Grobe Fahrlässigkeit bei VHV FIRMENPROTECT Sach
Die VHV verzichtet bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines versicherten Sachschadens bis zur Versicherungssumme auf eine Kürzung wegen dieses Verschuldens. Diese Regelung macht einen ausgeschlossenen Schaden jedoch nicht versichert. Sicherheitsvorschriften und sonstige vertragliche Pflichten bleiben für den Inhaltsschutz relevant.
VHV Inhalt bis 20 Millionen Euro: Ertragsausfallsumme gesondert wählen
Bei VHV FIRMENPROTECT Sach sind für den Inhaltsbaustein Versicherungssummen bis 20 Millionen Euro vorgesehen. Beim Ertragsausfall unterscheidet VHV zwischen kleiner Betriebsunterbrechung bis eine Million Euro und mittlerer Betriebsunterbrechung bis 20 Millionen Euro. Damit ist eine Million Euro keine allgemeine Obergrenze für jede Ertragsausfalldeckung.
Ermitteln Sie den Inventarwert anhand heutiger Wiederbeschaffungspreise. Für die Unterbrechung zählt dagegen, welche fortlaufenden Kosten und welcher Betriebsgewinn während der gewählten Haftzeit fehlen würden. Ein Lagerwert lässt sich nicht einfach als Jahresertrag übernehmen.
VHV-Inhaltsversicherung für Gründer: 25 Prozent Nachlass im ersten Jahr
Bei einer Firmengründung innerhalb der vergangenen sechs Monate sieht VHV einen Neugründerrabatt von 25 Prozent auf den ersten Jahresbeitrag vor. Für einen Kostenvergleich sollten Gründer deshalb auch den Beitrag nach Ablauf dieses Zeitraums betrachten und Neuanschaffungen schon bei der ersten Wertermittlung berücksichtigen.
VHV FIRMENPROTECT Sach: Geschäftsfahrräder gegen einfachen Diebstahl absichern
Die VHV-FIRMENPROTECT-Sach-Generation von 2025 umfasst einfachen Diebstahl von Geschäftsfahrrädern bis 10.000 Euro. Das ist etwa für Lieferdienste oder Betriebe mit dienstlich eingesetzten Lastenrädern interessant. Ob ein konkretes Rad unter den Vertrag fällt und welche Sicherungspflichten gelten, sollte anhand der Nutzung festgehalten werden.
Wann greift die goldene Regel der VHV-Inhaltsversicherung?
VHV sieht mit der goldenen Regel Neuwertentschädigung auch bei einem Zeitwert von höchstens 40 Prozent vor, wenn sich die Sachen ständig in Gebrauch befinden. Eine ausgemusterte Maschine ist deshalb anders zu beurteilen als ein älteres, täglich genutztes Arbeitsgerät. Die versicherte Schadenursache und die übrigen Entschädigungsregeln bleiben maßgeblich.
Bei einer Betriebsverlegung sollte der neue Standort rechtzeitig mitgeteilt werden. Übergangsleistungen ersetzen keine dauerhafte Anmeldung zusätzlicher Lager- oder Produktionsflächen.
VHV-Naturgefahrenschutz für Standorte in SGK I bis III
VHV sieht im Sachkonzept Starkregenschutz in den Starkregen-Gefährdungsklassen I bis III vor. Dafür muss die entsprechende Naturgefahrendeckung vereinbart werden; eine reine Feuer- oder Einbruchdeckung umfasst sie nicht automatisch. Die mögliche Höchstentschädigung für weitere Naturgefahren beträgt bis fünf Millionen Euro. Adresse, Lagerung im Untergeschoss und Rückstausicherung gehören in die Angebotsprüfung.
VHV Inhaltsschutz: Nachhaltige Wiederbeschaffung bis 10.000 Euro Mehrkosten
VHV FIRMENPROTECT Sach kann nach einem versicherten Schaden Mehrkosten für nachhaltige Wiederbeschaffung bis 10.000 Euro übernehmen. Gemeint ist der zusätzliche Aufwand der qualifizierenden Ersatzlösung, etwa einer energieeffizienteren Ausstattung, innerhalb der Bedingungen. Die Grenze ist weder die allgemeine Entschädigungssumme für Geräte noch ein Budget für beliebige Modernisierungen ohne Schaden.
Betriebsausstattung mit realistischen Werten versichern
Über die Angebotsanfrage können Sie Inhaltsschutz und Ertragsausfall anhand Ihrer Einrichtung, Warenbestände und Betriebsdaten zusammenstellen lassen.