Produktdeckung als Teil der betrieblichen Haftpflicht
Der Debeka-Firmenschutz umfasst unterschiedliche gewerbliche Versicherungen. Die Produkthaftpflicht ist fachlich dem Haftpflichtvertrag zuzuordnen; eine Inhalts- oder Kfz-Versicherung ist dadurch nicht automatisch mit abgeschlossen. Für Handwerk, Handel und Dienstleistungen beschreiben besondere Bedingungen das versicherte Betriebsrisiko.
Die gewöhnliche Hersteller- und Lieferantenhaftung ist von den zusätzlichen Produktvermögensschäden zu unterscheiden. Gerade die erweiterte Produkthaftpflicht muss gegen Zuschlag beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert werden.
Eine Million Euro für die vereinbarte erweiterte Produkthaftpflicht
Die Leistungsübersicht für Handwerk, Handel und Dienstleistungen sieht für die erweiterte Produktdeckung eine Million Euro vor, zweifach je Versicherungsjahr maximiert. Als Selbstbeteiligung gelten zehn Prozent des Schadens, mindestens 1.000 und höchstens 5.000 Euro. Bei einer zusammengehörigen Schadenserie ist die dafür vereinbarte Serienregelung zu beachten.
Diese Grenze ist eigenständig neben den Hauptsummen der Betriebshaftpflicht zu betrachten. Die Debeka bietet für Personen- und Sachschäden verschiedene Hauptdeckungen bis zehn Millionen Euro an. Daraus werden nicht automatisch zehn Millionen Euro für jeden erweiterten Produktschaden.
Welche Folgen beim Abnehmer lassen sich einschließen?
Die zusätzliche Deckung betrifft unter anderem Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Erzeugnissen, die weitere Bearbeitung fehlerhafter Ware sowie bestimmte Aus- und Einbaukosten. Welche Aufwendungen bezahlt werden, richtet sich nach den einzelnen Fallgruppen.
Ein Beispiel: Ein gelieferter Werkstoff wird beim Kunden zugeschnitten und bearbeitet, bevor seine tatsächliche Mangelhaftigkeit erkennbar wird. Neben dem Materialwert stehen dann vergebliche Arbeitsschritte im Raum. Der eigene Lieferpreis ist dabei von den versicherten Kosten des Abnehmers zu unterscheiden. Ein bloßer Mangelverdacht genügt für diese erweiterte Deckung nicht.
Exporte: USA und Kanada brauchen besondere Prüfung
Die Bedingungen unterscheiden unter anderem Geschäftsreisen, indirekte Exporte und selbst veranlasste Lieferungen ins Ausland. Direkte Lieferungen in die USA oder nach Kanada sind von der beschriebenen allgemeinen Exporterweiterung ausgenommen. Für solche Geschäfte muss eine passende ausdrückliche Vereinbarung geprüft werden.
Bei versicherten Fällen vor US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten beziehungsweise nach dortigem Recht gelten zudem besondere Kosten- und Selbstbeteiligungsregeln. Die Angabe eines weltweiten Geltungsbereichs darf deshalb nicht als unbegrenzte Deckung jedes Exportgeschäfts gelesen werden.
Warum die erweiterte Deckung keine Rückrufversicherung ersetzt
Die Produktbedingungen grenzen bestimmte Rückrufkosten ausdrücklich aus. Eine Aufforderung, möglicherweise gefährliche Erzeugnisse zu überprüfen oder zurückzunehmen, ist deshalb gesondert zu betrachten. Wer dieses Risiko absichern möchte, sollte es bei der Angebotsprüfung ausdrücklich nennen.
Ebenso ist der optionale Schutz für den betrieblichen Gebrauch von Drohnen keine Produkthaftpflicht für die Herstellung von Fluggeräten. Betrieb eines Geräts, Verkauf eigener Erzeugnisse und Rückrufmaßnahmen sind unterschiedliche Risiken.
Was Hersteller und Händler für die Kalkulation angeben sollten
Die Debeka muss den versicherten Betrieb und seine Produkte zutreffend einordnen können. Relevant sind Sortiment, Herstellung oder Zukauf, Umsätze, Lieferländer und die weitere Verwendung beim Kunden. Stellen Sie außerdem bisherige Schäden und bestehende Liefervereinbarungen zusammen.
Bei einem Wechsel ist wichtig, ob bereits vor Vertragsbeginn ausgelieferte Erzeugnisse erfasst werden sollen. Für die erweiterte Deckung bedarf das einer besonderen Vereinbarung. Ein Preisvergleich sollte daher nicht nur die Jahresprämie, sondern auch zeitlichen Umfang, Produktgrenzen und Selbstbehalte berücksichtigen.
Lieferhistorie und neue Produktpläne zusammen prüfen
Sie möchten die Debeka-Deckung mit Ihrem Absatzgeschäft abgleichen? Fordern Sie passende Haftpflichtangebote an und nennen Sie auch frühere Lieferungen, Exportziele und benötigte Zusatzleistungen.