Welche Bedeutung haben die privaten HanseMerkur-Haftpflichttarife?
HanseMerkurs Komfort, Premium und Premium plus sind Varianten der Privathaftpflicht. Auch ein allgemeiner Bedingungstext mit dem Begriff Produkthaftpflicht macht daraus keine gewerbliche Herstellerpolice. Entscheidend ist, welche Tätigkeit der konkrete Vertrag versichert.
Deshalb lassen sich die privaten Deckungssummen nicht als Nachweis für einen Onlineshop oder Produktionsbetrieb verwenden. Auch die private Best-Leistungs-Garantie ersetzt keine ausdrückliche Zusage für Ihre gewerblichen Produktgefahren.
HanseMerkur Premium plus: Wann kann privater Haftpflichtschutz einen Nebenhandel erfassen?
HanseMerkur nennt im privaten Tarif Premium plus ausgewählte selbstständige Nebentätigkeiten bis 22.000 Euro Jahresumsatz, beispielsweise den Vertrieb von Kosmetik, Schmuck oder Souvenirs. Die Tätigkeit muss in den vorgesehenen Rahmen passen. Die Umsatzgrenze ist keine allgemeine Freigabe für jede Herstellung oder Importware.
Wer etwa aus dem gelegentlichen Verkauf ein dauerhaftes Handelsunternehmen entwickelt, sollte den Schutz rechtzeitig neu prüfen. Auch ein unverändert niedriger Umsatz sagt wenig darüber aus, welche Schäden ein Produkt auslösen kann.
HanseMerkur-Kunden im Produktgeschäft: Handel, Eigenmarke und Import unterscheiden
Für eine Produkthaftpflichtanfrage zusätzlich zu HanseMerkur ist entscheidend, ob Sie fertige Fremdmarken weiterverkaufen, selbst herstellen, montieren oder Waren unter eigenem Namen vertreiben. Hinzu kommt die Frage, aus welchen Ländern Sie beziehen und in welche Länder Sie liefern.
Diese Angaben helfen, den passenden gewerblichen Vertrag zu finden. Ein kleiner Onlineshop mit Direktimporten kann andere Deckungsanforderungen haben als ein größerer Händler eindeutig zugeordneter EU-Marken. Geben Sie deshalb auch Lieferantenstruktur und eigene Qualitätskontrollen an.
HanseMerkur als Ausgangspunkt: Welchen Produktschutz braucht Ihr Betrieb?
| Folge | In der Anfrage berücksichtigen |
|---|---|
| Ein fehlerhafter Artikel verletzt einen Kunden. | Konventionelle Produkthaftpflicht für Personenschäden |
| Ein zugeliefertes Teil verursacht nutzlose Verarbeitungskosten. | Erweiterte Produktdeckung für vereinbarte Vermögensschäden |
| Eine gefährliche Serie muss aus dem Handel zurückgeholt werden. | Passende Rückrufkostendeckung |
Bei einer Produktanfrage als HanseMerkur-Kunde ist der Austausch eigener fehlerhafter Ware von versicherten Folgeschäden zu unterscheiden. Gewährleistung und versicherte Folgeschäden sind nicht deckungsgleich.
Wie fragen HanseMerkur-Kunden gewerbliche Produktangebote an?
Als HanseMerkur-Kunde können Sie über das Formular gewerbliche Produkthaftpflicht anfragen. Beschreiben Sie Sortiment, Umsatz, Produktion und Absatzmärkte. Wenn ein Marktplatz oder Großkunde Versicherungsnachweise verlangt, nennen Sie die geforderte Deckungssumme und den Wortlaut der Anforderung.
Ein vorhandener privater HanseMerkur-Vertrag kann unabhängig davon fortbestehen. Für den neuen Vergleich kommt es auf die passende Betriebsbeschreibung, besondere Kostenarten und die Grenzen je Schaden und Versicherungsjahr an.
HanseMerkur-Privatbeitrag und Kosten gewerblicher Produkthaftpflicht trennen
Der Beitrag einer gewerblichen Produkthaftpflicht zusätzlich zu HanseMerkur richtet sich nach dem tatsächlichen Warenrisiko. Material, Verwendungszweck, Stückzahlen und Lieferländer können die Bewertung verändern. Eine pauschale Ableitung aus Familienstand und privater Selbstbeteiligung wäre für ein Unternehmen nicht aussagekräftig.
Vergleichen Sie daher vollständige Angebote mit derselben Produktbeschreibung. So wird erkennbar, welche Leistungen für Herstellung, Handel oder Zulieferung im jeweiligen Preis enthalten sind.
Ihr Sortiment zum Ausgangspunkt des Vergleichs machen
Beschreiben Sie Ihre Waren und Lieferwege im Angebotsformular. Damit können passende gewerbliche Produktdeckungen und gegebenenfalls Rückruflösungen angefragt werden.