Was der Markenwechsel für die Produktdeckung bedeutet
Die Versicherungsgruppe führte 2012 die Dachmarke die Bayerische ein. Gewerbliche Haftpflichtangebote werden heute von der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG bereitgestellt. Die frühere Abkürzung BBV bezeichnet deshalb keinen separat weiter angebotenen Neutarif.
Für bereits abgeschlossene Verträge bleibt der vereinbarte Schutz maßgeblich. Die Umbenennung allein nimmt weder eine neue Warengruppe auf noch ergänzt sie automatisch eine bislang fehlende erweiterte Produkthaftpflicht.
Verletzungen und Sachschäden durch gelieferte Produkte
In der heutigen Betriebshaftpflicht der Bayerischen ist die konventionelle Produktdeckung enthalten. Sie betrifft versicherte Personen- und Sachschäden durch Produkte sowie daraus folgende Vermögensschäden. Ein Beispiel wäre ein fehlerhaftes verkauftes Elektrogerät, das andere Gegenstände des Käufers durch einen Brand beschädigt.
Ob ein älterer BBV-Vertrag dieses Risiko ebenso erfasst, hängt von der angemeldeten Tätigkeit und den damaligen Bedingungen ab. Ersatz für die mangelhafte Ware selbst ist von den Schäden zu unterscheiden, die sie an anderen Sachen verursacht.
Eine Erweiterung für die Verarbeitung beim Abnehmer
Wer Zutaten, Materialien oder Bauteile liefert, benötigt häufig zusätzliche Vermögensschadenleistungen. Die Bayerische bietet hierfür eine erweiterte Produkthaftpflicht, unter anderem für vereinbarte Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden.
Prüfen Sie den Unterschied anhand eines konkreten Ablaufs: Ein mangelhaftes Material kann eine gesamte weiterverarbeitete Charge unbrauchbar machen, obwohl niemand verletzt wird. Für solche Konstellationen reichen allgemeine Aussagen zu Personen- und Sachschäden nicht aus. Im Angebot müssen die passenden Erweiterungen benannt sein.
Passt die bisherige Händlerbeschreibung noch zu Ihrem Sortiment?
Nach Jahren im Geschäft können aus dem Wiederverkauf fremder Waren eigene Marken, Direktimporte oder Auftragsfertigungen geworden sein. Diese Entwicklung sollte im Haftpflichtvertrag nachvollzogen werden. Auch ein zusätzlich eröffneter Onlineshop kann neue Absatzländer und veränderte Lieferwege mitbringen.
Stellen Sie die wichtigsten Warengruppen, Bezugsquellen und Umsatzanteile zusammen. Für Rückrufaktionen oder besondere Exportmärkte benötigen Sie eine ausdrückliche Einordnung; diese Leistungen sollten nicht allein aus der Bezeichnung Produkthaftpflicht abgeleitet werden.
Deckungssummen und Beitrag bei der Bayerischen vergleichen
Das aktuelle Betriebshaftpflichtangebot ermöglicht Versicherungssummen bis 10 Millionen Euro. Für besondere Produkthaftpflichtpositionen können eigene Grenzen gelten. Beim Vergleich mit einer BBV-Police sollten deshalb neben der Hauptsumme auch Selbstbehalte, Jahresleistungen und die ergänzten Risiken gegenübergestellt werden.
Der Preis richtet sich insbesondere nach Betriebsart, Umsatz, Betriebsgröße und gewähltem Schutz. Zur aktuellen Ausgestaltung führt die Übersicht Produkthaftpflicht bei der Bayerischen. Bei einer Umstellung sollte auch die Deckung bereits ausgelieferter Waren berücksichtigt werden.
Produktspektrum und Altvertrag gemeinsam prüfen lassen
Teilen Sie über das Angebotsformular mit, was Sie herstellen oder verkaufen und wie sich Ihr Betrieb verändert hat. Passende Vorschläge können dann auf Ihre heutige Lieferkette abgestimmt werden.