Erweiterte Produkthaftpflicht im einheitlichen Bedingungswerk

Die Produktabsicherung ist in die Betriebshaftpflicht integriert, statt als eigenständiger HFK1676-Produktvertrag aufzutreten. Neben Schäden durch bereits gelieferte Erzeugnisse ist die erweiterte Produkthaftpflicht zu berücksichtigen. Diese wird wichtig, wenn ein mangelhafter Bestandteil beim Abnehmer weiterverarbeitet oder eingebaut wird. Lassen Sie bei der Anfrage festhalten, welche dieser Abläufe Ihr Sortiment betrifft. Auch eine enthaltene Erweiterung bleibt an ihre vertraglichen Voraussetzungen gebunden.

Handel, Fertigung und Montage in einer Betriebsbeschreibung

HFK1676 ermöglicht die Zuordnung einer Hauptbetriebsart mit bis zu drei Nebenbetriebsarten. Das ist beispielsweise für einen Betrieb interessant, der Einrichtungsgegenstände herstellt, fremde Waren zukauft und beim Kunden montiert. Alle Tätigkeiten sollten mit ihren Umsatzanteilen beschrieben werden. Rechtlich eigenständige Unternehmen oder zusätzliche Firmen sind nicht allein durch eine passende Nebenbetriebsart automatisch mitversichert.

Welche Versicherungssumme passt zu den Erzeugnissen?

Für versicherte Ansprüche Dritter bietet HFK1676 eine pauschale Deckungssumme bis 20 Millionen Euro. Das Konzept sieht für Personen-, Sach-, Vermögensfolge- und Umweltschäden eine einheitliche Summe ohne gesonderte Sublimits vor. Prüfen Sie dennoch ausdrücklich reine Vermögensschäden und die Regelungen zum erweiterten Produktrisiko. Die höchste wählbare Summe bestätigt weder jedes Produkt noch jede Art von Folgekosten.

Chargenfehler und Rückrufe sind unterschiedliche Prüfungen

Bei einem fehlerhaften Zulieferteil können zahlreiche Abnehmer betroffen sein. Für die Deckung sind dann die Serienschadenregelung, der maßgebliche Versicherungsfall und mögliche Aus- und Einbaukosten relevant. Ein vorsorglicher Rückruf ist gesondert zu betrachten: Aus der enthaltenen erweiterten Produkthaftpflicht folgt nicht automatisch eine umfassende Rückrufkostenversicherung. Nennen Sie Chargengrößen, Rückverfolgbarkeit und mögliche Einsatzbereiche Ihrer Erzeugnisse.

Neuwertentschädigung ersetzt keine Produktgarantie

HFK1676 sieht eine Neuwertentschädigung bei gedeckten Sachschäden vor. Das kann den Ersatz beschädigter fremder Gegenstände verbessern. Die eigene Pflicht, ein mangelfreies Erzeugnis zu liefern, wird dadurch jedoch nicht zur Versicherungsleistung. Reparaturen oder Austausch am eigenen mangelhaften Produkt sind daher von den versicherten Schäden zu trennen, die es bei anderen verursacht hat.

Umsatz und Saisonverlauf für den Beitrag erfassen

Die Prämie wird anhand des Jahresumsatzes kalkuliert; das Konzept berücksichtigt auch saisonale Gewerbe ohne laufendes An- und Abmelden. Für einen aussagekräftigen Vergleich kommt es auf das Sortiment, Nebenbetriebsarten und besondere Absatzmärkte an. Ein Händler mit ausschließlich fertigen Haushaltswaren hat ein anderes Risikoprofil als ein Importeur technischer Komponenten. Geben Sie diese Unterschiede bei der Anfrage vollständig an.

Welche Unterlagen helfen bei einem Produktschaden?

HFK1676 bietet eine digitale Schadenmeldung für die Betriebshaftpflicht. Bewahren Sie betroffene Muster, Lieferbelege und Chargeninformationen auf und ordnen Sie eingegangene Forderungen den jeweiligen Lieferungen zu. Stimmen Sie Anerkenntnisse, Vergleichszahlungen und größere Schadenmaßnahmen mit dem Versicherer ab. Eine frühe und vollständige Meldung erleichtert die Prüfung, welche Ansprüche zum versicherten Produktfall gehören.

Sortiment und Weiterverwendung gemeinsam angeben

Fordern Sie über das Formular eine passende Produkthaftpflicht an. Nennen Sie insbesondere eigene Fertigung, Import, Montage und die Verwendung beim Abnehmer, damit die erforderlichen Erweiterungen erkennbar werden.