VRK Produkthaftpflicht-Anfrage: Herstellung und Verkauf als Trägertätigkeit

Bei der Produktprüfung über den VRK zählen auch Warenverkäufe einer sozialen Einrichtung zu den zu beschreibenden Tätigkeiten. Beschreiben Sie deshalb, ob Ihre Einrichtung selbst fertigt, Handelsware abgibt oder Speisen an externe Kunden liefert. Diese Tätigkeiten sollten neben Betreuung und Beschäftigung in der Betriebsbeschreibung erscheinen. Ein bestehender Trägervertrag muss daraufhin geprüft werden.

Betriebliche Haftpflicht über den VRK gezielt abstimmen

Für Einrichtungsleiter nennt VRK Berufs- und Betriebshaftpflicht als Teil individueller Deckungskonzepte. Für Selbstständige werden entsprechende Angebote über Kooperationspartner vermittelt. Im konkreten Vorschlag sollten Risikoträger, Produktumfang und Versicherungssumme klar erkennbar sein. Die frühere Bruderhilfe-Zugehörigkeit bestätigt keine bestimmte Produkterweiterung.

VRK Produktanfrage für Holzspielzeug, Keramik und andere Werkstatterzeugnisse

Für ein Produkthaftpflichtangebot über den VRK sollten Einrichtungen, die Holzspielzeug, Keramik oder Textilien fertigen, Material, Verwendungszweck und Abnehmergruppen angeben. Kinderspielzeug und rein dekorative Artikel haben beispielsweise unterschiedliche Risikoprofile. Auch die Frage, ob Erzeugnisse unter dem Namen des Trägers oder einer fremden Marke verkauft werden, gehört in die Anfrage.

VRK Einrichtungsdeckung: Produktschäden und eigene Warenverluste abgrenzen

Für die Prüfung einer VRK Einrichtungsdeckung ist zwischen einem möglichen Haftpflichtanspruch wegen beschädigten Käufereigentums und einem Sachschaden an eigener Lagerware zu unterscheiden. Werden Erzeugnisse von anderen Unternehmen weiterverarbeitet, können zusätzliche Produktvermögensschäden entstehen. Aus- und Einbau sowie Rückrufkosten sollten dann ausdrücklich zur Prüfung gestellt werden, ohne sie aus einer allgemeinen Einrichtungsdeckung abzuleiten.

Wie werden Haftpflichtangebote über den VRK für Warenumsätze vergleichbar?

Für den Produkthaftpflichtvergleich über den VRK listen Sie Produktgruppen und die damit erzielten Umsätze getrennt von anderen Einnahmen der Einrichtung auf. Ergänzen Sie Vertriebswege, Auslandslieferungen und Qualitätskontrollen. So lassen sich geeignete Haftpflichtangebote anfordern, ohne den Versicherungsbedarf nur mit der Bezeichnung sozialer Träger zu umschreiben.

Den Warenverkauf im Einrichtungsschutz berücksichtigen

Über die Angebotsanfrage können Sie Produkthaftpflichtlösungen für Ihre Einrichtung vergleichen lassen. Beschreiben Sie dabei auch Herstellung und externe Abnehmer.