So wird Produktschutz in die Webshop-Versicherung eingebaut

Die Webshop-Versicherung kombiniert unterschiedliche Risiken des Onlinehandels. Vermögensschäden, etwa aus versicherten Rechtsverletzungen, werden über einen anderen Teil des Vertrags behandelt als Personen- und Sachschäden durch gelieferte Waren. Für letztere wird die Büro- und Betriebshaftpflicht um den Baustein Produkthaftpflicht (ProdH) erweitert. Ohne den Betriebshaftpflichtbaustein lässt sich ProdH nicht einschließen.

Das Konzept berücksichtigt Onlineverkauf über eigene Shops und Plattformen. Auch ein zusätzlicher stationärer Verkauf kann in den beschriebenen Tätigkeitsrahmen fallen, sofern dessen Umsatz den Onlineumsatz nicht übersteigt. Daraus ergibt sich keine Sachversicherung für das Ladeninventar.

Wann benötigen Händler den Zusatz QHI?

Der Zusatz Quasihersteller/Importeur ist insbesondere für Ware von Lieferanten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, nicht benennbare Lieferanten und Produkte unter eigener Kennzeichnung relevant. Wer etwa Haushaltsartikel aus Asien bezieht und unter der eigenen Marke verkauft, sollte diese Konstellation ausdrücklich im Antrag erfassen.

QHI erweitert den Produktschutz für diese Rollen, aber nicht beliebig auf jede Warenart. Auch bei Dropshipping zählt die tatsächliche Lieferkette. Dass ein anderer Betrieb den Versand übernimmt, beantwortet weder die Haftungsfrage noch die Frage nach dem erforderlichen Versicherungsschutz.

Welche Waren passen zum exali-Konzept?

Das Angebot arbeitet mit einer begrenzten Produktliste. Dazu zählen beispielsweise Haushalts- und Büroartikel, Bekleidung außerhalb von Schutzbekleidung sowie bestimmte Elektronik- und Kosmetikprodukte. Im Standardbaustein ausgeschlossen sind dagegen unter anderem Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, Baby- und Kinderspielzeug sowie gebrauchte Elektronik.

Die Einordnung sollte bis zur konkreten Ware reichen: Ein gewöhnliches Kleidungsstück ist anders zu beurteilen als sicherheitsrelevante Schutzkleidung. Für nicht vorgesehene Sortimente ist eine individuelle Lösung anzufragen. Ein hinzugebuchter Importeurbaustein hebt die Produktbegrenzungen nicht auf.

Deckungssummen und Eigenanteil im Webshop-Tarif

Für ProdH stehen im Rahmen der gewählten Betriebshaftpflicht 2, 3 oder 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden zur Verfügung. Die Jahreshöchstleistung beträgt gemeinsam mit der Betriebshaftpflicht das Dreifache der Versicherungssumme. Es handelt sich nicht um zwei voneinander unabhängige Jahrestöpfe.

Bei Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung 250 Euro je Versicherungsfall; für Personenschäden entfällt sie. Diese Angaben beziehen sich auf die Webshop-Produkthaftpflicht. Versicherungssummen anderer exali-Berufskonzepte lassen sich darauf nicht übertragen.

Auslandsverkauf und zusätzliche Kosten vorab abstimmen

Die Webshop-Versicherung sieht einen internationalen Geltungsbereich vor, enthält für Personen- und Sachschäden mit US-Rechtsbezug jedoch Einschränkungen. Geschäftsreisen, Messen und indirekte Exporte werden anders behandelt als unmittelbare Lieferungen in die USA. Geben Sie Absatzländer und Vertriebswege deshalb vollständig an.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Abnehmer Aus- und Einbaukosten, Weiterverarbeitungsschäden oder Rückrufkosten verlangen. Die Bezeichnung Produkthaftpflicht allein bestätigt diese Leistungen nicht. Wer Bauteile für andere Hersteller liefert, benötigt eine andere Prüfung als ein Shop mit gebrauchsfertigen Haushaltswaren.

Welche Informationen braucht ein Angebot für Ihren Webshop?

Halten Sie Umsatz, Warengruppen, Herkunftsländer und den Anteil eigener Marken bereit. Nützlich sind konkrete Produktbeispiele und Angaben darüber, ob Sie selbst herstellen, importieren oder ausschließlich Waren benennbarer EWR-Lieferanten weiterverkaufen. Erst daraus lässt sich beurteilen, ob ProdH genügt oder QHI erforderlich ist.

Ein beworbener Einstiegspreis für die Webshop-Versicherung beschreibt nicht automatisch den Beitrag inklusive Produkthaftpflicht und Importeurdeckung. Vergleichen Sie daher den vollständigen Bausteinumfang. Bei einem abweichenden Sortiment können Sie über das Formular Angebote mit Ihrer tatsächlichen Produktbeschreibung anfordern.

Ihr Sortiment entscheidet über den passenden Schutz

Nennen Sie im Angebotsformular Waren, Lieferländer und Eigenmarken. Damit können Sie Produkthaftpflichtangebote für Ihr tatsächliches Handelsmodell anfragen.