Drei KuBuS-Deckungssummen für betriebliche Haftungsrisiken
Die Continentale bietet XL mit drei Millionen Euro, XXL mit fünf Millionen Euro und TOP-Schutz mit zehn Millionen Euro an. Im allgemeinen Haftpflichtkonzept stehen bei diesen Varianten einheitliche Deckungsinhalte mit unterschiedlichen Versicherungssummen im Vordergrund.
Diese Hauptsummen sind nicht mit einer unbegrenzten Zusage für alle Produktkosten gleichzusetzen. Für die erweiterte Produkthaftpflicht und weitere besondere Risiken sind die vereinbarten Grenzen, Selbstbehalte und Jahresleistungen separat zu betrachten. Auch die konkrete Branche muss zum gewählten Angebot passen.
Vier Bereiche der erweiterten Produkthaftpflicht
Die erweiterte Produktdeckung der Continentale gliedert sich grundsätzlich in vier Bereiche: Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, Weiterver- und Weiterbearbeitungsschäden, Aus- und Einbaukosten sowie Schäden durch mangelhafte Maschinen. Diese Erweiterungen betreffen bestimmte Folgen fehlerhafter Erzeugnisse beim Abnehmer.
| Verwendung des Produkts | Passender Prüfpunkt |
|---|---|
| Ein Zusatzstoff wird mit fremdem Material vermischt | Schäden am daraus entstandenen Gesamtprodukt |
| Ein Rohteil durchläuft weitere Fertigungsschritte | Vergebliche Weiterbearbeitung nach den vereinbarten Bedingungen |
| Ein Bauteil wird in eine Anlage eingesetzt | Kosten für dessen Ausbau und den Einbau eines Ersatzteils |
| Eine gelieferte Maschine produziert fehlerhafte Stücke | Folgeschäden aus der mangelhaften Maschine |
Die Tabelle beschreibt den Prüfbedarf. Ob ein konkreter Schaden bezahlt wird, hängt vom vereinbarten Baustein und dem tatsächlichen Hergang ab.
Liefervereinbarungen können den Versicherungsbedarf verändern
Bei industriellen Abnehmern werden Haftung und Qualitätskontrolle oft in zusätzlichen Vereinbarungen geregelt. Die Continentale nennt hierfür mögliche besondere Erweiterungen, etwa zur kaufmännischen Prüf- und Rügepflicht, zu Gewährleistungsfristen, Regressverzicht, Haftungsfreistellung und Händlerketten.
Solche Klauseln sollten vor ihrer Unterzeichnung mit dem Versicherungsschutz abgeglichen werden. Eine gegenüber dem Abnehmer übernommene Zusage ist nicht allein deshalb versichert, weil eine Betriebshaftpflicht besteht. Reichen Sie relevante Einkaufs- oder Qualitätssicherungsvereinbarungen zur Prüfung ein.
Eigene Nachlieferung und Rückruf bleiben gesonderte Fragen
Die Versicherung prüft erhobene Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und erfüllt berechtigte Ansprüche im versicherten Umfang. Sie finanziert damit nicht pauschal jede mangelhafte Lieferung. Der Ersatz des eigenen fehlerhaften Erzeugnisses und die Erfüllung des Liefervertrags sind von versicherten Folgekosten zu unterscheiden.
Auch ein Rückruf lässt sich nicht automatisch aus den vier Bereichen der erweiterten Produkthaftpflicht ableiten. Wenn eine ganze Charge gefährlich sein könnte, sollten die Kosten für Information, Prüfung, Rücknahme und weitere Maßnahmen ausdrücklich im Angebot behandelt werden.
Produktfehler nach Auslieferung: Ein Beispiel aus der Zulieferung
Ein Hersteller liefert Gehäuseteile an einen Gerätebauer. Erst nach der Montage zeigt sich eine fehlerhafte Materialmischung. Nun stehen nicht nur die gelieferten Teile zur Diskussion, sondern auch bereits erfolgte Verarbeitung und notwendige Demontagearbeiten.
Für die Deckungsprüfung müssen Ursache, betroffene Serie, Verarbeitungsschritte und geltend gemachte Kosten nachvollziehbar sein. Bewahren Sie Muster und Chargenunterlagen auf und stimmen Sie die weitere Schadenbearbeitung mit dem Versicherer ab. Ein Kulanzversprechen gegenüber dem Kunden sollte den Versicherungsschutz nicht vorwegnehmen.
Welche Angaben braucht ein Continentale-Angebot für Produktgefahren?
Nennen Sie Erzeugnisse, Verwendungszwecke, Produktionsanteile und Lieferländer. Dazu kommen Jahresumsatz, bisherige Schäden sowie die Rolle Ihres Betriebs als Hersteller, Händler oder Importeur. Je nach Produkt ist auch wichtig, ob Abnehmer die Ware weiterverarbeiten oder unmittelbar an Verbraucher verkaufen.
Ein aussagekräftiger Vergleich stellt die benötigten Erweiterungen neben die Hauptdeckungssumme. Lassen Sie insbesondere Selbstbehalte, Serienschadenregelungen und Jahresgrenzen ausweisen. Erst diese Kombination zeigt, welche finanzielle Eigenbelastung im Schadenfall verbleiben kann.
Produkthaftpflicht auf die Abnehmerstruktur abstimmen
Ob Zulieferer oder Handelsbetrieb: Entscheidend ist, was nach der Lieferung mit Ihren Waren geschieht. Beschreiben Sie Ihr Produktgeschäft für eine Angebotsprüfung und lassen Sie die benötigten Erweiterungen gezielt berücksichtigen.