Ein öffentlicher Auftraggeber macht aus Produktgeschäft keinen Dienst
Ein Lieferant verkauft Geräte an eine kommunale Einrichtung. Obwohl der Kunde zum öffentlichen Bereich gehört, bleibt der Lieferant ein eigenständiger Gewerbebetrieb mit eigenen Produkt- und Lieferpflichten. Die Spezialisierung der DBV auf den öffentlichen Dienst ist deshalb kein Nachweis einer für diesen Betrieb passenden Produktdeckung.
Auch bei einem Nebengewerbe eines Beamten müssen dienstliche Verantwortung und unternehmerische Tätigkeit getrennt betrachtet werden. Die Versicherung sollte den tatsächlich handelnden Betrieb und seine Produkte erfassen.
AXA Profi-Schutz für Produktfolgen im Gewerbe
Im AXA-Profi-Schutz gibt es Betriebs- und Berufshaftpflichtlösungen für unterschiedliche Branchen. Die konventionelle Produkthaftpflicht richtet sich auf versicherte Personen- und Sachschäden aus gelieferten Waren oder ausgeführten Leistungen und deren versicherte Folgen.
Für viele definierte Betriebsarten ist eine erweiterte Produkthaftpflicht mit 500.000 Euro Versicherungssumme und 1.000 Euro Selbstbeteiligung vorgesehen. Dieser Einschluss gilt nicht unterschiedslos für alle Unternehmen. Eine höhere Summe oder eine individuelle Deckung kann je nach Risiko geprüft werden.
Importe und Absatzländer ausdrücklich vereinbaren
Bei AXA werden Importdeckung und Auslandsrisiken nach Art der Produkte und Zielländer beurteilt. Für kritische Produktgruppen oder besondere Auslandsdeckungen ist eine individuelle Prüfung vorgesehen. Eine allgemeine Aussage zur weltweiten Tätigkeit genügt dafür nicht.
Geben Sie an, aus welchen Ländern Waren bezogen werden, unter wessen Marke sie erscheinen und wohin sie geliefert werden. Das gilt auch, wenn ausschließlich öffentliche Einrichtungen zu Ihren Kunden zählen. Deren Anforderungen an Haftpflichtnachweise sollten vor Auftragserteilung mit dem Vertrag abgeglichen werden.
Weiterverarbeitung und Rückruf brauchen eigene Aufmerksamkeit
Wird ein geliefertes Bauteil in ein anderes Erzeugnis eingebaut, können bei einem Fehler Kosten entstehen, die über den Preis des Teils hinausgehen. Die erweiterte Produkthaftpflicht muss hierzu die passenden Fallgruppen enthalten. Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte sollten im Angebot ausdrücklich erkennbar sein.
Ein Rückruf ist ein weiterer Prüfpunkt. Die Rücknahme einer möglicherweise gefährlichen Serie wird nicht allein durch den Namen Betriebshaftpflicht gedeckt. Für solche Maßnahmen sind das konkrete Produktrückrufrisiko und die benötigten Kostenpositionen abzustimmen.
Produktprogramm statt DBV-Privattarif als Beitragsgrundlage
Für die gewerbliche Kalkulation werden Umsatz, Produkte, Herstellungsschritte, Absatzgebiete und Schadenverlauf benötigt. Ein privater oder dienstlicher DBV-Beitrag lässt keine Aussage über die Prämie eines Herstellungs- oder Handelsbetriebs zu.
Nutzen Sie für vertiefende Informationen die Seite zur Produktdeckung der AXA. Über unser Formular können Sie einen passenden Angebotsvergleich anfordern und besondere Anforderungen Ihrer Auftraggeber angeben.
Versicherungsschutz vor dem nächsten Lieferauftrag klären
Beschreiben Sie Produkte und Auftraggeber sowie die geforderten Deckungssummen. Lassen Sie passende gewerbliche Haftpflichtangebote prüfen.