VHV FIRMENPROTECT HHD: Fünf Millionen Euro für Betriebs- und Produktgefahren
VHV bietet im HHD-Konzept eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro für versicherte Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zur betrieblichen Risikobeschreibung gehören auch die vertriebenen Erzeugnisse. Verletzt etwa eine fehlerhafte Handelsware einen Käufer, ist die Haftungsfrage eine andere als bei einer Reklamation, bei der lediglich die mangelhafte Ware umgetauscht werden soll.
VHV Produkthaftpflicht: Aus- und Einbaukosten ausdrücklich abstimmen
Muss ein bereits eingebautes Zulieferteil wegen eines Fehlers entfernt werden, können reine Vermögensschäden entstehen. Für solche Aus- und Einbaukosten ist die erweiterte Produkthaftpflicht im VHV-Angebot gezielt abzustimmen. Eine hohe allgemeine Haftpflichtsumme bestätigt diesen Leistungsbereich allein noch nicht.
Beschreiben Sie, wer Ihre Ware weiterverarbeitet, ob sie mit anderen Materialien verbunden wird und wer den Einbau übernimmt. Auch die Kosten eines vorsorglichen Rückrufs sollten als eigener Deckungsbedarf angegeben werden; aus der Aus- und Einbaudeckung lässt sich dafür keine automatische Zusage ableiten.
Welche VHV Herstellertarife enthalten erweiterte Produkthaftpflicht?
Im Herstellertarif trennt VHV bei verschiedenen Branchen ausdrücklich zwischen Angeboten mit und ohne erweiterte Produkthaftpflicht. Das betrifft beispielsweise Möbel, technische Erzeugnisse und Lebensmittel. Ein Unternehmen, das bisher nur zugekaufte Waren vertrieben hat und nun selbst fertigt, sollte deshalb die geänderte Tätigkeit vorab melden. Das neue Fertigungsrisiko geht über einen bloßen Umsatzanstieg hinaus.
VHV Haftpflicht für Bauzulieferer: Lieferung und Montage zusammenführen
Die Wurzeln der VHV liegen in der Selbsthilfe der Bauwirtschaft. Für Bauunternehmen kommen eigene BAUPROTECT-Konzepte infrage. Ein Baustoffhändler mit gelegentlicher Montage sollte seine Tätigkeit daher nicht nur als Warenhandel beschreiben: Schäden während der Montage und spätere Schäden durch gelieferte Bauteile müssen im passenden Vertrag zusammenpassen.
Was die VHV-Update-Garantie für bestehende Verträge bedeutet
Die kostenfreie Leistungs-Update-Garantie der VHV Betriebshaftpflicht kann künftige bedingungsgemäße Leistungsverbesserungen in bestehende Verträge übernehmen. Sie ersetzt keine Meldung neuer Produktgruppen, Exportmärkte oder Fertigungsverfahren. Wer erstmals unter eigener Marke verkauft, sollte den bisherigen Versicherungsschutz deshalb ausdrücklich überprüfen lassen.
VHV Forderungsausfallschutz neben der Produkthaftpflicht
VHV bietet neben der Haftpflicht auch Forderungsausfallversicherung an. Ältere Angebote wurden unter BONIPLUS geführt; heute gibt es FIRMENPROTECT-Lösungen für diesen Bereich. Sie betreffen Zahlungsausfälle von Abnehmern und sind ein eigenständiger Vertrag. Ob bestrittene Forderungen einbezogen sind, hängt vom jeweiligen Konzept ab – eine Produktreklamation löst keine pauschale Zahlungsgarantie aus.
Was kostet die VHV-Produkthaftpflicht für Bekleidungshersteller?
VHV · Bekleidungshersteller
Haftpflicht ohne erweiterte Produkthaftpflicht
550 €
netto pro Jahr im Tarifbeispiel
654,50 € inklusive 19 % Steuer. 200.000 € Musterumsatz; 3 Mio. € Personen- und 1 Mio. € sonstige Schäden; ohne allgemeinen Selbstbehalt. Sicherheits- und Schutzkleidung sind nicht Bestandteil dieser Tarifposition.
VHV · Gleicher Musterbetrieb
Haftpflicht mit erweitertem Produktschutz
773 €
netto pro Jahr im Tarifbeispiel
919,87 € inklusive 19 % Steuer. Gleicher Umsatz und gleiche Deckung; ohne allgemeinen Selbstbehalt. Die Erweiterung berücksichtigt zusätzlich vereinbarte Vermögensschäden durch mangelhafte Produkte.
Berechnung nach VHV-Tarifstand 12/2025: Bei 200.000 € Jahresumsatz greift jeweils der Mindestbeitrag. Die Beträge betreffen den gesamten Haftpflichtvertrag dieser Hersteller-Tarifposition; sie gelten nicht pauschal für alle HHD-Pakete. Mit 500 € allgemeinem Selbstbehalt lauten die entsprechenden Netto-Mindestbeiträge 435 € ohne und 611 € mit erweitertem Produktschutz. Individuelle Risikomerkmale können das Angebot verändern.
Für eine VHV Produkthaftpflicht-Anfrage bilden Produktarten, Umsatz, eigene Fertigung, Zulieferverhältnisse und Absatzländer die Grundlage. Ergänzen Sie bestehende Qualitätskontrollen und vertraglich übernommene Pflichten gegenüber Abnehmern. Beim Vergleich sollten die allgemeine Versicherungssumme, besondere Grenzen der erweiterten Produkthaftpflicht und die dazugehörigen Selbstbehalte getrennt aufgeführt sein.
Produktsortiment statt pauschaler Branchenangabe nennen
Nutzen Sie das Angebotsformular, um Waren, Fertigung und gewünschte Erweiterungen zu beschreiben. Damit lassen sich Angebote zur Produkthaftung gezielter gegenüberstellen.