Wann die VGH eine spezielle Produktdeckung vorsieht

Für verarbeitendes Gewerbe und Handwerk weist die VGH ausdrücklich auf besonderen Produkthaftpflichtbedarf hin, wenn andere Unternehmen Erzeugnisse weiterbearbeiten, verarbeiten, montieren oder einbauen. Eine reine Angabe des Verkaufsumsatzes beschreibt diesen Bedarf nur teilweise. Nennen Sie auch, ob Ihre Ware unverändert an Endkunden geht oder Bestandteil eines anderen Produkts wird.

VGH Betriebshaftpflicht: Was bedeutet die Empfehlung von drei Millionen Euro?

Die VGH empfiehlt für die Betriebshaftpflicht mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Diese Orientierung ist weder eine feste Produkthaftpflichtobergrenze noch automatisch die Summe für jede Kostenart einer erweiterten Deckung. Ein Zulieferteil in einer großen Serie kann andere Anforderungen stellen als ein einzeln verkauftes Endprodukt. Lassen Sie Gesamtsummen und besondere Grenzen im Angebot getrennt ausweisen.

Grunddeckung und Premium: Leistungen im VGH-Vertrag vergleichen

Die VGH bietet unterschiedliche Betriebshaftpflichttarife mit branchenspezifischen Leistungen. Zum Premium-Angebot gehört die kostenfreie Unterweisungsakademie als Werkzeug für den betrieblichen Arbeitsschutz. Dieser Service erweitert nicht die Produkthaftpflichtsumme. Für die Tarifentscheidung bleiben daher die versicherten Produktfolgen, Selbstbehalte und die genaue Tätigkeitsbeschreibung ausschlaggebend.

Welche Betriebsstätten die VGH-Haftpflicht berücksichtigt

Die beschriebene VGH Betriebshaftpflicht gilt für den Firmensitz und rechtlich unselbstständige Betriebsstätten in Deutschland. Rechtlich eigenständige Gesellschaften sind davon zu unterscheiden. Das ist etwa bei einer separaten Produktionsgesellschaft und einer Vertriebsgesellschaft wichtig. Geben Sie bei der VGH-Anfrage an, welche Unternehmen am Warenabsatz beteiligt sind.

VGH Produktdeckung für Rückrufbedarf und Auslandsabsatz anfragen

Aus dem allgemeinen VGH-Betriebshaftpflichtangebot ergibt sich keine pauschale Zusage für sämtliche Rückrufkosten oder alle Exportmärkte. Erfassen Sie deshalb Zielländer, Produktgruppen und den gewünschten Rückrufschutz. Auch die Frage, wer im Schadenfall eine Charge identifizieren und Kunden erreichen kann, gehört zur Vorbereitung eines passenden Angebots.

VGH-Landwirtschaftshaftpflicht bei eigenen Erzeugnissen

Für landwirtschaftliche Betriebe bietet die VGH einen eigenen Betriebshaftpflichtschutz. Wenn Erzeugnisse verarbeitet oder über einen Hofladen vermarktet werden, sollten diese Tätigkeiten ausdrücklich beschrieben sein. Ein landwirtschaftliches Grundrisiko, ein Lebensmittel verarbeitender Betrieb und ein reiner Handelsbetrieb sind für die Angebotsgestaltung nicht austauschbar.

Wie prüft die VGH Haftpflichtansprüche wegen eines Produktfehlers?

Im versicherten Haftpflichtumfang prüft die VGH, ob eine Forderung berechtigt ist, und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Vertragspartner ist die Landschaftliche Brandkasse Hannover. Für die Produktprüfung helfen Rechnungen, Chargenangaben, Fotos und eine Beschreibung der behaupteten Folgeschäden. Erhalten Sie sowohl eine Reklamation als auch eine Schadenersatzforderung, sollten beide Anliegen nachvollziehbar getrennt werden.

Welche Produktdaten braucht die VGH für den Beitragsvergleich?

Für den VGH Produkthaftpflichtbeitrag beschreiben Sie Erzeugnisse, Umsatz, Fertigungsschritte und Absatzländer. Bei Zulieferungen gehören Abnehmerbranche und Weiterverwendung dazu. So lässt sich eine VGH-Anfrage auf den Bedarf an Produktdeckung ausrichten. Ein Vergleich wird aussagekräftiger, wenn alle Angebote dieselben Einbau-, Weiterverarbeitungs- und gegebenenfalls Rückrufrisiken berücksichtigen.

Die weitere Verwendung Ihrer Produkte macht den Unterschied

Mit einer Produkthaftpflichtanfrage können Sie Ihren Absatz und gewünschte Erweiterungen beschreiben. Nennen Sie neben der Herstellung auch Einbau durch Abnehmer, Export und einen möglichen Rückrufbedarf.