Welche Produktfolgen erfasst die Allianz-Betriebshaftpflicht?

Bei der Allianz muss die konventionelle Produkthaftpflicht nicht separat beantragt werden – sie ist von Beginn an automatischer Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Der Grundgedanke: Personen- und Sachschäden, die durch fehlerhafte Ware aus eigener oder fremder Herstellung entstehen, sollen für jeden gewerblichen Kunden ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand mitversichert sein. Das schließt sowohl Produkte ein, die ein Unternehmen selbst fertigt, als auch solche, die es von Dritten bezieht und unter eigenem Namen weiterverkauft.

Voraussetzung ist eine zutreffende Vereinbarung der betrieblichen Aktivitäten und Erzeugnisse. Nennen Sie daher auch Zukauf, Eigenmarken, Import und ergänzende Montageleistungen, wenn diese zu Ihrem Geschäft gehören.

Wann sich eine erweiterte Produkthaftpflicht anbietet

Ein Zulieferteil oder Ausgangsmaterial kann durch Weiterverarbeitung einen wesentlich höheren Folgeschaden auslösen, als sein eigener Verkaufspreis vermuten lässt. Die Allianz bietet eine Erweiterung für bestimmte Vermögensschäden an, etwa beim Verbinden, Vermischen oder Weiterverarbeiten mangelhafter Produkte. Beschreiben Sie deshalb, was Ihr Abnehmer aus der Lieferung macht. Die Lieferung eines fertigen Endprodukts und eines Rohstoffs für eine große Produktionscharge verlangen unterschiedliche Überlegungen.

Rückrufkosten ergänzen den Schadenersatzschutz

Über die Grunddeckung hinaus lässt sich die Produkthaftpflicht der Allianz um eine Rückrufkostenversicherung erweitern. Diese greift, wenn ein Rückruf des eigenen Produkts erforderlich wird, und übernimmt mehrere typische Kostenblöcke: die Abwehr unberechtigt veranlasster Rückrufe Dritter, den Austausch des gesamten Produkts oder einzelner Bauteile sowie die Kosten für die Benachrichtigung und Warnung von Verbraucherinnen, Verbrauchern, Händlerinnen und Vertragspartnern. Gerade bei Produkten mit weitverzweigtem Vertriebsnetz kann allein die Logistik einer Rückrufaktion erhebliche Summen verschlingen, ohne dass die klassische Produkthaftpflicht dafür automatisch aufkommt.

Die konkreten Auslöser und Kostenarten bleiben entscheidend. Ein freiwilliger Qualitätsaustausch ohne versicherten Rückrufanlass ist nicht automatisch gedeckt. Stimmen Sie notwendige Maßnahmen und deren Durchführung frühzeitig mit dem Versicherer ab.

Produktschutz bei angedrohter oder tatsächlicher Manipulation

Bei Konsumgütern kann auch eine Manipulation durch Dritte zum Rückruf führen. Der zusätzliche Allianz-Produktschutz erweitert die Rückrufkostendeckung auf den vereinbarten Manipulationsfall. Das ist ein anderer Anlass als ein gewöhnlicher Fertigungsfehler. Ob dieser Baustein benötigt wird, hängt deshalb unter anderem von Produktart, Verpackung und Zugriffsmöglichkeiten entlang des Vertriebswegs ab.

Forderungen prüfen und unberechtigte Ansprüche abwehren

Ein zentraler Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung ist die sogenannte Anspruchsprüfungsfunktion: Alle gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Forderungen werden von der Allianz zunächst geprüft. Stellt sich eine Forderung als unberechtigt heraus, wehrt die Allianz diese ab – notfalls auch vor Gericht, wobei die entstehenden Rechtskosten vom Versicherer getragen werden. Dieser Schutz vor unberechtigten Ansprüchen ist für viele Unternehmen ökonomisch mindestens so bedeutsam wie die reine Kostenübernahme im Schadensfall selbst.

Was ist bei Subunternehmern und Fremdfertigung zu beachten?

Wenn Sie einen anderen Betrieb beauftragen, sind Ihre eigene Haftung und die persönliche Haftpflicht des Auftragnehmers zu unterscheiden. Eine Mitversicherung Ihrer Haftung aus der Vergabe bedeutet nicht, dass das fremde Unternehmen automatisch selbst über Ihre Police versichert ist. Erklären Sie, wer produziert, kontrolliert und ausliefert, und lassen Sie die Vertragsbeschreibung entsprechend abstimmen.

Die Kosten anhand von Sortiment und Absatzmärkten vergleichen

Eine pauschale Einstiegsdeckung sagt wenig über den Bedarf eines konkreten Herstellers aus. Für ein passendes Angebot zählen Produktarten, Umsatz, Herstellung oder Handel, Lieferländer und gewünschte Erweiterungen. Stellen Sie im Vergleich allgemeine Haftpflichtsumme, besondere Produktlimits und Rückrufsumme getrennt gegenüber. So wird sichtbar, wofür ein höherer Beitrag zusätzlichen Schutz bringt.

Das Produktprofil zum Ausgangspunkt machen

Geben Sie im Formular an, was Sie herstellen oder verkaufen und welche Erweiterungen Sie benötigen. Fordern Sie darauf abgestimmte Haftpflichtangebote für Ihr Unternehmen an.