abnehmern. Diese Bereiche sollten auch bei einem gemeinsamen Ansprechpartner getrennt vereinbart werden.
ÖSA Produktanfrage: Rückrufkosten und Auslandslieferungen mit angeben
Für die Rückrufprüfung in einer ÖSA Produktanfrage sollten Vertriebswege, Stückzahlen und Chargenverfolgung in die Anfrage aufgenommen werden. Ob hierfür eine passende Deckung angeboten wird, ist gesondert zu klären. Gleiches gilt für Absatz im Ausland: Nennen Sie direkte Exporte und Lieferungen über Zwischenhändler. Ein regionaler Versicherer kann einen international tätigen Betrieb beraten; die konkreten versicherten Länder müssen trotzdem aus dem Vertrag hervorgehen.
ÖSA Produkthaftpflicht: Hauptsumme, Teilgrenzen und Serienregelung
Auch im ÖSA Produkthaftpflicht-Angebot bedeutet eine höhere allgemeine Versicherungssumme nicht automatisch mehr Deckung für Verarbeitungskosten. Fragen Sie im ÖSA-Angebot auch nach Teilgrenzen, Selbstbeteiligungen und Jahreshöchstleistungen der Erweiterungen. Bei Serienprodukten ist wichtig, wie zusammenhängende Schäden behandelt werden. Halten Sie bisherige Verträge und größere frühere Reklamationen bereit, damit die neue Deckung mit der Lieferhistorie abgestimmt werden kann.
Produkthaftpflicht bei der ÖSA für Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Die ÖSA betreut Unternehmen über regionale Vertriebspartner und Sparkassen. Vertragspartner des Gewerbeangebots ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Nennen Sie im Formular ÖSA als Wunsch und beschreiben Sie Produkte, Umsatz, Abnehmer und gewünschte Erweiterungen. Damit kann ein Angebot geprüft werden, dessen Beitrag sich auf Ihren tatsächlichen Lieferumfang bezieht.
Den Bedarf an Produkterweiterungen konkret benennen
Beschreiben Sie im Angebotsformular Ihre Erzeugnisse und deren Verwendung. So lassen sich ÖSA und weitere passende Anbieter anhand Ihres tatsächlichen Produktrisikos vergleichen.