AIG Gewerbe Multiline 2.0 für Heilnebenberufe
AIG Gewerbe Multiline 2.0 berücksichtigt Heilnebenberufe innerhalb der angenommenen Betriebsarten. Zum Konzept gehören Inhalts-, Betriebsunterbrechungs-, Elektronik- und Betriebshaftpflichtdeckung. Weitere Gefahren und Bausteine sind je nach Auswahl möglich.
- Multiline 2.0Gewerbekonzept für angenommene Heilnebenberufe
- Gewerbe PremiumEigenes Konzept mit anderen Grenzen
- CyberIT-Vorfälle gesondert absichern
- Arztpraxen und MVZIndividuelle Annahme erforderlich
Eine Betriebshaftpflicht darf nicht pauschal mit einer ärztlichen Berufshaftpflicht gleichgesetzt werden. Eine Physiotherapiepraxis sollte beispielsweise ihre tatsächlichen Behandlungen und Zusatzangebote vollständig angeben. Bei mehreren Betriebsstätten muss die Standortregelung zum konkreten Vertrag passen.
Wie unterscheidet sich Gewerbe Premium?
Neben Multiline ist AIG Gewerbe Premium als gesondertes Konzept zu unterscheiden. Es verbindet Sach- und Ertragsausfallschutz mit eigenen Regeln zu Entschädigungsgrenzen und Elektronik. Die Leistungen beider Konzepte dürfen im Vergleich nicht zu einem vermeintlich einheitlichen Tarif vermischt werden.
Für Praxisinventar sind Wiederbeschaffungswerte, Vorräte und fremde Sachen zu erfassen. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht hebt Entschädigungsgrenzen nicht auf. Reicht der vereinbarte Betrag nicht für die vollständige Wiederherstellung, bleibt trotz dieser Klausel eine Finanzierungslücke.
Cyberversicherung bei einem Ausfall der Praxis-IT
AIG Cyberversicherung kann je nach Vereinbarung eigene Wiederherstellungs- und Unterbrechungsschäden sowie Haftpflichtansprüche nach Sicherheitsvorfällen berücksichtigen. Dazu kommt Unterstützung bei der Bewältigung eines Vorfalls. Das ist für Praxen mit Patientenverwaltung und vernetzter Technik ein eigener Absicherungsbereich.
Vor Abschluss sind Datensicherung, Zugriffsrechte und IT-Dienstleister in die Risikoaufnahme einzubeziehen. Ein Verschlüsselungsangriff löst nicht automatisch die sachschadenbezogene Betriebsunterbrechungsversicherung aus. Entscheidend ist der für den Cybervorfall vereinbarte Leistungsumfang.
Was müssen Gemeinschaftspraxen und MVZ klären?
Großpraxen, Gemeinschaftspraxen und medizinische Versorgungszentren benötigen eine individuelle Prüfung. Angestellte Behandler, mehrere Fachrichtungen und Standorte verändern den Versicherungsbedarf. Ein Gewerbekonzept für Heilnebenberufe bestätigt nicht automatisch die Annahme eines ärztlichen MVZ oder die Deckung von Behandlungsfehlern.
Welche Angaben braucht die individuelle Risikoprüfung?
Eine aussagekräftige Anfrage nennt Rechtsform, Heilberufe, Behandlungsspektrum, Umsatz und alle Standorte. Bei einem MVZ gehören auch Beschäftigtenzahl, angestellte Ärzte, besondere Eingriffe und vorhandene Versicherungen dazu. So lässt sich prüfen, welche Risiken AIG tatsächlich übernimmt.
Vergleichen Sie die Deckungen nach Schadenart: Inventarschaden, Behandlungshaftung, IT-Ausfall und persönliche Haftung der Geschäftsleitung sind unterschiedliche Risiken. Besonders wichtig sind Versicherungssummen, Selbstbehalte, Haftzeiten und die ausdrückliche Aufnahme aller versicherten Tätigkeiten.
Leistungen und Tarifwahl im Überblick
| Bereich | Darauf kommt es an |
|---|---|
| Multiline 2.0 | Gewerbekonzept für angenommene Heilnebenberufe |
| Gewerbe Premium | Eigenes Konzept mit anderen Grenzen |
| Cyber | IT-Vorfälle gesondert absichern |
| Arztpraxen und MVZ | Individuelle Annahme erforderlich |
Weitere Informationen zu Leistungen und Bausteinen, den Kosten einer Praxisversicherung und zum Anbietervergleich.
Angebot für Ihre Praxis anfragen
Nennen Sie Heilberuf, Behandlungsangebote und Praxisstandorte im Formular. Bei größeren Einrichtungen lassen sich so die erforderliche individuelle Annahme und passende Sach- oder Cyberbausteine prüfen.