Volksfürsorge-Nachfolge bei einer Haftpflichtpolice klären

Die einst in Hamburg gegründete Volksfürsorge wurde über die Aachener-und-Münchener-Gruppe Teil von Generali. Versichererfusion und spätere Vertriebsumstellung waren getrennte Schritte. Für einen Haftpflichtfall ist deshalb die konkrete Police mit den zugehörigen Nachträgen wichtiger als die Erinnerung an die frühere Marke. Melden Sie Ansprüche über den aktuell zuständigen Vertragskontakt.

Welche Produktschäden Generali in der Gewerbehaftpflicht erfasst

Die konventionelle Produkthaftpflicht gehört zu den Komponenten der gewerblichen Generali-Haftpflicht. Sie betrifft versicherte Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse. Weitere Bausteine sind Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadenversicherung. Die angebotenen Summen sollten für das heutige Schadenpotenzial gewählt werden, nicht allein anhand der früheren Vertragsgröße.

Volksfürsorge-Altvertrag: Passt die Produktdeckung noch zum heutigen Sortiment?

Eine Produktdeckung aus Volksfürsorge-Zeiten sollte zum heutigen Sortiment passen: Vielleicht lieferte Ihr Betrieb früher nur Ersatzteile innerhalb Deutschlands und vertreibt inzwischen komplette Geräte unter eigener Marke. Solche Änderungen können Haftungsrolle und Versicherungsbedarf verschieben. Bei einer Überprüfung gehören deshalb aktuelle Produktlisten, Importquellen, Auslandsmärkte und vertragliche Zusagen an Abnehmer auf den Tisch.

Volksfürsorge-Nachfolge: Erweiterte Produktkosten im Generali-Angebot prüfen

Bei der Überprüfung eines Volksfürsorge-Produktvertrags sollten Zulieferer reine Vermögensschäden aus der Weiterverwendung ihrer Bauteile oder Zutaten ausdrücklich ansprechen. Dazu können Aus- und Einbau oder die Unbrauchbarkeit weiterverarbeiteter Erzeugnisse gehören. Aus der konventionellen Produkthaftpflicht lässt sich hierfür keine vollständige Erweiterungsdeckung ableiten. Auch Rückrufkosten benötigen eine eigene Prüfung.

Mit der Volksfürsorge-Produktpolice einen aktuellen Haftpflichtvergleich vorbereiten

Halten Sie aus Ihrer Volksfürsorge-Produktpolice die bisher versicherten Tätigkeiten, Summen und Erweiterungen fest und ergänzen Sie die heute benötigten Leistungen. Ein aussagekräftiger Vergleich trennt Personen- und Sachschäden von besonderen Produktvermögensschäden. Weitere Informationen zur aktuellen Einordnung finden Sie bei der Produkthaftpflicht der Generali.

Heutige Lieferketten im Haftpflichtangebot berücksichtigen

Beschreiben Sie über das Angebotsformular Ihre Erzeugnisse und Abnehmer. Der Vergleich kann so bestehende Klauseln und neue Produkthaftungsrisiken gemeinsam berücksichtigen.