CosmosDirekt Comfort: Begrenzter Schutz für Nebentätigkeiten

Die Privat-Haftpflicht im Tarif Comfort berücksichtigt nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten bis 12.000 Euro Jahresumsatz mit einer Entschädigungsgrenze von 50.000 Euro nach den jeweiligen Bedingungen. Im Basis-Tarif ist diese Erweiterung nicht enthalten.

Die Umsatzgrenze allein genügt nicht als Deckungsnachweis für jeden kleinen Onlineshop. Entscheidend ist auch, ob die konkrete Tätigkeit und der betreffende Schaden vom Einschluss erfasst werden. Die allgemeine private Hauptversicherungssumme darf nicht mit der deutlich begrenzteren Nebentätigkeitsleistung gleichgesetzt werden.

Vom privaten Verkauf zum organisierten Produktgeschäft

Wer regelmäßig Waren herstellt, zukauft oder unter eigener Marke vertreibt, sollte diesen Ablauf ausdrücklich in der Haftpflichtanfrage beschreiben. Besonders wichtig sind Produktart, Bezugsquellen und mögliche Schäden bei der Verwendung. Die steuerliche Einordnung als kleines Unternehmen ersetzt keine versicherungsbezogene Risikoprüfung.

Ein Beispiel: Zunächst werden gelegentlich gebrauchte Haushaltsgegenstände verkauft. Später importiert derselbe Anbieter laufend neue elektrische Geräte für seinen Shop. Der neue Vertriebsweg und die Warenart müssen im Versicherungsschutz berücksichtigt werden; eine bestehende private Police genügt nicht als pauschale Zusage.

Konventionelle Produktdeckung im Gewerbeangebot der Generali

Als eigenständige Alternative innerhalb der Versicherungsgruppe bietet Generali gewerbliche Haftpflichtprodukte mit konventioneller Produkthaftpflicht an. Diese richtet sich auf versicherte Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse. CosmosDirekt-Kunden erhalten diese Leistungen nicht automatisch über ihren privaten Vertrag.

Wer Materialien oder Bauteile an weiterverarbeitende Unternehmen liefert, sollte zusätzlich produktbezogene Vermögensschäden prüfen lassen. Mehr zur gewerblichen Lösung steht auf der Seite zur Produkthaftpflicht bei Generali. Eine Angebotsanfrage kann auf die tatsächlichen Anforderungen Ihres Betriebs ausgerichtet werden.

Mangelhafte Ware, Folgeschaden und Rückruf unterscheiden

Ein unzufriedener Kunde, der Ersatz für das fehlerhafte Produkt verlangt, stellt eine andere Forderung als ein Kunde, dessen Eigentum durch das Produkt beschädigt wurde. Auch Kosten für einen vorsorglichen Rückruf sind nicht ohne Weiteres mit einem bereits eingetretenen Haftpflichtschaden gleichzusetzen.

Für eine passende Absicherung sollten diese Fälle getrennt beschrieben werden: eigene Vertragserfüllung, Schäden an anderen Personen oder Sachen, wirtschaftliche Folgen bei Weiterverarbeitung und Maßnahmen bei gefährlichen Serien. Daraus ergeben sich die benötigten Deckungsbereiche.

Wie Händler und Hersteller ihre Beitragsanfrage vorbereiten

Halten Sie eine Übersicht zu Produkten, Jahresumsatz und belieferten Ländern bereit. Teilen Sie mit, ob Sie selbst produzieren, Teile montieren, Waren importieren oder ausschließlich unverändert weiterverkaufen. Bei Eigenmarken und sicherheitsrelevanten Produkten sind diese Angaben besonders wichtig.

Ein privater CosmosDirekt-Beispielbeitrag lässt sich nicht auf ein solches Geschäftsmodell übertragen. Der gewerbliche Beitrag ergibt sich aus dem konkreten Risiko, den Versicherungssummen und Erweiterungen. Über unser Formular können Sie die Prüfung passender Angebote anstoßen.

Verkaufsrisiken nicht aus dem Privatvertrag ableiten

Übermitteln Sie die Eckdaten Ihres Shops oder Herstellungsbetriebs. Fordern Sie Angebote für die passende Produktdeckung an, einschließlich gewünschter Erweiterungen für Verarbeitung oder Rückruf.