Welche Produkthaftpflicht bietet BGV für Handelsbetriebe?

BGVs Betriebs- und Berufshaftpflicht umfasst im vereinbarten Umfang Schäden durch gelieferte Erzeugnisse. In der Ausgestaltung für den Handel ist außerdem eine erweiterte Produktdeckung für fremd hergestellte Waren beziehungsweise den Einbau mangelhaft zugekauften Baumaterials vorgesehen.

Diese Regelung darf nicht unverändert auf eine eigene Fertigung übertragen werden. Wenn Sie Produkte selbst herstellen oder deren Konstruktion verantworten, sollte die Anfrage ausdrücklich als produzierender Betrieb eingeordnet werden.

Welche Erweiterungen bietet der BGV für produzierende Unternehmen?

BGVs Angebot für Industrie und produzierendes Gewerbe berücksichtigt verschiedene Schritte beim Abnehmer: die Verbindung oder Vermischung mit anderen Materialien, eine weitere Bearbeitung und den Einbau gelieferter Erzeugnisse. Die hierfür vereinbarte Produktdeckung kann bestimmte daraus entstehende Vermögensschäden erfassen.

Auch mangelhafte Maschinen können ein eigenes Risiko bilden, wenn sie beim Kunden fehlerhafte Produkte herstellen. Für einen Maschinenlieferanten ist daher nicht allein der Wert seiner Maschine interessant, sondern auch die Produktion, die davon abhängt.

BGV erweiterte Produktdeckung: Mangelverdacht und fehlerhafte EAN-Codes

Zu den vom BGV angebotenen Erweiterungen gehören Prüfkosten bei Mangelverdacht und Schäden durch fehlerhafte Codierungen. Die Prüfdeckung knüpft an Voraussetzungen wie festgestellte Mängel einzelner Produkte und nachvollziehbare Anhaltspunkte für weitere Fehler an. Sie ist keine Kostenerstattung für die laufende Qualitätskontrolle.

Ein Codierungsfehler kann wiederum zusätzliche Arbeit bei Preis- oder Lagerdaten auslösen, obwohl die Ware selbst verwendbar ist. Ob solche Kosten versichert sind, richtet sich nach dem vereinbarten Baustein. Eine zusätzliche Garantie für maschinelle Lesbarkeit sollte separat abgestimmt werden.

Wann ergänzt BGVs Produktrückrufbaustein die Haftpflicht?

BGVs Produktrückrufbaustein betrifft vereinbarte Maßnahmen bei gefährlichen Produkten, etwa Benachrichtigung und Rückholung. Dafür bietet der BGV für geeignete Betriebsarten einen eigenen Produktrückrufbaustein an. In den Bedingungen steht dieser getrennt vom eigentlichen Produkthaftpflichtrisiko.

Eine erweiterte Produktdeckung allein bestätigt den Rückrufschutz nicht. Lassen Sie Umfang, versicherte Maßnahmen, räumliche Geltung und Höchstbeträge ausdrücklich anbieten. Ein vorsorglicher Rückruf aus rein kaufmännischen Gründen muss dabei anders beurteilt werden als eine bedingungsgemäße Gefahrensituation.

BGV Produkthaftpflicht: Hauptsummen von 5, 10 oder 15 Millionen Euro einordnen

Die allgemeine Betriebs- und Berufshaftpflicht des BGV bietet pauschale Versicherungssummen von 5, 10 oder 15 Millionen Euro. Für einzelne Erweiterungen können gesonderte Summen und Jahresgrenzen gelten. Die höchste Hauptsumme bedeutet deshalb nicht, dass jeder Prüf-, Verarbeitungs- oder Rückrufkostenfall bis zu diesem Betrag gedeckt ist.

Für die Auswahl helfen die größten Lieferchargen, typische Abnehmer und mögliche Folgekosten. Bei einer zusammenhängenden Fehlerursache ist außerdem die Behandlung mehrerer Forderungen als Serie zu berücksichtigen.

Welche Angaben beeinflussen die Kosten der BGV-Produktdeckung?

Der Beitrag zu BGVs Produkt-Haftpflichtschutz richtet sich unter anderem nach Branche, Umsatz und Betriebsgröße. Bei Produktrisiken kommen die tatsächlich angebotenen Erweiterungen und Selbstbehalte hinzu. Beschreiben Sie Herstellung, Fremdbezug und Montage deshalb getrennt, wenn diese Tätigkeiten nebeneinander stattfinden.

Exportländer und direkte Lieferungen in besondere Absatzmärkte gehören ebenfalls in die Anfrage. Die vollständige Lieferkette ermöglicht eine passende Risikoprüfung und verhindert, dass ein Vergleich auf unterschiedlich beschriebenen Betrieben beruht.

Produktverwendung für den Angebotsvergleich beschreiben

Nennen Sie im Angebotsformular Ihre Warengruppen und deren Verwendung beim Abnehmer. Geben Sie außerdem an, ob Sie Rückrufkosten einschließen möchten, damit die Vorschläge diesen Bedarf berücksichtigen.