Welche Produktfolgen umfasst die Erweiterung der Barmenia?
Die gewerblichen Haftpflichtbedingungen VGH 11/2021 beschreiben Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungsschäden sowie Aus- und Einbaukosten. Diese Positionen sind für Betriebe relevant, deren Erzeugnisse beim Kunden in andere Produkte eingehen oder dort eingebaut werden.
Die Erweiterung setzt den entsprechenden vereinbarten Umfang voraus. Ein fehlerhaftes Erzeugnis einfach noch einmal herzustellen oder nachzuliefern ist nicht schon deshalb eine versicherte Leistung. Der Schaden des Abnehmers und die eigene Vertragserfüllung sind getrennt zu betrachten.
250.000 Euro gelten für die Produkterweiterungen gemeinsam
Für die genannten erweiterten Leistungen sehen die Barmenia-Bedingungen 250.000 Euro je Versicherungsfall und insgesamt je Versicherungsjahr vor. Es handelt sich also nicht um jeweils einen zusätzlichen Betrag für Vermischung, Verarbeitung und Austausch.
Der Selbstbehalt beträgt zehn Prozent, mindestens 100 Euro und höchstens 1.000 Euro je Versicherungsfall. Das ist eine prozentuale Regel mit Unter- und Obergrenze, keine frei wählbare Staffel zur Beitragsoptimierung. Bei einem gedeckten Schaden von 6.000 Euro wären danach rechnerisch 600 Euro selbst zu tragen.
Fünf Jahre Schutz nach vollständiger Einstellung des Betriebs
Die Nachhaftung greift nach den beschriebenen Bedingungen, wenn der Vertrag allein wegen des vollständigen und dauerhaften Wegfalls des Risikos endet, etwa bei Betriebs- oder Produktionseinstellung. Eine bloße Änderung der Rechtsform erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Der Schutz läuft für fünf Jahre im vereinbarten Umfang weiter. Für die gesamte Nachhaftungszeit steht dabei der unverbrauchte Teil der Jahreshöchstersatzleistung aus dem Beendigungsjahr zur Verfügung. Es entsteht nicht in jedem Folgejahr erneut eine vollständige Jahressumme. Bereits vor dem Ende eingetretene Schäden und spätere Ereignisse sind anhand der zeitlichen Regelungen zuzuordnen.
Eigenproduktion und Import ausdrücklich zur Prüfung angeben
Ein Friseursalon, der fertige Pflegeprodukte weiterverkauft, hat ein anderes Produktrisiko als ein Unternehmen mit selbst hergestellter Kosmetik. Die Aufnahme einer eigenen Produktion sollte deshalb ausdrücklich angenommen und in der Betriebsbeschreibung berücksichtigt sein.
Dasselbe gilt für Eigenmarken und Importware. Benennen Sie Produktgruppen, Herkunftsländer, Vertriebsgebiete und Verwendungszweck. Eine allgemeine Branchenbezeichnung allein kann wichtige Unterschiede verdecken. Rückrufkosten sind zusätzlich zu prüfen und dürfen nicht allein aus dem Einschluss der erweiterten Produkthaftpflicht abgeleitet werden.
Allgemeine Haftpflichtsumme und GewerbeProtect vergleichen
Für die Barmenia-Gewerbe-Haftpflicht kommen unter anderem allgemeine Summen von drei, fünf oder zehn Millionen Euro infrage. Diese Summe ist von der niedrigeren Grenze einzelner Produkterweiterungen zu unterscheiden. Ein neueres GewerbeProtect-Angebot innerhalb der BarmeniaGothaer-Gruppe hat eigene Bedingungen und kann deshalb anders aufgebaut sein.
Die Police schützt nicht nur durch die Zahlung berechtigter Forderungen. Im versicherten Umfang gehören auch Prüfung und Abwehr unbegründeter Ansprüche dazu. Legen Sie bei einem Schaden den Anspruch und die Unterlagen zur betroffenen Lieferung vor, damit die Haftung und Deckung gemeinsam geprüft werden können.
Den Beitrag anhand tatsächlicher Lieferungen ermitteln
Wesentliche Angaben für die Kalkulation sind Umsatz, Tätigkeit, Produkte und Absatzmärkte. Bei Zulieferern helfen Informationen dazu, welche Weiterverarbeitung beim Kunden stattfindet und wie viele Teile aus derselben Charge betroffen sein könnten.
Ein Vergleich sollte die Produkterweiterungen mit ihren Jahreshöchstleistungen ausweisen. Wenn eine einzige fehlerhafte Lieferung große Austauschkosten auslösen kann, ist die Prüfung einer höheren oder anders gestalteten Deckung wichtiger als ein geringfügiger Beitragsunterschied.
Haftpflicht passend zu Ihrer Produktion anfragen
Nennen Sie im Angebotsformular auch eigene Herstellung, Import und erforderliche Produktbausteine. Das ermöglicht eine Prüfung, ob die angebotenen Grenzen zu Ihren Lieferungen passen.