ERGO Gewerbe Komfort: Produktgefahren in Handel, Lebensmittelbetrieb und Handwerk
Das ERGO-Bedingungswerk Gewerbe Komfort richtet sich an zahlreiche kleine und mittlere Betriebe, darunter Einzelhandel, Lebensmittelhandwerk und Gastgewerbe. Für das Bauhandwerk werden eigene branchenspezifische Bedingungen eingesetzt. Das Produktsortiment und die tatsächlich ausgeführten Arbeiten gehören deshalb in die Betriebsbeschreibung.
Versicherte Produktfolgeschäden können etwa durch einen Fremdkörper in Lebensmitteln, eine fehlerhafte Mischung oder eine falsche Gebrauchsanweisung entstehen. ERGO prüft Schadenersatzansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und erfüllt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang. Ein eigener Streit über den Kaufpreis ist davon zu unterscheiden.
ERGO Produkthaftpflicht: 3, 5 oder 10 Millionen Euro nach Schadenpotenzial wählen
Für ERGOs Gewerbe-Haftpflicht stehen Versicherungssummen von 3, 5 oder 10 Millionen Euro zur Auswahl. Die passende Höhe hängt nicht allein vom Wert der verkauften Ware ab. Besonders ein Personenschaden kann langfristige Behandlungs- und Verdienstausfallkosten nach sich ziehen.
Bei Serienwaren sollten zusätzlich die Jahreshöchstleistung und die Behandlung zusammenhängender Schäden geprüft werden. Besondere Produktbausteine können eigene Grenzen haben. Die private Haftpflicht als möglicher Zusatzbaustein erweitert nicht die gewerbliche Produkthaftpflichtsumme.
Wann benötigen ERGO-Kunden erweiterte Produktdeckung für Zulieferungen?
Für Zulieferprodukte, Grundstoffe oder Investitionsgüter zur Weiterverarbeitung ist bei ERGO eine erweiterte Produkthaftpflicht zu prüfen. Dabei geht es um vertraglich definierte wirtschaftliche Schäden beim Abnehmer, die über den klassischen Personen- oder Sachfolgeschaden hinausgehen.
Lassen Sie insbesondere Verbindung und Vermischung, Weiterverarbeitung, Aus- und Einbau sowie Prüf- oder Sortierkosten einzeln einordnen. Welche Fallgruppen verfügbar und erforderlich sind, hängt von Produkt und Verwendung ab. Die bloße Nennung der Produkthaftpflicht bestätigt nicht automatisch sämtliche dieser Leistungen.
ERGO-Industriehaftpflicht für größere und internationale Lieferketten
Für nationale und internationale Industriebetriebe bietet ERGO eine individuelle Haftpflichtlösung mit Risikobesichtigung vor Ort. Damit können Produktionsverfahren, Lieferwege und mögliche Schäden beim Kunden genauer bewertet werden als anhand eines allgemeinen Branchennamens.
Bei Auslandsgeschäften müssen Geltungsbereich, Exportmärkte und gegebenenfalls lokale Vertragsanforderungen abgestimmt werden. Das betrifft insbesondere eigene Gesellschaften oder dauerhafte Niederlassungen im Ausland. Ein international aufgestellter Versicherer bedeutet nicht, dass jeder deutsche Vertrag automatisch weltweit denselben Schutz bietet.
ERGO-Produktangebot: Rückrufkosten und Ersatzlieferung gesondert prüfen
Für ERGOs Produktangebot sollten Rückrufkosten gesondert erfasst werden. Wird eine Produktserie vorsorglich zurückgenommen, entstehen etwa Kosten für Benachrichtigung, Rücktransport, Kontrolle oder Entsorgung. Diese Positionen sind nicht allein deshalb gedeckt, weil eine Betriebs- und Produkthaftpflicht besteht. Klären Sie einen passenden Rückrufkostenbaustein anhand Ihres Vertriebsmodells.
Auch die Beseitigung des Mangels am eigenen Produkt und die Erfüllung zugesagter Lieferleistungen bleiben von versicherten Folgeschäden zu unterscheiden. Beschreiben Sie im Risikogespräch deshalb auch Rücknahmevereinbarungen mit Großkunden und vertragliche Zusagen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen.
ERGO Gewerbehaftpflicht: Was leisten Innovations- und Besitzstandsgarantie?
Die Innovationsgarantie der ERGO Gewerbe-Haftpflicht berücksichtigt künftige kostenfreie Leistungsverbesserungen. Die Besitzstandsgarantie knüpft dagegen an eine bessere Deckung im Vorvertrag an. Sie ist keine allgemeine Garantie gegen jede denkbare Änderung des Betriebs oder des Versicherungsbedarfs.
Halten Sie beim Wechsel die vorherigen Produktklauseln und Nachträge bereit. Neue Exportmärkte, zusätzliche Warengruppen oder der Einstieg in eine eigene Fertigung sollten aktiv gemeldet und passend versichert werden. Dafür braucht es gegebenenfalls eine ausdrückliche Erweiterung.
Welche Daten benötigt ERGO für ein Produkthaftpflichtangebot?
Für ERGOs Produkthaftpflichtanfrage sind neben Umsatz, Beschäftigten und Vorschäden Produktgruppen, Herstellungsverfahren und Absatzgebiete entscheidend. Geben Sie an, ob Ihre Kunden Endverbraucher oder weiterverarbeitende Unternehmen sind. Bei Eigenmarken und Importen sollten Herkunft und Qualitätskontrolle erkennbar sein.
Vergleichen Sie den Beitrag erst zusammen mit Fallgruppen, Versicherungssumme und Selbstbehalt. Ein günstiges Angebot für den unveränderten Weiterverkauf kann eine industrielle Zulieferung nicht ohne Weiteres ersetzen. Die Anfrage sollte Ihre gesamte versicherungsrelevante Tätigkeit abbilden.
Produktverkauf und Fertigung im Angebot vollständig erfassen
Fordern Sie über das Formular ein Angebot an und nennen Sie Produktgruppen, Abnehmer und Lieferländer. So können passende Gewerbe- oder Industriehaftpflichtlösungen gegenübergestellt werden.