Welche Produktfolgeschäden erfasst die Betriebshaftpflicht?

Verursacht ein fehlerhaftes Erzeugnis einen Personen- oder Sachschaden, prüft die Haftpflicht den geltend gemachten Anspruch. Berechtigte versicherte Forderungen werden erfüllt, unbegründete abgewehrt. Finanzielle Folgen eines solchen Schadens können ebenfalls zur konventionellen Produktdeckung gehören.

Die allgemeine Betriebshaftpflicht der Bayerischen bietet Versicherungssummen bis 10 Millionen Euro. Für besondere Produktbausteine können eigene Grenzen gelten. Eine mangelhafte Lieferung selbst auszutauschen oder den vereinbarten Kaufpreis zu erstatten, ist dagegen nicht mit der Entschädigung eines versicherten Folgeschadens gleichzusetzen.

Erweiterte Produkthaftpflicht: Baustein oder Branchenleistung?

In der allgemeinen Betriebshaftpflicht wird die erweiterte Produkthaftpflicht als Ergänzung angeboten. Einzelne Branchenlösungen können sie bereits einschließen. Daher sollte das Angebot ausdrücklich bestätigen, welche Erweiterungen für Ihren Betrieb gelten.

Relevant sind insbesondere Schäden nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung sowie vereinbarte Ansprüche wegen fehlender Eigenschaften. Ein Zulieferteil kann beim Kunden mit zahlreichen anderen Komponenten zu einem Endprodukt werden. Ob dessen wirtschaftlicher Verlust oder weitere Bearbeitungskosten versichert sind, entscheidet die vereinbarte Fallgruppe. Für Ausbau, Einbau, Prüfungen oder einen Maschineneinsatz sind die jeweiligen Einschlüsse und Selbstbehalte separat zu klären.

Eigenes Warenzeichen: Den Vertrieb als Quasi-Hersteller angeben

Die Branchenangebote berücksichtigen auch den Vertrieb von Erzeugnissen unter eigenem Namen oder Warenzeichen. Wer fremdgefertigte Ware als eigene Marke verkauft, sollte diesen Vertriebsweg im Antrag ausdrücklich nennen. Die Risikobeschreibung muss dazu passen, auch wenn der Betrieb keine eigene Fertigung unterhält.

Für eine aussagekräftige Anfrage gehören Produktgruppen, Herkunftsländer, Lieferantenkontrollen und Absatzgebiete dazu. Besonders bei wechselnden Importartikeln sollte geklärt werden, wie neue Warengruppen in den Vertrag aufgenommen werden. Eine bloße Beschreibung als Einzelhandel bildet solche Veränderungen häufig nicht ausreichend ab.

Welche Kosten entstehen bei Ihrem Abnehmer?

Fehlerhafte Handelsware beschädigt fremdes Eigentum

Ein verkauftes Bauteil versagt und beschädigt eine Anlage des Kunden. Der Sachfolgeschaden ist anhand der konventionellen Produktdeckung zu prüfen; die Ersatzlieferung des Bauteils ist davon zu unterscheiden.

Zutat wird in einer größeren Charge verarbeitet

Ein Mangel wird erst nach der Verarbeitung bemerkt. Nun geht es um die Kosten des daraus hergestellten Erzeugnisses. Dafür ist die vereinbarte erweiterte Produkthaftpflicht wesentlich.

Eine vorsorgliche Rücknahme aus dem Markt verursacht nochmals andere Kosten. Transport, Benachrichtigung und Vernichtung sollten bei Bedarf über eine geeignete Rückrufdeckung angefragt werden. Aus dem Wort Produkthaftpflicht ergibt sich kein allgemeiner Rückrufschutz.

Wie kalkuliert die Bayerische den Beitrag für Produktrisiken?

Für die Betriebshaftpflicht spielen Tätigkeit, Betriebsgröße beziehungsweise Mitarbeiterzahl, Umsatz, Versicherungssumme und Selbstbeteiligung eine Rolle. Bestimmte Branchenangebote nutzen besonders die Beschäftigtenzahl. Daraus lässt sich kein pauschaler Preisvorteil für umsatzstarke Unternehmen ableiten.

Beschreiben Sie zusätzlich die Verwendung Ihrer Produkte: Ein Endverbraucherartikel und ein Bestandteil einer industriellen Serienfertigung können bei gleichem Umsatz ganz andere Folgekosten auslösen. Exportmärkte, vorgeschriebene Qualitätskontrollen und Schäden aus bisherigen Lieferungen gehören ebenfalls in die Anfrage.

Produktlieferungen beim Versichererwechsel berücksichtigen

Für den Übergang von einem bisherigen Vertrag bietet die Bayerische eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung von bis zu 15 Monaten an. Umfang und Beginn sollten im konkreten Antrag bestätigt werden. Bereits bekannte Mängel oder laufende Reklamationen müssen bei der Risikoprüfung offengelegt werden.

Auch bei Aufgabe des Betriebs können aus früher gelieferten Waren noch Ansprüche entstehen. Stimmen Sie deshalb eine mögliche Nachhaftung ab, bevor der laufende Vertrag beendet wird. Das Ende der Verkaufstätigkeit und das Ende sämtlicher Produktrisiken fallen nicht zwangsläufig zusammen.

Ihre Lieferkette zum Ausgangspunkt des Angebots machen

Über das Angebotsformular können Sie Schutz für Handel, Eigenmarken oder Fertigung anfragen. Nennen Sie insbesondere die möglichen Folgekosten beim Kunden, damit passende Produktbausteine berücksichtigt werden.