Personenschaden oder Produktionsverlust: Welche Deckung ist gefragt?

Verletzt eine gelieferte Ware eine Person oder beschädigt sie fremde Sachen, betrifft das die vereinbarte konventionelle Produktdeckung innerhalb der Betriebshaftpflicht. Diese prüft die Haftung und übernimmt berechtigte versicherte Ansprüche.

Die erweiterte Produkt-Haftpflicht ergänzt bestimmte Vermögensschäden beim Abnehmer. Sie ist deshalb relevant, wenn ein Fehler erst beim Einbau, bei der Weiterverarbeitung oder bei der Verwendung einer Maschine wirtschaftliche Folgen zeigt. Der Umfang muss passend zur Produktion und zur Tätigkeit des versicherten Betriebs vereinbart werden.

Wenn ein geliefertes Material eine ganze Charge entwertet

Beispiel für den Angebotsvergleich

Unbrauchbare Rohlinge nach der Bearbeitung

Ein Zulieferer liefert Rohlinge mit einem zunächst unbemerkten Materialfehler. Sein Kunde bearbeitet sie aufwendig und erkennt den Mangel erst bei der Endkontrolle. Neben dem Materialwert stehen nun vergebliche Bearbeitungskosten im Raum.

Eine passende Erweiterung kann vereinbarte Vermögensschäden aus solchen Abläufen erfassen. Sie ersetzt aber nicht automatisch sämtliche Kosten des eigenen mangelhaften Produkts. Für den Vergleich sollten Sie deshalb Herstellungskosten, Bearbeitung beim Abnehmer und mögliche Folgeschäden auseinanderhalten.

Warum auch Montage und Wartung von Maschinen relevant sind

Concordia richtet die Erweiterung ausdrücklich auch an Betriebe, die Maschinen produzieren, montieren oder warten, mit denen andere Sachen hergestellt oder bearbeitet werden. Ein Fehler an einer solchen Anlage kann zahlreiche Erzeugnisse des Kunden betreffen.

Geben Sie im Antrag an, ob Sie die Maschine lediglich liefern oder auch aufstellen, programmieren und warten. Die tatsächlichen Leistungen sollten vollständig beschrieben sein. Der Schutz für die mangelhafte Produktion beim Kunden ist von einer Maschinenversicherung für eigene Geräte zu unterscheiden.

Welche Kosten sollten zusätzlich im Angebot geklärt werden?

Lassen Sie die einzelnen erweiterten Produktpositionen mit ihren Versicherungssummen, Jahresgrenzen und Selbstbehalten ausweisen. Eine hohe pauschale Betriebshaftpflichtsumme bestätigt nicht automatisch denselben Betrag für jeden Vermögensschaden.

Rückrufkosten, besondere Garantievereinbarungen, reine Lieferverzögerungen und Schäden in besonderen Exportmärkten sind gesonderte Prüfpunkte. Aus dem allgemeinen Hinweis auf erweiterte Produkt-Haftpflicht ergibt sich hierfür keine umfassende Leistungszusage.

AgrarKompakt und gewerbliche Verarbeitung auseinanderhalten

Für landwirtschaftliche Betriebe bietet Concordia mit AgrarKompakt ein eigenständiges Konzept. Wird aus der reinen Erzeugung eine zusätzliche Verarbeitung oder ein größerer Direktvertrieb, sollte diese Tätigkeit bei der Haftpflichtauswahl ausdrücklich berücksichtigt werden.

Beschreiben Sie etwa, ob Rohprodukte an einen Verarbeiter gehen oder unter eigener Marke verpackte Erzeugnisse verkauft werden. Die Auswahl der Produktdeckung hängt vom tatsächlichen Absatz und den möglichen Folgen für Kunden und Weiterverarbeiter ab.

Wie wird der Preis für die Produkt-Erweiterung ermittelt?

Für ein belastbares Angebot sind Produktspektrum, Umsatz, eigene Fertigung, fremdbezogene Waren und Absatzländer wichtig. Wenn mehrere Concordia Gewerbeverträge gebündelt werden, ist ein Rabatt bis 20 Prozent möglich. Die tatsächliche Ersparnis richtet sich nach der vereinbarten Kombination.

Vergleichen Sie zunächst die Leistungspositionen für Ihre Lieferkette und anschließend den Gesamtbeitrag. Besteht bereits eine Betriebshaftpflicht, sollte geklärt werden, welche Erweiterungen darin enthalten sind und welche ergänzt werden müssen.

Die nächste Produktionsstufe mitversichern lassen

Beschreiben Sie im Angebotsformular, wie Ihre Kunden die gelieferten Waren oder Maschinen nutzen. Auf dieser Grundlage können passende Betriebs- und Produkthaftpflichtangebote mit den benötigten Erweiterungen angefragt werden.