Die Nachhaftungsklausel bei Betriebseinstellung
Ein besonderes Detail der WGV Betriebshaftpflicht ist die Nachhaftungsklausel: Wird der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung beendet, gilt eine besondere Vereinbarung für Versicherungsfälle, die durch vor Beendigung des Vertrags hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse verursacht werden. Damit bleibt der Schutz auch nach dem Ende der Geschäftstätigkeit für zurückliegende Produkte wirksam.
Die Tätigkeitsschadenklausel nach AHB
Die Tätigkeitsschadenklausel der Ziffer 7.7 AHB, auch als Bearbeitungsschadenklausel bezeichnet, spielt in der Praxis der Schadenabwicklung eine bedeutende Rolle. Sie regelt, welche Schäden an fremden Sachen im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz ausgenommen sind – ein technisches, aber praxisrelevantes Detail bei der Vertragsprüfung.
Positive Bewertung in unabhängigen Vergleichen
Unabhängige Berater und Vergleiche, darunter auch Tests der Stiftung Warentest, stufen die WGV Betriebshaftpflicht Versicherung als empfehlenswert ein. Diese externe Bewertung ergänzt die eigenen Produktangaben und kann bei der Anbieterauswahl zusätzliche Orientierung bieten.
- Nachhaftungsklauselfür frühere Erzeugnisse bei Betriebsende
- TätigkeitsschadenklauselZiffer 7.7 AHB
- Stiftung Warentestempfehlenswerte Bewertung
- Kommunalversicherungenseparates Angebot
Zusätzliches Angebot für Kommunen
Über das klassische Gewerbekundengeschäft hinaus bietet die WGV mit eigenen Kommunalversicherungen moderne und zeitgemäße Versicherungsprodukte an, die passgenau auf die besonderen Ansprüche und Risiken von Kommunen zugeschnitten sind. Diese Doppelausrichtung auf Gewerbekunden und Kommunen unterscheidet die WGV von rein privatwirtschaftlich orientierten Versicherern.
Was die Bearbeitungsschadenklausel ausschließt
Im Einzelnen schließt die Betriebshaftpflicht der WGV den Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen sowie alle daraus resultierenden Vermögensschäden aus, wenn diese Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen entstanden sind – etwa bei Bearbeitung, Reparatur, Beförderung oder Prüfung. Für diese spezifischen Tätigkeitsschäden sind separate Deckungskonzepte erforderlich.
Relevanz bei Betriebsaufgabe
Die Nachhaftungsklausel gewinnt besonders dann an Bedeutung, wenn ein Betrieb seine Geschäftstätigkeit vollständig einstellt. Produkthaftungsfälle aus früherer Produktion treten häufig erst Jahre nach dem eigentlichen Verkauf auf – ohne eine entsprechende Klausel könnten ehemalige Betriebsinhaber nach Betriebsaufgabe unversichert dastehen.
Regionaler Fokus auf Württemberg
Die WGV hat ihre historischen Wurzeln als Kommunalversicherer für Württemberg. Aus dieser regionalen Basis heraus hat sich das Unternehmen zu einem Anbieter entwickelt, der neben Kommunen auch klassische Gewerbekunden mit Betriebshaftpflicht und Produkthaftpflicht bedient.
Kurz zusammengefasst
Die WGV überzeugt bei der Produkthaftpflicht durch praxisrelevante Detailregelungen wie die Nachhaftungsklausel bei Betriebseinstellung und eine klar definierte Tätigkeitsschadenklausel, ergänzt um eine positive Bewertung in unabhängigen Vergleichen. Die parallele Ausrichtung auf Kommunen und Gewerbekunden macht die WGV zu einem vielseitigen regionalen Versicherer für Württemberg.