Was der Inhaltstarif für Unterrichtsräume leistet
Der Tarif umfasst Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Für versicherte Sachen ist grundsätzlich der Neuwert maßgeblich. Auch bestimmte zusätzliche Gefahren und Kosten, etwa böswillige Beschädigungen und Mehrkosten durch technischen Fortschritt, sind in den Bedingungen berücksichtigt.
Eine Inventarliste sollte die gesamte Betriebseinrichtung erfassen: Tische und Stühle, Lehrmittel, Empfang, Rechner und Präsentationstechnik. Das Fahrschulauto benötigt seinen Fahrzeugvertrag. Ebenso ist die Versicherung des Gebäudes von der Absicherung der darin befindlichen Ausstattung zu unterscheiden.
Elektronik, Elementar und Klein-BU gezielt auswählen
Die optionalen Bausteine lösen unterschiedliche Probleme. Elektronik erweitert den Geräteschutz beispielsweise auf Bedienungsfehler oder Kurzschluss; hierfür gilt ein Selbstbehalt von 250 Euro je Schaden. Weitere Elementargefahren betreffen unter anderem Überschwemmung und Rückstau. Diese Naturgefahren sind ausdrücklich hinzuzuwählen.
Mit Klein-BU lässt sich ein Ertragsausfall nach einem versicherten Sachereignis absichern. Die Bedingungen sehen grundsätzlich zwölf Monate Haftzeit vor, sofern nichts anderes vereinbart wird. Das kann bei einer längeren Wiederherstellung der Unterrichtsräume relevant sein. Ein gewöhnlicher Rückgang der Anmeldungen ohne versicherten Sachschaden ist damit nicht gleichzusetzen.
Welche Entschädigungsgrenzen für eine Fahrschule wichtig sind
Für grob fahrlässig verursachte Versicherungsfälle verzichtet die FV bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro auf eine Kürzung. Daraus folgt kein unbegrenzter Verzicht für jede Vertragsverletzung. Die Regelungen zu vereinbarten Sicherungen bleiben gesondert zu beachten.
Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen ist innerhalb der vorgesehenen Voraussetzungen bis 5.000 Euro berücksichtigt. Das ist für transportierte Unterrichtsmittel hilfreich, ersetzt aber keine Prüfung, ob hochwertige mobile Technik ausreichend geschützt ist. Für verschiedene Zusatzleistungen gelten eigene Grenzen statt automatisch der gesamten Inventarsumme.
Zweigstellen, Garage und Umzug richtig anmelden
Versichert werden die vereinbarten Betriebsstätten. Eine zusätzlich eröffnete Zweigstelle ist nicht automatisch eingeschlossen. Deshalb sollten neue Räume mit ihrer Ausstattung vor der Nutzung in den Vertrag aufgenommen werden. Für Garageninhalt enthalten die Bedingungen eine eigene Regelung.
Bei einer Betriebsverlegung müssen Sie die neue Adresse unverzüglich mitteilen. Während des Umzugs gilt unter den vertraglichen Voraussetzungen Schutz an beiden Orten; am bisherigen Standort endet er spätestens zwei Monate nach Beginn der Verlegung. Das ermöglicht den Übergang, ohne eine dauerhaft ungemeldete zweite Niederlassung mitzuversichern.
Wie setzt sich der Beitrag der FV-Inhaltsversicherung zusammen?
Standort, Gewerbeart, Inventarwert und gewählte Erweiterungen beeinflussen den Beitrag. Orientieren Sie sich bei der Versicherungssumme an den heutigen Wiederbeschaffungskosten. Ein bereits abgeschriebener Beamer kostet bei Ersatzbeschaffung weiterhin Geld; der Buchwert ist deshalb keine geeignete Inventarsumme.
Für den Vergleich sollten Elektronik, Elementarschutz und Ertragsausfall jeweils mit demselben Umfang kalkuliert werden. Betreiben Sie keine Fahrschule, nennen Sie Ihre Branche ausdrücklich. Das Formular ermöglicht auch die Anfrage nach einer Inhaltslösung für einen anderen Betrieb, ohne die Annahme des FV-Tarifs vorwegzunehmen.
Unterrichtsräume und Technik passend versichern
Erfassen Sie über das Angebotsformular Inventar, Betriebsstätten und gewünschte Zusatzbausteine. Damit lässt sich der benötigte Schutz konkret vergleichen.