NeuwertPlus für instand gehaltene Einrichtung

Mit NeuwertPlus entschädigt ERGO immer den Neuwert bei Betriebseinrichtung, die sich ständig in Gebrauch befindet und instand gehalten wird. Diese Regelung erspart Kunden im Schadensfall die häufig übliche Kürzung auf einen abgeschriebenen Zeitwert.

Stellen Sie die Versicherungssumme deshalb anhand aktueller Wiederbeschaffungskosten zusammen. Buchwerte aus der Bilanz sind dafür häufig zu niedrig. Bei Warenlagern sollten saisonale Spitzen und bei gemieteten Räumen die Zuordnung eigener Einbauten berücksichtigt werden.

Welche Gefahren soll die Geschäftsversicherung abdecken?

Die Deckung kann Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel sowie vereinbarte Naturgefahren umfassen. Hinzu kommen Erweiterungen für unbenannte Gefahren, Kraftfahrzeuginhalt oder Ertragsausfall. Die Auswahl im Vertrag entscheidet; die Produktübersicht allein bedeutet keinen Einschluss aller Bausteine.

Bei empfindlicher Technik ergänzt die Elektronik-Pauschalversicherung beispielsweise Bedienungsfehler und Kurzschluss. Für Schaufenster und Werbeanlagen kann Glasbruchschutz hinzukommen. Mit diesen Ergänzungen lässt sich der Schutz auf tatsächliche Schwachstellen im Betrieb ausrichten.

Wie funktioniert der gestaffelte Unterversicherungsverzicht?

Bis 50.000 Euro Schadenhöhe wird eine Unterversicherung nicht angerechnet. Bei einem höheren Schaden gilt der Verzicht, wenn der Schaden höchstens 20 Prozent der Versicherungssumme ausmacht und nicht über einer Million Euro liegt.

Beispiel: Bei 500.000 Euro Versicherungssumme liegt die 20-Prozent-Grenze bei 100.000 Euro. Ein Schaden von 80.000 Euro liegt innerhalb dieses Rahmens. Die Millionengrenze ist daher keine pauschale Unterversicherungstoleranz für jeden Vertrag. Eine ausreichende Summe bleibt gerade bei einem großen Schaden wichtig.

Wie sinkt die Flexi-Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren?

Mit der Flexi-Selbstbeteiligung lässt sich der Beitrag reduzieren. Der vereinbarte Eigenanteil sinkt nach jedem schadenfreien Versicherungsjahr um ein Fünftel; ab dem sechsten schadenfreien Jahr entfällt er. Nach einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall steigt er für die vereinbarten Gefahren wieder auf den Ausgangsbetrag.

Der durch die Wahl dieses Modells verringerte Beitrag bleibt während der Vertragslaufzeit bestehen. Vergleichen Sie daher nicht nur den aktuellen Eigenanteil, sondern auch den Betrag, den Sie nach einem Schaden wieder tragen müssten. Besondere Selbstbehalte einzelner Leistungen sind zusätzlich zu beachten.

Zusatzpakete für Gastronomie und Bauhandwerk

Für Gastronomiebetriebe kann das Zusatzpaket unter anderem gekühlte Waren und gesicherte Außenmöbel berücksichtigen. Das Bauhandwerker-Paket erfasst besondere Risiken auf Baustellen und im Zusammenhang mit Betriebsfahrzeugen. Die zusätzlichen Leistungen sind gegen Mehrbeitrag erhältlich.

Eine Außenterrasse, wechselnde Baustellen oder Materialtransporte sollten deshalb in der Anfrage beschrieben werden. Das Heilwesen-Paket betrifft wiederum besondere medizinische Sachwerte und wird auf der ERGO-Praxisseite näher eingeordnet. Landwirtschaftliche Betriebe können ein eigenes Inhaltskonzept mit optionaler Hofladen-Erweiterung anfragen.

Ertragsausfall Plus bei bestimmten öffentlichen Sperrungen

Der normale Ertragsausfallschutz knüpft an einen versicherten Sachschaden an. Ertragsausfall Plus ergänzt bestimmte öffentliche Sperrungen, etwa infolge einer Terrordrohung, eines Amoklaufs oder einer Bombenentschärfung. In diesen Fällen ist die vereinbarte Tagesentschädigung maßgeblich.

Das ist für ein Ladenlokal in einem gesperrten Straßenzug eine andere Situation als ein Brand im eigenen Lager. Eine infektionsbedingte behördliche Einzelanordnung fällt wiederum in den gesondert zu vereinbarenden Betriebsschließungsschutz. Legen Sie die Auslöser im Angebot nebeneinander, damit keine Deckung nur aufgrund ähnlich klingender Namen vorausgesetzt wird.

Vorvertrag und Leistungsverbesserungen beim Vergleich berücksichtigen

Die Rundum-Sicherheits-Garantie kann eine Schadenregulierung nach vorteilhafteren Bedingungen des Vorversicherers oder nach den empfohlenen Verbandsbedingungen ermöglichen. Die Voraussetzungen müssen zum konkreten Schaden passen. Bewahren Sie die bisherigen Vertragsunterlagen deshalb auf.

Künftige beitragsfreie Verbesserungen der Geschäftsinhaltsbedingungen gelten vorübergehend für mindestens zwölf Monate auch für den bestehenden Vertrag. Das ist keine pauschale Zusage, dauerhaft jeden später angebotenen Zusatzbaustein kostenlos zu erhalten. Für das Kostenangebot sollten die tatsächlich benötigten Leistungen bereits ausdrücklich ausgewählt werden.

Den Beitrag mit Ihrer tatsächlichen Ausstattung berechnen lassen

Geben Sie im Angebotsformular Sachwerte, Standort und gewünschte Erweiterungen an. Fordern Sie auf Wunsch Varianten mit und ohne Flexi-Selbstbeteiligung an.