Verkaufen, fertigen oder zuliefern: Welche Rolle hat Ihr Betrieb?
Die Feuersozietät richtet ihr Gewerbeangebot unter anderem an Handel, verarbeitendes Gewerbe und Handwerk. Bei der Haftpflichtanalyse ist entscheidend, welche Leistungen Ihr Unternehmen tatsächlich erbringt. Ein Laden mit gebrauchsfertigen Waren hat andere Risiken als ein Zulieferer, dessen Bauteile in eine größere Anlage eingebaut werden.
Nennen Sie deshalb nicht nur die Branche, sondern auch Produkte, Verwendungszwecke und Abnehmer. Im Versicherungsangebot sollte erkennbar sein, ob die Herstellung, der Vertrieb und gegebenenfalls Montage oder Wartung erfasst sind. So lässt sich die Produkthaftung innerhalb des Betriebsvertrags konkret beurteilen.
Vom fehlerhaften Erzeugnis zum versicherten Schaden
Die Produkthaftpflicht betrifft Schadenersatzansprüche wegen Schäden durch ein Produkt. Wird beispielsweise durch einen fehlerhaften Artikel eine fremde Einrichtung beschädigt, geht es um einen anderen Anspruch als um den Austausch des Artikels selbst. Die Haftpflicht prüft die Forderung und behandelt berechtigte sowie unberechtigte Ansprüche nach dem vereinbarten Umfang.
Eine fehlerhafte Lieferung kann auch zu reinen wirtschaftlichen Folgekosten führen, ohne dass andere Sachen beschädigt werden. Welche dieser Kosten gedeckt sind, muss gesondert vereinbart sein. Ein allgemeines Versprechen, alle Mängel oder sämtliche Kundenforderungen zu übernehmen, wäre daher unzutreffend.
Erweiterte Produkthaftpflicht für Zulieferbetriebe prüfen
Wenn Abnehmer Ihr Erzeugnis verbinden, verarbeiten oder einbauen, können besondere Kosten entstehen. Für die Anfrage sind etwa Ausschuss eines Endprodukts, erforderlicher Aus- und Einbau oder die Suche nach mangelhaften Teilen relevant. Diese Szenarien sollten anhand realer Lieferaufträge erläutert werden.
Für ein Angebot bei der Feuersozietät sind Einschluss, Sublimits, Selbstbehalte und die Behandlung zusammenhängender Serienfälle ausdrücklich zu klären. Die Gewerbe-Police PLUS bietet den Rahmen einer betrieblichen Kombination; eine bestimmte erweiterte Produktdeckung lässt sich daraus nicht ohne die konkreten Vereinbarungen ableiten.
Importe, Eigenmarken und Rückrufkosten gesondert angeben
Bei zugekauften Waren sind Lieferanten und Herkunftsländer für die Risikoprüfung wichtig. Eigenmarken, Veränderungen am Produkt oder Lieferungen ins Ausland sollten bereits in der Anfrage stehen. Der regionale Sitz Ihres Versicherers begrenzt nicht automatisch Ihre Absatzmärkte; umgekehrt ist weltweiter Vertrieb nicht automatisch versichert.
Ein Rückruf verursacht eigene organisatorische Aufwendungen und kann auch ohne bereits eingetretenen Personenschaden notwendig werden. Lassen Sie deshalb die gewünschte Rückrufkostendeckung gesondert beschreiben. Sie ist von Ansprüchen eines bereits geschädigten Kunden zu unterscheiden.
Preise nur mit gleichem Produktschutz vergleichen
Für die Kalkulation benötigen Sie Umsatz, Warengruppen, Herstellungsverfahren und Absatzgebiete. Ergänzen Sie besondere Vorgaben Ihrer Abnehmer, beispielsweise geforderte Summen oder einen Nachweis für Aus- und Einbaukosten. Ein günstiger allgemeiner Betriebshaftpflichtpreis ist nur dann vergleichbar, wenn dieselben Liefer- und Produktrisiken berücksichtigt werden.
Die Feuersozietät setzt auf persönliche Risikoanalyse und regionale Betreuung. Über das Formular können Sie Angebote für Ihre Produktverantwortung anfordern. Die genaue Ausgestaltung wird dabei anhand Ihres Betriebs geprüft, statt pauschal aus einem Paketnamen abgeleitet.
Die Lieferkette in Ihr Versicherungsangebot aufnehmen
Beschreiben Sie im Formular Ihre Produkte und deren Verwendung. Damit können Sie passenden Haftpflichtschutz einschließlich benötigter Erweiterungen anfragen.