Wann reicht die klassische LVM Produktdeckung?
Die Betriebshaftpflicht der LVM berücksichtigt Personen- und Sachschäden durch die versicherten Produkte. Wer an weiterverarbeitende Betriebe liefert, sollte zusätzlich reine Vermögensschäden aus fehlerhaften Erzeugnissen einplanen. Dafür bietet die erweiterte Produkthaftpflicht einen eigenen Leistungsbereich.
Ein Zulieferteil kann unbrauchbar sein, ohne dass bereits eine fremde Sache im üblichen Sinn beschädigt wurde. Trotzdem entstehen beim Abnehmer Kosten. Deshalb sollte die Anfrage die spätere Verwendung der Ware beschreiben und nicht nur die eigene Produktion nennen.
LVM Bausteine für Verarbeitung, Einbau und Maschinenhersteller
Die erweiterte Produkthaftpflicht der LVM kann Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, Weiterbearbeitung sowie Aus- und Einbaukosten erfassen. Hinzu kommt die Maschinenklausel für fehlerhafte Erzeugnisse, die Kunden mit gelieferten Maschinen, Werkzeugen, Formen oder Steuerungstechnik herstellen. Prüf- und Sortierkosten sowie Einzelteileaustausch gehören ebenfalls zu den zu vereinbarenden Produktbausteinen.
Die Versicherungssumme wird am Betrieb ausgerichtet. Entscheidend ist, welche Kosten ein einzelner Fehler entlang Ihrer Lieferkette auslösen kann. Bei großen Serien kann die mögliche Schadenhöhe deutlich über dem Wert Ihrer eigenen Lieferung liegen.
LVM GewerbePlus: Erweiterte Produkt-Haftpflicht bis 500.000 Euro
Das Zusatzpaket GewerbePlus der LVM enthält eine Grundabsicherung der erweiterten Produkt-Haftpflicht bis 500.000 Euro. Für einen Betrieb mit hohen Zulieferwerten ist diese Grenze ein wichtiger Vergleichspunkt. Größerer Bedarf sollte in einer individuellen erweiterten Deckung abgebildet werden.
GewerbePlus ergänzt außerdem andere betriebliche Risiken. Dazu zählen Schäden an geliehenen oder gemieteten Arbeitsmaschinen und sonstigen beweglichen Sachen bis 500.000 Euro. Die Grenze gehört zu diesem Baustein und ist nicht mit einer allgemeinen Versicherungssumme für sämtliche Betriebshaftpflichtschäden gleichzusetzen.
LVM Betriebshaftpflicht: Wie sind Risiken geliehener Arbeitsmaschinen zugeordnet?
Im Standardschutz der LVM-Betriebshaftpflicht sind Schäden durch kurzfristig geliehene oder gemietete Arbeitsmaschinen berücksichtigt, wenn die Ausleihe gelegentlich erfolgt und kein Leasingverhältnis besteht. Schäden an der geliehenen Maschine selbst sind davon zu unterscheiden; hierfür kommt GewerbePlus in Betracht.
Diese Abgrenzung ist auch für Produktionsbetriebe relevant, die bei einem Engpass Ersatztechnik mieten. Nennen Sie daher nicht nur die Nutzung der Maschine, sondern auch den gewünschten Schutz für das fremde Gerät. Leasingtechnik sollte gesondert beurteilt werden.
Rückrufkosten und Kfz-Zulieferteile bei der LVM separat abstimmen
Eine Rückrufkostendeckung ist keine automatische Folge des Einschlusses erweiterter Produkthaftpflicht. Bei der LVM kommt eine gesonderte Prüfung im Einzelfall in Betracht. Auch Aus- und Einbaukosten für Kfz-Teile-Zulieferer brauchen eine besondere Abstimmung.
Beschreiben Sie bei der Anfrage, ob Ihre Produkte sicherheitsrelevant sind, in Fahrzeugen verwendet werden oder über längere Lieferketten beim Endkunden ankommen. Für einen Rückruf können Benachrichtigung, Rücktransport, Prüfung und weitere Maßnahmen erforderlich werden; welche davon versichert sind, muss die konkrete Deckung regeln.
Landwirtschaftliche Produktgefahren in der LVM Haftpflicht erfassen
Die LVM hat ihre Wurzeln in der Landwirtschaft und führt auch Haftpflichtlösungen für Landwirte und Lohnunternehmer. Wer Erzeugnisse verarbeitet oder vermarktet, sollte diese Tätigkeiten in die Risikobeschreibung aufnehmen.
Bei umweltrelevanten Anlagen, Öltanks oder der Lagerung von Kraftstoffen sowie Gülle, Jauche oder Sickersäften ist zusätzlich die Umweltdeckung zu prüfen. Der vorhandene Schutz für Produktlieferungen beantwortet nicht automatisch die Frage nach Schäden am Boden oder an Gewässern.
Wie wird die passende LVM Produktdeckung kalkuliert?
Bei der LVM bilden Umsatz, Erzeugnisse, Abnehmer, Weiterverarbeitung und Lieferländer die Grundlage für ein Produkthaftpflichtangebot. Ergänzen Sie gewünschte Grenzen für Produktbausteine sowie Selbstbehalte. Ein höherer Umfang kann einen Mehrbeitrag bedeuten, aber auch das maßgebliche Risiko der Lieferbeziehung erst berücksichtigen.
Über das Angebotsformular können Sie ein Konzept für Ihren Hersteller-, Handels- oder Handwerksbetrieb anfragen. Vorhandene Verträge und Anforderungen großer Abnehmer helfen, GewerbePlus und eine individuell erweiterte Deckung passend zu vergleichen.
Produktgefahren entlang der Lieferkette absichern
Fordern Sie über das Formular eine Haftpflichtlösung für Ihre Erzeugnisse an. Beschreiben Sie insbesondere Weiterverarbeitung, Einbau und gewünschte Rückrufleistungen.