Was der Plusschutz zur VGH-Inventarversicherung ergänzt

In der VGH-Inventarversicherung gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl zu den klassischen versicherbaren Gefahren. Der VGH Plusschutz kann darüber hinaus beispielsweise böswillige Beschädigung sowie Rauch- und Rußschäden erfassen. Das ist für Betriebe interessant, deren Einrichtung auch ohne einen vorausgehenden Einbruch beschädigt werden könnte. Im Angebot sollte erkennbar sein, ob diese Erweiterung tatsächlich vereinbart wird.

Neuwert oder Reparatur: So unterscheidet die VGH Sachschäden

Die VGH entschädigt zerstörtes Inventar in der Regel nach dem Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis zum Neuwert. Bei beschädigten Gegenständen stehen die notwendigen Reparaturkosten im Vordergrund. Die VGH berücksichtigt im beschriebenen Umfang auch Preissteigerungen und Folgekosten. Ein beschädigter Gegenstand muss deshalb nicht grundsätzlich durch einen neuen ersetzt werden.

VGH-Inventarversicherung: Kundensachen zur Reparatur mit erfassen

Die VGH nennt neben eigener technischer und kaufmännischer Ausstattung auch Kundensachen, die sich zur Bearbeitung oder Reparatur im Betrieb befinden. Halten Sie den möglichen Höchstbestand solcher Gegenstände fest. Bei einer Werkstatt kann der Wert fremder Geräte stark schwanken, obwohl sich am eigenen Inventar wenig verändert. Diese Werte sollten in der Anfrage sichtbar sein.

Warum die VGH-Inhaltsdeckung kein Wartungsvertrag ist

In VGHs Inhaltsversicherung sind normale oder vorzeitige betriebsbedingte Abnutzung und Alterung nicht versichert. Auch vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten fällt nicht unter den Schutz. Eine verschlissene Maschine und eine durch einen versicherten Brand beschädigte Maschine sind unterschiedliche Fälle. Instandhaltung und ausreichende Sachversicherung ergänzen sich deshalb.

VGH-Ertragsausfall nach dem Sachschaden: Auch der Notbetrieb zählt

VGHs Ertragsausfallversicherung kann den Inventarschutz ergänzen. Die VGH beschreibt neben fortlaufenden Kosten und entgangenem Betriebsgewinn auch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs, etwa einen Notbetrieb oder die Beschleunigung von Reparaturen. Für Ihre Kalkulation zählt daher nicht nur die zerstörte Einrichtung: Überlegen Sie, wie Sie Kunden während der Wiederherstellung weiter bedienen könnten.

Die Ertragssumme bei der VGH nicht mit dem Inventarwert verwechseln

Für den Ertragsausfall verwendet die VGH als Orientierung Jahresumsatz abzüglich Waren- beziehungsweise Materialeinsatz zuzüglich zehn Prozent Vorsorge. Bei zu hoher Ertragssumme kann nach Jahresende bis zu einem Drittel der Jahresprämie zurückvergütet werden. Das betrifft den Ertragsausfallvertrag, nicht einen pauschalen Rabatt auf die Inhaltsversicherung. Für das Inventar wird weiterhin eine eigene zutreffende Bewertung benötigt.

VGH-Beratung für Warenlager, Werkstatt und Betriebseinrichtung

VGH-Vertretungen und Sparkassen bieten regionale Ansprechpartner in Niedersachsen. Zur Vorbereitung gehören Betriebsart, Anschrift, Inventarwerte und die Lagerbestände. Nehmen Sie auch geplante Anschaffungen auf. So lässt sich besprechen, welche Grundgefahren, welcher Plusschutz und welche Ausfalldeckung gebraucht werden, statt lediglich einen vorhandenen Beitrag fortzuschreiben.

Inventar und möglichen Stillstand gemeinsam planen

Nutzen Sie unsere Angebotsanfrage für Ihren Geschäftsinhalt. Ergänzen Sie Kundenwaren und den Bedarf an Plusschutz, damit das Angebot auch die Besonderheiten Ihres Betriebs abbildet.