Produkthaftung im bestehenden AachenMünchener-Vertrag

Die Umfirmierung der Sachgesellschaft im Oktober 2019 ersetzt keine Prüfung der Haftpflichtbedingungen. Ein alter Betriebshaftpflichtvertrag kann Produktgefahren enthalten; welche Erzeugnisse, Tätigkeiten und Länder tatsächlich erfasst sind, ergibt sich aus der Police und ihren Ergänzungen.

Hat ein Händler inzwischen eine Eigenmarke eingeführt oder importiert er selbst, sollte diese Veränderung mitgeteilt werden. Auch der Schritt vom reinen Verkauf zur Montage kann den Versicherungsbedarf verändern. Ein unveränderter Beitrag sagt wenig darüber aus, ob solche Entwicklungen bereits berücksichtigt wurden.

Generali: Konventionelle Produkthaftpflicht im Gewerbeschutz

Generali führt die konventionelle Produkthaftpflicht als Bestandteil ihrer gewerblichen Haftpflichtkonzepte. Sie betrifft Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse. Damit lässt sich beispielsweise die Haftung für einen gelieferten Gegenstand einordnen, der eine andere Sache beschädigt. Details zur heutigen Lösung finden Sie auf der Seite zur Produkthaftpflicht von Generali.

Weiterverarbeitung und Rückruf benötigen eine eigene Prüfung

Liefert ein Betrieb ein mangelhaftes Teil, das in eine andere Ware eingebaut wird, können Ausbau, Austausch oder die Unbrauchbarkeit des Endprodukts erhebliche Kosten verursachen. Solche Risiken gehören in die Prüfung einer erweiterten Produkthaftpflicht. Aus der bloßen Bezeichnung Betriebshaftpflicht lässt sich ihre Mitversicherung nicht ableiten.

Ein vorsorglicher Rückruf wegen eines vermuteten Sicherheitsmangels ist ebenfalls anders zu behandeln als ein bereits eingetretener versicherter Personenschaden. Rückrufkosten, Gewährleistung und Eigenschäden sollten daher bei der Angebotsanfrage getrennt angesprochen werden.

Welche Angaben machen das Haftpflichtangebot belastbar?

Beschreiben Sie Erzeugnisse, Eigenfertigung und Zukauf, Umsatzanteile sowie direkte und bekannte indirekte Exporte. Bei Zulieferbetrieben hilft eine Erklärung, wo das Teil später eingebaut wird. Ein bestehender AachenMünchener-Vertrag liefert den bisherigen Rahmen; das neue Angebot soll die heutigen Lieferketten und Tätigkeiten abbilden. Geplante Änderungen können dabei bereits berücksichtigt werden.

Haftpflichtschutz für die aktuelle Lieferkette anfragen

Ergänzen Sie Ihre Anfrage um Produktgruppen und Absatzländer. So können passende Angebote geprüft werden, auch wenn die vorhandene Police noch den Namen AachenMünchener trägt.