Warum die Bürohaftpflicht nicht Ihr Büroinventar versichert
Die Produktnamen können ähnlich klingen, der Versicherungsfall ist jedoch ein anderer: Beschädigen Sie bei einem Kundentermin einen fremden Bildschirm, kommt eine Haftpflichtleistung in Betracht. Wird der eigene Bildschirm bei einem Einbruch entwendet, ist eine Inhaltsversicherung gefragt. Der Zusatz „Büro“ beschreibt bei exali den betrieblichen Haftungsbereich, nicht den versicherten Wert Ihrer Einrichtung.
Das Angebot von exali ist auf Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht sowie ergänzende betriebliche Haftungs- und Cyberrisiken ausgerichtet. Einen eigenständigen allgemeinen Geschäftsinhaltstarif für Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl bietet dieses Portfolio nicht als entsprechendes Standardprodukt. Ein solcher Vertrag kann die bestehende Haftpflicht sinnvoll ergänzen.
Gemietete Räume und fremde Geräte: Wo die Haftpflicht ansetzt
In der Dienstleister-Haftpflicht können beispielsweise Mietsachschäden am Büro, Tätigkeitsschäden und der Verlust fremder Schlüssel eine Rolle spielen. Auch bestimmte Obhutsschäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen sind berücksichtigt; für diese Regelung gilt eine Miet- beziehungsweise Leihdauer von höchstens sechs Monaten. Langfristig geleaste Bürogeräte werden dadurch nicht pauschal zu versichertem eigenem Inventar.
Bei der Inhaltsversicherung ist wiederum zu klären, ob und in welchem Umfang fremdes Eigentum am Betriebsort mitversichert wird. Legen Sie Leasing- oder Mietvereinbarungen bereit: Eine Pflicht, das Gerät zu versichern, kann auch dann bestehen, wenn kein haftpflichtrechtliches Verschulden vorliegt.
Datenwiederherstellung ist etwas anderes als Hardwareersatz
exali bietet je nach Berufskonzept Ergänzungen für Datenschutz- und Cyber-Eigenschäden. Für Webshops gibt es außerdem einen Baustein für Cyber-Betriebsunterbrechung und -Erpressung. Solche Leistungen adressieren Folgen eines digitalen Vorfalls, etwa Aufwendungen oder Einnahmeausfälle nach den jeweiligen Bedingungen.
Davon zu trennen sind physische Schäden an Servern, Laptops oder Kassentechnik. Für mobile Geräte ist zusätzlich wichtig, ob der Sach- oder Elektronikschutz außerhalb des Büros gilt. Eine Cyber-Erweiterung allein ist kein Nachweis für Ersatz bei jedem Gerätedefekt oder Diebstahl.
Onlinehandel: Lagerbestand und verkaufte Produkte getrennt betrachten
Die Webshop-Versicherung von exali richtet sich an Haftungsrisiken des Handels. Ein versicherter Produkthaftpflichtfall entsteht etwa durch Schäden, die eine gelieferte Ware bei Kunden verursacht. Vernichtet ein Rohrbruch die noch eingelagerten Waren, geht es dagegen um den eigenen Bestand.
Für ein Inhaltsangebot sollten Onlinehändler Lagerorte, Spitzenbestände und die Unterbringung bei Logistikdienstleistern angeben. Bei Fulfillment-Lagern oder regelmäßig wechselnden Standorten muss die Ortsbeschreibung zum tatsächlichen Warenfluss passen. Transportstrecken sind ein weiterer Punkt und nicht automatisch über die Lagerdeckung erledigt.
Ein Inhaltsangebot für Agentur, Dienstleistungsbetrieb oder Shop vorbereiten
Erfassen Sie die Wiederbeschaffungskosten der Einrichtung, nicht nur den steuerlichen Restwert. Ergänzen Sie vorhandene Ware, fremde Geräte, Sicherungen gegen Einbruch und besondere Technik. Für einen möglichen Betriebsstillstand sind die fortlaufenden Kosten und die Zeit bis zur Wiederaufnahme relevant.
Der Preis einer ergänzenden Inhaltsversicherung hängt von diesen Sachwerten, dem Standort und dem gewünschten Gefahrenumfang ab. Der Haftpflichtbeitrag bei exali lässt sich dafür nicht als Richtwert verwenden. Im Angebotsformular können Sie die bestehende Berufshaftpflicht nennen und gezielt Schutz für die noch unversicherten Sachwerte anfordern.
Sachwerte zum bestehenden Haftpflichtschutz ergänzen
Über das Formular für Versicherungsangebote können Sie Einrichtung, Warenlager und technische Ausstattung angeben und dafür geeignete Lösungen anfragen.