Die frühere Bruderhilfe ist kein eigener heutiger Produkttarif

Die Bruderhilfe Sachversicherung AG im Raum der Kirchen wurde 2019 in Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG umbenannt. Die Fortführung umfasst deren Versicherungsbestand; sie bestätigt keine neue umfassende Produktdeckung für jede betriebliche Tätigkeit.

Das aktuelle VRK-Angebot legt bei Haftpflichtprodukten einen Schwerpunkt auf private und ausgewählte persönliche berufliche Risiken. Ein allgemein angebotener eigenständiger Produkthaftpflichttarif für Fertigungs- und Handelsbetriebe ist daraus nicht ersichtlich.

Warum ein kleiner Umsatz allein noch keinen Produktschutz schafft

Classic PLUS in der VRK-Privathaftpflicht berücksichtigt bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten innerhalb der vorgesehenen Umsatzgrenze. Eine solche Regel ist an die genannten Tätigkeiten gebunden. Sie ist keine pauschale Haftpflichtversicherung für jedes kleine Gewerbe.

Wer etwa selbst hergestellte Gegenstände verkauft oder einen Onlineshop betreibt, sollte die konkrete Warenherstellung und den Absatz ausdrücklich versichern lassen. Eine niedrige Stückzahl oder ein nebenberuflicher Start ändert nichts daran, dass ein Produkt einen erheblichen Schaden verursachen kann.

Welche Produktleistungen ein passendes Angebot enthalten sollte

Im ersten Schritt geht es um gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- oder Sachschäden durch die verkauften Waren. Werden Ihre Erzeugnisse beim Kunden eingebaut oder verarbeitet, kommen weitere Vermögensschadenrisiken hinzu. Diese sollten als erweiterte Produktdeckung angeboten werden.

Eine Rückrufaktion ist nochmals gesondert zu betrachten. Auch Kosten für Austausch, Prüfung oder Vernichtung sind nicht allein durch die Überschrift Produkthaftpflicht bestätigt. Das passende Angebot sollte die für Ihre Lieferkette wichtigen Positionen erkennbar benennen.

Warenverkauf einer Einrichtung ausdrücklich beschreiben

Auch soziale oder kirchennahe Einrichtungen können Produkte herstellen und abgeben, etwa in einer Werkstatt oder einem eigenen Verkaufsladen. Dann sind die Tätigkeit des Trägers, die hergestellten Waren und der Absatz zu prüfen. Persönliche Versicherungen einzelner Mitarbeitender ersetzen keine Haftpflicht des Rechtsträgers.

Wenn ein Rahmenvertrag besteht, sollte dessen Umfang zuerst geklärt werden. Ein ergänzendes Angebot kann anschließend gezielt auf nicht erfasste Tätigkeiten oder benötigte höhere Deckungssummen ausgerichtet werden.

Produkte und Absatzmärkte bilden die Grundlage des Preises

Für eine Anfrage helfen Produktgruppen, Jahresumsatz, Herkunft der Waren und Lieferländer. Geben Sie an, ob Sie selbst herstellen, lediglich handeln oder unter einer eigenen Marke verkaufen. Diese Angaben beeinflussen die Auswahl geeigneter Tarife und deren Beitrag.

Bestehende Bruderhilfe- oder VRK-Privatverträge müssen für eine solche Gewerbeanfrage nicht ersetzt werden. Der zusätzliche Produktbedarf wird anhand des tatsächlich betriebenen Geschäfts betrachtet.

Warenabsatz von Beginn an passend versichern

Nutzen Sie das Angebotsformular für eine Beschreibung Ihrer Produkte und Kunden. Nennen Sie bei Bedarf auch Weiterverarbeitung und Rückrufrisiken, damit geeignete Versicherungsangebote diese berücksichtigen.