Vom Kundenschaden zur passenden Produktdeckung
Die konventionelle Produkthaftpflicht ist in der betrieblichen Haftpflicht vorgesehen. Sie betrifft versicherte Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden durch Waren und Leistungen, einschließlich daraus folgender Vermögensschäden. Beschädigt ein fehlerhafter Wasserfilter die Wohnung eines Kunden, stehen andere Ansprüche im Raum als bei einer bloßen Reklamation des Filters. Die geschuldete mangelfreie Lieferung bleibt von versichertem Schadenersatz zu unterscheiden.
Business-Haftpflicht und Gewerbe-Haftpflicht einordnen
Die Business-Haftpflicht wurde für Unternehmen bis 100 Millionen Euro Umsatz und zahlreiche Branchen entwickelt. Beim Update 2024 wurden Summen bis 20 Millionen Euro und Rückrufkosten bis 50.000 Euro für bestimmte Segmente genannt. Die aktuelle Gewerbe-Haftpflichtlinie bietet regulär 3, 5, 10 oder 15 Millionen Euro, höhere Summen bis 50 Millionen Euro nach individuellem Underwriting. Diese Werte beschreiben unterschiedliche Vertragsangebote und sollten nicht zu einem vermeintlichen Einheitstarif zusammengesetzt werden.
250.000 Euro Rückrufdeckung bei vereinbartem erweitertem Produktrisiko
In der aktuellen Gewerbe-Haftpflicht sind Rückrufkosten bis 250.000 Euro automatisch mitversichert, wenn die erweiterte Produkthaftpflicht für Handel, Handwerk, Hersteller oder Gewerbebetriebe abgeschlossen wird. Die Voraussetzung ist entscheidend: Eine einfache Betriebshaftpflicht ohne diese Erweiterung erhält die Leistung nicht allein durch den Namen Helvetia. Vergleichen Sie neben der Grenze auch den Rückrufanlass, versicherte Kosten und den Selbstbehalt.
Wenn ein fehlerhaftes Teil eine ganze Serie betrifft
Für Zulieferer zählt, was nach der Lieferung mit dem Produkt geschieht. Werden Dichtungen in Geräte eingebaut oder Zutaten mit anderen Rohstoffen vermischt, können Ausbau, Neuherstellung oder vergebliche Weiterverarbeitung teuer werden. Lassen Sie die benötigten Positionen der erweiterten Produkthaftpflicht ausdrücklich bestätigen. Die mögliche Zahl betroffener Erzeugnisse und Chargen ist dabei aussagekräftiger als der geringe Stückpreis eines einzelnen Bauteils.
Neuwertleistung und Nachhaftung haben eigene Grenzen
Bei der Business-Haftpflicht ist eine Neuwertentschädigung bis 25.000 Euro als besondere Leistung beschrieben. Daraus folgt kein unbegrenzter Ersatz aller Sachschäden zum Neuwert. Auch die bis zu zehnjährige Nachhaftung muss anhand des Vertrags geprüft werden, insbesondere bei Betriebsaufgabe oder Wechsel. Eine mitversicherte verlängerte Gewährleistungsfrist bedeutet ebenfalls nicht, dass der Versicherer jede Nachbesserung am eigenen Produkt übernimmt.
Software, Import und Abnehmerverträge offenlegen
Vernetzte Produkte können zusätzlich durch fehlerhafte Steuerungssoftware Schäden verursachen. Geben Sie an, ob Sie selbst programmieren, importieren oder unter eigener Marke vertreiben. Reine Vermögensschäden aus IT-Leistungen sind von der konventionellen Produktdeckung zu unterscheiden und benötigen eine passende Vereinbarung. Bei Exporten gehören Einsatzländer und vertragliche Anforderungen der Abnehmer in die Risikobeschreibung, einschließlich möglicher Freistellungen.
Selbstbehalte als Teil des Beitragsvergleichs
Die Gewerbe-Haftpflicht bietet unterschiedliche allgemeine Selbstbehalte, von 0 bis 5.000 Euro. Einzelne Erweiterungen können zusätzlich eigene Regelungen enthalten. Stellen Sie deshalb Preis, Produktsumme und besondere Kostenpositionen gemeinsam gegenüber. Hilfreich sind Jahresumsatz, Warenliste, Exportanteil, bisherige Schäden und die maximale Größe einer betroffenen Serie. Über das Formular lässt sich auf dieser Grundlage eine passende Anfrage stellen.
Produkthaftung für das tatsächliche Sortiment anfragen
Beschreiben Sie im Angebotsformular, welche Waren Sie herstellen oder vertreiben und ob diese weiterverarbeitet werden. So können Deckungsumfang und Beitrag zu Ihrem Geschäftsmodell passen.