Eine OVAG Privathaftpflicht ist kein Produktvertrag für Unternehmen
Eine private Haftpflicht der früheren OVAG ist von gewerblicher Produkthaftpflicht zu unterscheiden. Bei BavariaDirekt steht insbesondere die private Haftpflicht im Angebot. Für die regelmäßige Herstellung oder den gewerblichen Verkauf von Waren muss dagegen der Betrieb mit seinen Produktgruppen versichert werden. Übernehmen Sie deshalb weder private Versicherungssummen noch private Beitragsbeispiele in die Kalkulation Ihrer Produkthaftpflicht.
OVAG und BavariaDirekt: Was bedeutet die Umfirmierung für die Haftpflicht?
BavariaDirekt war zunächst eine Marke der Ostdeutschen Versicherung AG. Seit dem 1. Oktober 2021 heißt die Gesellschaft selbst BavariaDirekt Versicherung AG. An bestehenden Bedingungen änderte diese Umfirmierung nichts. Ein Altvertrag erhält dadurch auch keinen zusätzlichen Schutz für neu aufgenommene Handels- oder Produktionstätigkeiten.
Statt OVAG Privatschutz: Produktdeckung für Händler, Importeure und Hersteller
Für eine gewerbliche Produktanfrage neben einem OVAG-Altvertrag benötigt ein Händler unveränderter Fertigware eine andere Risikobeschreibung als ein Importeur mit Eigenmarke oder ein Zulieferer von Bauteilen. Halten Sie deshalb fest, welche Produkte Sie anbieten, ob Sie selbst bearbeiten oder verpacken und in welche Länder geliefert wird. Diese Angaben sind aussagekräftiger als die bloße Suche nach einer Haftpflichtversicherung unter dem früheren Namen OVAG.
Bei Zulieferteilen sollten Sie zusätzlich den späteren Einsatz erklären. Kosten für den Ausbau mangelhafter Teile oder für die Verarbeitung einer fehlerhaften Charge müssen im Angebot zur erweiterten Produkthaftpflicht erkennbar behandelt werden. Rückrufkosten sind ebenfalls ein eigener Prüfpunkt.
Gewerbliche Haftpflicht als Alternative zum OVAG Angebot
Seit 2005 ist die Gesellschaft in den Konzern Versicherungskammer eingebunden. Für gewerbliche Risiken können Sie sich unter anderem zur Produkthaftpflicht bei der Versicherungskammer Bayern informieren. Ein solcher Firmenvertrag ist vom bestehenden privaten BavariaDirekt- oder OVAG-Vertrag zu unterscheiden. Maßgeblich bleiben die im konkreten Angebot versicherten Tätigkeiten und Produktfolgen.
Welche Daten braucht eine Produkthaftpflicht-Anfrage für bisherige OVAG-Kunden?
Für ein Produktangebot neben bestehenden OVAG-Verträgen nennen Sie im Angebotsformular Produktgruppen, Jahresumsatz und Absatzländer. Geben Sie auch Anforderungen wichtiger Abnehmer an, beispielsweise eine gewünschte Versicherungssumme oder Deckung für Aus- und Einbaukosten. So können geeignete Angebote eingeholt werden, ohne einen nicht vorhandenen OVAG Gewerbetarif vorauszusetzen.
Den passenden Haftpflichtanbieter für Ihre Waren finden
Nutzen Sie das Formular für ein gewerbliches Angebot und beschreiben Sie Ihre Lieferkette. Vorhandene OVAG-Unterlagen können Sie dabei als bestehenden Versicherungsschutz angeben.