Fahrlehrerversicherung Basis und BasisPlus: Ausbildungsrisiken statt allgemeiner Produktdeckung
Bei der Fahrlehrerversicherung (FV) richtet sich die Tarifauswahl nach dem Ausbildungsangebot. Basis betrifft die Führerscheinausbildung und bestimmte ergänzende Kurse; BasisPlus erfasst zusätzliche Qualifikationen, etwa für Berufskraftfahrer oder den Umgang mit Gefahrgut. Die mitversicherte Fahrlehrer-Berufshaftpflicht ist auf die Tätigkeit als Ausbilder bezogen.
Der Tarif sieht 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden vor. Diese Summen bestätigen jedoch nicht, dass ein beliebiger Warenhandel oder eine Produktion als versicherte Betriebsart aufgenommen ist. Der Umfang der Tätigkeit bleibt entscheidend.
Zubehörverkauf bei der Fahrlehrerversicherung: Lehrmittel und Schutzkleidung angeben
Für die Haftpflichtprüfung bei der Fahrlehrerversicherung sollten neben Kursen verkaufte Lernmaterialien oder Zubehör angegeben werden. Der Verkauf stellt andere Fragen als die Unterrichtsorganisation: Wer liefert die Ware, wird sie unter eigenem Namen vertrieben und könnte ein Fehler Personen oder andere Sachen schädigen?
Geben Sie solche Nebentätigkeiten bei Ihrer Versicherung an. Bei einer eigenständigen Handelsfirma oder umfangreichen Importen sollte das Angebot von Anfang an auf diesen Geschäftszweig ausgerichtet werden. Die Spezialisierung der FV auf Fahrschulen ist kein pauschales Leistungsversprechen für alle im Umfeld der Mobilität verkauften Produkte.
Fahrlehrerversicherung: Kfz-Schaden von Haftung für verkauftes Zubehör trennen
Bei der Fahrlehrerversicherung ist ein Schaden durch den Gebrauch des Fahrschulautos dem Kfz-Vertrag zuzuordnen. Eine Forderung wegen eines verkauften mangelhaften Zubehörteils betrifft dagegen die Lieferung beziehungsweise das Produkt. Weder eine hohe Kfz-Deckungssumme noch eine Kaskoversicherung ersetzt die Prüfung dieses Haftungsrisikos.
Auch reine Nachbesserung an der eigenen Ware, Schäden an fremden Sachen und die Kosten eines Rückrufs sind auseinanderzuhalten. Für erweiterte Produkthaftpflicht und Rückrufkosten braucht es entsprechende vertragliche Regelungen. Sie lassen sich nicht aus der allgemeinen Bezeichnung Betriebshaftpflicht ableiten.
Produkthaftpflicht neben Fahrlehrerversicherung: Welcher Warenhandel ist geplant?
Für Kunden der Fahrlehrerversicherung sollte eine separate Produktanfrage den geplanten Warenhandel ausdrücklich beschreiben. Bei einem Händler werden zusätzlich Sortiment, Umsatz, Lieferanten und Absatzländer benötigt. Wer Produkte verändert oder selbst kennzeichnet, sollte dies im Formular erläutern.
Ein möglicher Beitragsvorteil in einer bestehenden Fahrzeugverbindung sagt wenig über den Preis eines separaten Produkthaftpflichtvertrags aus. Fordern Sie deshalb ein Angebot mit der vollständigen Tätigkeitsbeschreibung an. So kann vorhandener Fahrschulschutz berücksichtigt werden, ohne einen neuen Handelsbereich stillschweigend als mitversichert anzusehen.
Ausbildung und Warenvertrieb vollständig angeben
Über das Formular können Sie Produkthaftpflichtangebote anfordern und zugleich erläutern, welche Fahrschulversicherungen bereits bestehen.