Welche InterRisk-Police passt zu einem Warenverkauf?

Die private Haftpflicht kann bestimmte selbstständige Nebentätigkeiten einschließen, darunter Warenhandel innerhalb der jeweiligen Tarifgrenzen. Dieser Einschluss bestätigt keine beliebige Produktion und keine erweiterte Deckung für industrielle Lieferketten.

Wird aus gelegentlichem Nebenhandel ein größerer Onlineshop, sollte die gewerbliche Haftpflicht neu geprüft werden. Nennen Sie Eigenmarken, Direktimporte und selbst veränderte Produkte. Die steuerliche Bezeichnung Nebengewerbe beantwortet nicht, ob die Tätigkeit unter den Versicherungsvertrag fällt.

Bis 50 Millionen Euro: die InterRisk-Summen richtig zuordnen

InterRisk bietet in der Privathaftpflicht Versicherungssummen bis 50 Millionen Euro. Sie gelten für das private Risiko und dürfen nicht als pauschal zugesagte Produkthaftpflichtsumme eines Unternehmens übernommen werden.

Ein gewerbliches Angebot sollte die allgemeinen Personen- und Sachschadensummen, besondere Grenzen für Vermögensschäden und die Jahreshöchstleistung ausweisen. Entscheidend ist außerdem, dass Produktart und Verwendung vom vereinbarten Schutz erfasst werden.

Welche Erweiterungen ein Zulieferer benötigt

Bei einem fertigen Haushaltsartikel geht es beispielsweise um einen Schaden, den das Produkt am Eigentum des Käufers verursacht. Ein Zulieferteil kann dagegen in ein größeres Erzeugnis eingebaut oder mit anderen Stoffen verarbeitet werden. Dann entstehen unter Umständen wirtschaftliche Schäden, die eine besondere Produktdeckung erfordern.

Für solche Lieferungen sollten Verbindung, Vermischung, Weiterverarbeitung sowie Aus- und Einbaukosten ausdrücklich angefragt werden. Diese Punkte sind Prüfbedarf für Ihren Betrieb und keine zugesagten InterRisk-Standardleistungen. Auch Rückrufkosten müssen gesondert geklärt werden.

Warum Berufs-/Amtshaftpflicht keinen Herstellerschutz ersetzt

InterRisk führt eine Berufs-/Amtshaftpflicht für die im Vertrag vereinbarte Tätigkeit. Die Absicherung beruflicher Personen- und Sachschäden bedeutet jedoch nicht, dass ein Produktionsbetrieb mit allen Lieferfolgen erfasst ist. Auch dienstliche Regressansprüche sind ein anderer Gegenstand als die Haftung für eine Warenserie.

Lassen Sie deshalb klar bestätigen, ob Ihr Angebot Händler, Importeur oder Hersteller versichert. Werden mehrere Rollen ausgeübt, sollten alle beschrieben sein.

Welche Angaben machen ein Produkthaftpflichtangebot belastbar?

Erfassen Sie Produktgruppen, Umsatz, Herkunft der Waren, eigene Herstellungsschritte und Lieferländer. Ergänzen Sie die vorgesehenen Anwendungen beim Kunden und Versicherungsanforderungen wichtiger Abnehmer. So kann die Deckung an den möglichen Folgen eines Fehlers ausgerichtet werden.

InterRisk gehört zur Vienna Insurance Group und arbeitet mit Maklern. Über das Angebotsformular lassen sich geeignete gewerbliche Haftpflichtlösungen prüfen. Wenn die benötigte Produktdeckung bei InterRisk nicht angeboten werden kann, kommen passende andere Versicherer infrage; Ihre privaten Verträge können unabhängig davon bestehen bleiben.

Ihre Produkte als Ausgangspunkt für den Vergleich

Fordern Sie über das Formular passende Haftpflichtangebote an. Teilen Sie auch besondere Deckungsanforderungen Ihrer Kunden mit.