Warum DFVs Privathaftpflicht durch Warenverkauf nicht zur Händlerdeckung wird
DFVs Privathaftpflicht betrifft die vereinbarten Alltagsrisiken. Für geschäftliche Ansprüche kommt es jedoch auf die versicherte Tätigkeit an. Die im DFV-HaftpflichtSchutz vereinbarten privaten Leistungen sind keine allgemeine Zusage für Fehler eines gewerblich vertriebenen Produkts.
Auch kleine Umsätze machen ein betriebliches Risiko nicht automatisch privat. Wenn aus einem Hobby eine regelmäßige Herstellung oder ein Handel wird, sollte das Geschäftsmodell deshalb ausdrücklich zur Prüfung vorgelegt werden.
DFV-Kunden mit Produktgeschäft: Eigenfertigung, Zukauf und Import erfassen
Bei einer gewerblichen Produkthaftpflichtanfrage als DFV-Kunde ist zu beschreiben, woher die Ware stammt und unter wessen Namen sie verkauft wird. Ein reiner Wiederverkäufer hat ein anderes Profil als ein Anbieter, der direkt importiert oder fertigen lässt. Geben Sie auch an, ob Sie Produkte verändern, zusammenstellen oder mit eigenen Anleitungen versehen.
Besonders bei Onlinehandel kann sich das Absatzgebiet rasch erweitern. Lieferländer und gegebenenfalls bekannte Weiterverkäufe gehören deshalb zur Anfrage, auch wenn der Betrieb nur aus einer Person besteht.
Welche Produktfolgen benötigen DFV-Kunden im gewerblichen Haftpflichtangebot?
Bei einem Produktangebot zusätzlich zur DFV ist die Art der Forderung zu unterscheiden. Verletzt ein fehlerhafter Artikel einen Kunden oder beschädigt dessen Eigentum, geht es um ein anderes Risiko als um die eigene Pflicht, mangelfreie Ware zu liefern. Die Produkthaftpflicht soll im vereinbarten Umfang Schadenersatzansprüche prüfen, berechtigte Ansprüche erfüllen und unbegründete Forderungen abwehren.
Wird Ihr Produkt weiterverarbeitet oder eingebaut, können zusätzliche Kosten beim Abnehmer entstehen. Dafür ist eine erweiterte Produktdeckung zu prüfen. Rückrufmaßnahmen benötigen ebenfalls eine gesonderte Betrachtung.
DFV-KombiSchutz ersetzt keine Betriebs- und Produkthaftpflicht
DFV-KombiSchutz bündelt private Hausrat- und Haftpflichtleistungen und erleichtert die persönliche Absicherung. Es erweitert die private Tätigkeitsbeschreibung aber nicht automatisch auf einen Shop oder Herstellungsbetrieb. Auch eine Sachdeckung für Waren beantwortet nicht, wer bei einem Schaden durch diese Waren gegenüber Kunden leistet.
Private Verträge können bestehen bleiben, während für den Betrieb eine passende gewerbliche Police gesucht wird. In der Anfrage sollten Sie den beruflichen Bedarf deshalb unabhängig vom privaten Versicherungsnamen benennen.
Wie fragen DFV-Kunden einen Beitrag für gewerbliche Produkthaftpflicht an?
Für eine Produkthaftpflichtanfrage als DFV-Kunde sind eine kurze Sortimentsliste, Jahresumsatz, Herkunft der Ware, Abnehmergruppen und Lieferländer hilfreich. Beschreiben Sie bei Eigenfertigung den Herstellungsprozess und die vorgesehenen Anwendungen. Bestehende Beschwerden und Schäden sollten ebenfalls angegeben werden.
Mit diesen Angaben lässt sich prüfen, welcher gewerbliche Versicherer den Betrieb absichern kann. Über das Angebotsformular fordern Sie diese Prüfung an; ein neuer Produkthaftpflichttarif der DFV wird damit nicht versprochen.
Vom Sortiment zum passenden Haftpflichtschutz
Nutzen Sie das Angebotsformular, um die gewerblichen Risiken Ihrer Produkte prüfen zu lassen. Private DFV-Verträge müssen dafür nicht pauschal ersetzt werden.