Business Aktiv: Welche Produktgefahren gehören in die Police?

Unter dem Namen Business Aktiv fasst die ARAG ihre betriebliche Haftpflichtabsicherung für Gewerbetreibende zusammen. Neben dem klassischen Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter deckt der Tarif eine Reihe weiterer Leistungen ab – von der Umweltschaden-Basisabdeckung über eine Haftungsdeckung wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz bis hin zur erweiterten Produkthaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz lässt sich je nach Branche und Betriebsbild individuell zuschneiden.

Bei Warenlieferungen ist besonders wichtig, ob Herstellung, Handel, Montage und weitere Verarbeitung im versicherten Betriebsbild zutreffend beschrieben sind. Ein reiner Bürotarif darf nicht ohne Prüfung auf einen Herstellerbetrieb übertragen werden.

Für welche Branchen gilt die erweiterte Produktdeckung?

Für Baunebengewerbe, Handel und Handwerk, Gaststätten und Beherbergung sowie Land- und Forstwirtschaft nennt die ARAG eine erweiterte Produkthaftpflicht bis 200.000 Euro je Serie, maximal zweimal je Versicherungsjahr. Damit ist eine eigene Grenze für diesen Deckungsbereich verbunden.

Mehrere Ansprüche aus einem zusammenhängenden Produktfehler können als Serie einzuordnen sein. Die allgemeine Haftpflichtsumme ist deshalb kein ausreichender Maßstab für die Frage, ob eine umfangreiche Rückabwicklung oder Weiterverarbeitung finanziell angemessen abgesichert ist.

Zulieferteile: Welche Kosten nach einem Fehler entstehen können

Beispiel: Fehlerhafte Bauteilcharge

Ein Handwerksbetrieb liefert Bauteile, die ein Auftraggeber in seine Erzeugnisse einbaut. Nach Entdeckung eines Fehlers werden betroffene Teile ausgebaut und Ersatzteile eingesetzt. Nun muss geprüft werden, welche Ansprüche unter die vereinbarte erweiterte Produktdeckung fallen. Die bloße Bezeichnung Vermögensschaden reicht für eine Leistungszusage nicht aus; insbesondere Prüfungen auf Verdacht und Rückrufkosten sind gesondert zu beurteilen.

Was beeinflusst den Beitrag der ARAG-Haftpflicht?

Der Beitragssatz der ARAG Betriebshaftpflicht richtet sich unter anderem nach der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens sowie den gewählten Leistungen und mitversicherten Risiken. Bei der Selbstbeteiligung stehen mehrere Stufen zur Auswahl – von keiner Selbstbeteiligung bis hin zu 1.000 Euro. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den laufenden Beitrag, verschiebt im Gegenzug aber einen größeren Teil kleinerer Schäden auf den Betrieb selbst.

Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten Deckungssumme, Produktlimit und versicherte Absatzländer übereinstimmen. Ein höherer allgemeiner Haftpflichtbetrag erhöht ein besonderes Produktlimit nicht automatisch.

Recht & Gewerbe: Paketvorteile richtig zuordnen

Das Paket Recht & Gewerbe enthält Rechtsschutz; Haftpflicht und Sachschutz kommen nach Wahl hinzu. Der Schadenfreiheitsrabatt kann im Laufe der Zeit bis zu 50 Prozent erreichen. Dieser Paketvorteil sollte nicht ohne Prüfung jedem einzeln abgeschlossenen Business-Aktiv-Vertrag zugeschrieben werden.

Elektronik- und Werkverkehrsschutz betreffen wiederum eigene Sach- beziehungsweise Transportrisiken. Sie erweitern nicht die Produkthaftpflicht für Schadenersatzansprüche Ihrer Abnehmer.

Beitragsfreie Privathaftpflicht als ergänzende Tarifleistung

Private Haftungsrisiken von Inhabern oder Geschäftsführern können in der beschriebenen ARAG-Betriebshaftpflicht beitragsfrei mitversichert sein, bis fünf Millionen Euro pauschal und höchstens zweimal pro Versicherungsjahr. Das ist eine ergänzende Leistung für die versicherten Privatpersonen. Für den Produktvergleich bleibt die gewerbliche Deckung mit ihren eigenen Grenzen ausschlaggebend.

Die Seriengrenze am möglichen Schaden ausrichten

Beschreiben Sie Produkte und Weiterverarbeitung im Angebotsformular. So lässt sich prüfen, welcher Haftpflichtumfang und welche Versicherungssummen zu Ihren Lieferungen passen.